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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        16-0175-A00-V04

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9J x 19 H2 Typ 01963 und 9,5J x 19H2 Typ 01988
Fertiger/Zulieferer           O.Z. Spa

                                                                                      Seite 1 von 5

Hersteller                    O.Z. Spa
                              Via Bastion 49/4
                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                              QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad

                              Achse 1                        Achse 2
Modell                        LEGGERA HLT                    Leggera HLT
Typ                           01963                          01988
Radgröße                      9J x 19 H2                     9,5J x 19H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/        tiefe     last   (mm)
                                            Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                            (mm)
001         01963001 / ohne Ring            5/114,3/70,7            45        660    2095
001         01988001 / ohne Ring            5/114,3/70,7            52,5      660    2145

Kennzeichnungen               Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen             O.Z. Racing                    O.Z. Racing
Radtyp und Ausführung         01963 001                      01988 001
Radgröße                      9J x 19 H2                     9,5J x 19H2
Einpresstiefe                 ET 45                          ET 52,5
Giessereikennzeichen          -                              -
Herkunftsmerkmal              MADE IN ITALY                  Made in Italy
Herstelldatum                 Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der              Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Serienmutter M14x1,5 Kegel 60°     204                    -                    Serie

Prüfungen

Die Gutachten Nr.14-8041-A00-V02 und 55-810915-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Ford

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            16-0175-A00-V04

TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  9J x 19 H2 Typ 01963 und 9,5J x 19H2 Typ 01988
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mustang (VI)       213-338        255/40R19       R02                             A06 A12 A16
LAE                     213-338        275/40R19       R03                             A21 A58 Cbo
e13*2007/46*            213-338        285/35R19       R03                             Cpe VM9
1551*00-18                                                                             S01
- incl. Facelift 2018
Ford Mustang GT         328            255/40R19       R02                             A06 A12 A16
(VII)                   328            275/40R19       R03                             A21 A58 BF1
LAE                     328            285/35R19       R03                             Cbo Cpe
e13*2007/46*1551*1                                                                     VM9 Vn2
9-..                                                                                   S01
- ab MJ 2024

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                   Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                                Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                               V     W       Y
210 km/h                                                       100% 100% 100%
220 km/h                                                       97%   100% 100%
230 km/h                                                       94%   100% 100%
240 km/h                                                       91%   100% 100%
250 km/h                                                       -     95%     100%
260 km/h                                                       -     90%     100%
270 km/h                                                       -     85%     100%
280 km/h                                                       -     -       95%
290 km/h                                                       -     -       90%
300 km/h                                                       -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.




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Nummer                         16-0175-A00-V04

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 19 H2 Typ 01963 und 9,5J x 19H2 Typ 01988
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 3 von 5

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

BF1    Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an
Achse 1.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           16-0175-A00-V04

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9J x 19 H2 Typ 01963 und 9,5J x 19H2 Typ 01988
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 5

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

VM9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1   255/35R19              265/35R19, 275/35R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr.   2   255/40R19              265/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19, 305/35R19
Nr.   3   265/30R19              285/30R19
Nr.   4   265/35R19              275/35R19, 285/35R19, 305/30R19, 315/30R19
Nr.   5   265/40R19              295/35R19, 305/35R19
Nr.   6   275/30R19              285/30R19, 295/30R19
Nr.   7   275/35R19              285/35R19, 295/35R19, 315/30R19
Nr.   8   285/35R19              295/35R19, 305/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0175-A00-V04

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 19 H2 Typ 01963 und 9,5J x 19H2 Typ 01988
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Pogliano Milanese beim TÜV
Rheinland Group ab Juni 2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Pogliano MIlanese beim TÜV Rheinland Group ab Januar 2016 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juni 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Juni 2024




Pohl                                                                         00429296.DOC




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