Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-B0-306
Anlage-Nr. : 17
Seite : 1/5
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 114G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72,5/Ø70,5
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF 4937 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-B0-306
Anlage-Nr. : 17
Seite : 2/5
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S197 e9*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
151 bis 224 Ford Mustang GT, 225/50R18 A02) bis A10)
Coupe u. Cabrio N235) BF1) E45) S01)
(ww. auch FZ mit
Einzelbetriebserlaubnis 225/50R18 M+S
(EBE))
235/45R18
A01) G01)
245/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1) E45) N235) S01) V00)
225/50R18 M+S 245/45R18 M+S A02) bis A10)
BF1) E45) S01) V00)
225/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
BF1) E45) N235) S01) V00)
225/50R18 M+S 255/45R18 M+S A02) bis A10)
BF1) E45) S01) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
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Nr. : RA-000891-B0-306
Anlage-Nr. : 17
Seite : 3/5
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund
unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des
Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
Zubehörkit: 4937
Anzugsmoment: 130 Nm
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Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
E45) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Typenbezeichnung
kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die Verwendung der
Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a. Foto):
Modelljahre 2005–2009
• Bremsanlage:
• Scheibendurchm. v/h: 336,5/300, Bremssattel v/h: FoMoCo V3000/Ford; oder
• Scheibendurchm. v/h: 293/300; Bremssattel v/h: Ford TRW 0865-0/Ford TRW43
• Karosserievariante s. Foto
• Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Starrachse
• Serienbereifung: 215/65R16 bzw. 235/55R17
Modelljahre ab 2010
• Bremsanlage:
• Scheibendurchm. v/h: 336,5/300, Bremssattel v/h: FoMoCo V3000/Ford; oder
• Scheibendurchm. v/h: 293/300; Bremssattel v/h: Ford TRW 0865-0/Ford TRW43
• Karosserievariante s. Foto
• Radaufhängung: VA Einzelradaufhängung; HA Starrachse
• Serienbereifung: 215/60R17 bzw. 235/55R17 bzw. 245/45R19
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
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Seite : 5/5
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 17 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.07.2018