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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           2023-IR-AT-AU-RR-EX-0-000399
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                      Seite: 1 von 5


                                       T E I L E G U T A C HT E N
                                               TGA-Art: 13.1

                                     366-0144-18-WIRD-TG/N12

Hersteller:                            JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                       D-72654 Neckartenzlingen
Art:                                   Sonderrad 9 J X 21 EH2+
Typ:                                   WP292 9Jx21

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein -
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sach verständigen oder Prüfer für den
Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an de n Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrz euges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+                               Radtyp: WP292 9Jx21
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 14.04.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 5
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
WP292 10,5Jx21 in der Größe 10 1/2 J x 21 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten- Ein-      zul.    zul.     gültig
                                                                    kreis       loch    preß-     Rad-    Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm /     in mm tiefe       last    umf.     Fertig.
                   Rad                       Zentrierring           -zahl               in mm     in kg   in mm    Datum
510863440          WP292 ET40                Ø73,1 - Ø63,4              108/5     63,4       40     795    2382     11/17
510863440          WP292 ET40                Ø73,1 - Ø63,4              108/5     63,4       40     835    2248     11/17
510863440          WP292 ET40                Ø73,1 - Ø63,4              108/5     63,4       40     850    2210     11/17
510873140          WP292 ET40                ohne                       108/5     73,1       40     850    2210     11/17
511257135          WP292 ET35                Ø73,1 - Ø57,1              112/5     57,1       35     825    2272     11/17
511257135          WP292 ET35                Ø73,1 - Ø57,1              112/5     57,1       35     845    2223     11/17
511257135          WP292 ET35                Ø73,1 - Ø57,1              112/5     57,1       35     850    2210     11/17
511266535          WP292 ET35                Ø73,1 - Ø66,5              112/5     66,5       35     820    2297     11/17
511266535          WP292 ET35                Ø73,1 - Ø66,5              112/5     66,5       35     825    2272     11/17
511266535          WP292 ET35                Ø73,1 - Ø66,5              112/5     66,5       35     850    2210     11/17
511266535DS10      WP292 ET35                BCF22023                   112/5     66,5       25     815    2297     11/17
511266535DS10      WP292 ET35                BCF22023                   112/5     66,5       25     835    2248     11/17
511266535DS10      WP292 ET35                BCF22023                   112/5     66,5       25     850    2210     11/17
511273135          WP292 ET35                ohne                       112/5     73,1       35     850    2210     11/17
5114367140         WP292 ET40                Ø73,1 - Ø67,1            114,3/5     67,1       40     820    2297     11/17
5114367140         WP292 ET40                Ø73,1 - Ø67,1            114,3/5     67,1       40     850    2210     11/17
5114370540DS1      WP292 ET40                15187S                   114,3/5     70,5       25     850    2210     11/17
5mm
5114373140         WP292 ET40                ohne                     114,3/5     73,1       40     850    2210     11/17
512072635          WP292 ET35                Ø74,1 - Ø72,6              120/5     72,6       35     850    2210     11/17
512073135          WP292 ET35                ohne                       120/5     74,1       35     850    2210     11/17
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                       : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                 :
                                 : D-72654 Neckartenzlingen
Handelsmarke                     : JMS-Fahrzeugteile GmbH
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 14,8 kg
I.2.     Radanschluss
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510863440:

                                     : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                               : --                                     : WP292 9Jx21
Radausführung                        : --                                     : WP292 ET40




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+                               Radtyp: WP292 9Jx21
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 14.04.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Radgröße                             : --                                     : 9 J X 21 EH2+
Einpreßtiefe                         : --                                     : ET25
Herstellungsdatum                    : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                              : z.B. 11/17
Japan. Prüfwertzeichen               : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0144-18-W IRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
26.04.2018.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      366-0144-18-WIRD-TB              26.04.2018     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Technischer Bericht      BCF13444BES 30mm                 03.09.2020     TÜV RHEINLAND
DS
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprec hen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+                              Radtyp: WP292 9Jx21
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 14.04.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 5
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 21 EH2+                              Radtyp: WP292 9Jx21
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 14.04.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 5
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                    Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 AUDI, SEAT, S.A., SKODA,                      511257135; 511257135;           35      27.01.2023      liegt bei
               VOLKSWAGEN                         511257135
  2 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ AG,                511266535; 511266535;           35      18.03.2021      liegt bei
               DAIMLER (D),                       511266535
    MERCEDES-AMG, QUATTRO GmbH
  3 BMW AG                                        512072635                       35      03.05.2018      liegt bei
  4 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                     510863440; 510863440;           40      21.05.2021      liegt bei
               Jaguar Land Rover Limited,         510863440
    JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
    LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
    CAR CORPORATION
  5 HYUNDAI Motor Company,                        5114367140; 5114367140          40      08.03.2023      liegt bei
               HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
    MASERATI S.p.A., MAZDA, Mazda Motor
    Corporation
  6 FORD MOTOR                                    5114370540DS15mm                25      27.06.2018      liegt bei
  7 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,             511266535DS10;                  25      17.01.2023      liegt bei
               BMW, BMW AG, DAIMLER (D),          511266535DS10;
    MERCEDES, MERCEDES-AMG,                       511266535DS10
    MERCEDES-BENZ, PORSCHE,
    QUATTRO GmbH


V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 14.04.2023
HOT




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 27.06.2018
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 5

                Fahrzeughersteller            FORD MOTOR




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 21 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart             : Zentrierte Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          in mm                  last       umf.      Fertig
              Rad                           Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
5114370540DS1 WP292 ET40                    15187S                      70,5    Aluminium      850      2210    11/17
5mm
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD MOTOR
Befestigungsteile                       :
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 204 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MUSTANG
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
 LAE          e13*2007/46*1551*.. 233         255/30R21 93  YAK; YBX; 22L; 24M;            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            245; 26J; 27F                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              265/30R21 96  YAL; 22L; 241; 244;            721; 725; 73C; 74A;
                                                            247; 26J; 27F                  74P
                                    306 - 310 255/30R21 M+S 22L; 24M; 245; 26J;
                                                            27F; 52J
                                              255/30R21 93  YAK; YBX; 22L; 24M;
                                                            245; 26J; 27F; 57E
                                              265/30R21 M+S 22L; 241; 244; 247;
                                                            26J; 27F; 52J
                                              265/30R21 96  YAL; 241; 26J; 57E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 27.06.2018
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                                                                                                     Seite: 2 von 5
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 6                                                          Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 27.06.2018
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
YAK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/30R21
                     Hinterachse:                         275/30R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 27.06.2018
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 5
YAL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/30R21
                    Hinterachse:                         285/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
     Reifengröße:
     Vorderachse:255/30R21
     Hinterachse:285/30R21
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 6                                                         Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 27.06.2018
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                                                                                                     Seite: 5 von 5


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD MOTOR
       Fahrzeugtyp:    LAE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1551*..
       Handelsbez.:    MUSTANG

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 310              y = 270                  VA
             26B                      x = 350              y = 320                  VA
             27U                      y = 200              y = 350                  HA
             27V                      y = 200              y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300        y = 350           27                 HA
             27H                   x = 300        y = 350            8                 HA
             26J                   x = 350        y = 320           19                 VA
             26N                   x = 350        y = 320            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 14.04.2023
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 14.04.2023
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                 Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                          Stand: 14.04.2023
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0144-18-WIRD-TG/N12

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: WP292 9Jx21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 14.04.2023
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG



      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad         Typ: WP292 9Jx21
 des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72654 Neckartenzlingen                    Datum:
 14.04.2023
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                           Fahrzeugtyp:          ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen /Hinweise /Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen
 Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.:                            Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahm e:                                     a.a.S.o.P./Prüf-Ing.



                                            Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
 B     -          2.1             2.2               L       -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T    -
 J                            4                     18      -                          19     -
 E                                      3           20      -                            G    -
D.1    -                                            12      -            13     -                      Q       -
                                                    V.7     -            F.1    -                   F.2        -
       -                                            7.1     -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                            8.1     -            8.2    -                   8.3        -
       -                                            U.1     -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                            O.1     -            O.2    -                 S.1      -       S.2       -
 2     -                                           15.1     -
                                                   15.2     -
 5
                                                   15.3     -
V.9    -                                            R       -                                                      11    -
14                                                  K       -
P.3    -                                            6       -                  17    -            16       -
10     -      14.1                P.1   -           21      -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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