Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2080 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B4Y, B5Y, BA7, BA7-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
BWY, DA3, DA3-CNG, DA3- M12x1,5
LPG, DA3-RS, DB3, DM2, DM2-
CNG, DM2-LPG, DYB, DXA,
DXA-LPG, DYB-LPG
WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 125 Nm
M14x1,5
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: B4Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (4-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
M00) K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K03)K04)K36)
66 bis 166 Mondeo 4-türer 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) K35)S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0154*17E 1175/1015 (1085) 5/108/63,3
Typ: B5Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (5-türer) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
M00) K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K03)K04)K36)
66 bis 166 Mondeo 5-türer, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
Fahrzeugausführungen M00) K35)S01)
e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: BWY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei fengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Mondeo (Kombi) 205/50R17 A01) bis A10)E42)
M00) K35)S01)
215/45R17
225/45R17
K03)K04)K36)
235/40R17
K03)K04)K36)
66 bis 166 Mondeo Kombi, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) K35)S01)
mit Sommerbereifung
nur 18Zoll)
e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3
Typ: DM2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
A01)K03)K57)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)K58)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)
74 bis 107 Focus C-Max 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen M00) S01)
mit Sommerbereifung nur
18Zoll) 215/45R17 M+S
A01)K03)K57)
225/45R17 M+S
A01)K03)K04)K57)K58)
e13*2001/116*0109*26 C-Max1115/1070(1100), Kuga1160/1115(1210) 5/108/63,3
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 C-Max CNG 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
A01)K03)K57)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)K58)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)
e13*2001/116*1018*03E 1005/1025 5/108/63,3
Typ: DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
107 Focus C-Max LPG 205/50R17 A02) bis A10)E42)
M00) S01)
215/45R17
A01)K03)K57)
225/45R17
A01)K03)K04)K57)K58)
235/40R17
A01)K03)K04)K57)K58)
e13*2001/116*1000*05E 1005/1025 5/108/63,3
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 215/55R17 A02) bis A10)
M00)N225) S01)
215/60R17
M00)N225)
225/55R17
A01)K03)N235)
225/60R17
A01)K03)N235)
235/50R17
A01)K03)
235/55R17
A01)K03)
245/50R17
A01)K01)K04)
245/55R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K03)
255/50R17
A01)K01)K04)
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG e13*2001/116*0999*..
DB3 e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K03)K61)K62)M00) S01)
215/45R17
225/45R17
A01)K03)K04)K61)K62)
235/40R17
A01)K01)K04)K62)
245/40R17
A01)K01)K04)K28)K60)K61)K62)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
166 Ford Focus ST 205/50R17 M+S A02) bis A10)
A01)K03)K61)K62)M00) S01)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
A01)K03)K04)K61)K62)
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3 e13*2001/116*0144*..
DA3-RS e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257 Ford Focus RS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
A01)K01)M00)W215)
215/50R17 M+S
A01)K01)K16)K72)M00)
225/45R17 M+S
A01)K01)
235/45R17 M+S
A01)K01)K16)K72)
245/40R17 M+S
A01)K01)K04)K16)K72)
245/45R17 M+S
A01)K01)K04)K13)K16)K22)K72)
Typ: WA6
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Galaxy, S-Max 225/50R17 A01) bis A10)
S01)K03)
235/50R17
K04)K15)K38)
245/50R17
K04)K15)K38)K64)L07)
255/45R17
K02)K15)K38)L07)
e13*2001/116*0185*14 1285/1365(1410) 5/108/63,3
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7 e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176 Ford Mondeo 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K04)M00)N215) E52)S01)
215/45R17
215/50R17
A01)K04)M00)
225/45R17
A01)K04)
235/45R17
A01)K04)
245/40R17
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10)
(Serie nur 205/55R16) A01)K03)K04)M00) S01)
215/45R17
A01)K03)K04)T91)
215/50R17
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K67)M00)
225/45R17
A01)K03)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K67)
245/40R17
A01)K01)K04)K67)
245/45R17
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG e13*2007/46*1288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serie A01)K03)K04)M00)N215) S01)
nicht nur 205/55R16)
215/45R17
A01)K03)K04)T91)
215/50R17
A01)K01)K04)K13)K22)K67)M00)
225/45R17
A01)K03)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)K13)K22)K67)
245/40R17
A01)K01)K04)K67)
245/45R17
A01)K01)K04)K13)K22)K27)K67)K68)
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG e13*2007/46*1289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134 Ford Focus 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K03)M00)N215) S01)
205/55R17
A01)G01)K03)K13)K22)K25)M00)N215)
215/45R17
A93a)
215/50R17
A01)K01)K04)K13)K22)K25)M00)
225/45R17
A01)K01)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)K13)K22)
245/40R17
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Ford Focus ST 215/45R17 M+S A02) bis A10)
A01)A93a)K03)
225/45R17 M+S
A01)K01)K04)
235/45R17 M+S
A01)K01)K04)K13)K22)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll-
Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind.
E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im
Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten
zu versetzen.
K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante
eng an das Radhaus anzulegen.
K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
dem Radhaus zu verkleben,
- der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
- der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
zu kürzen,
K58) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
aufzuweiten.
K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.
K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der
Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen.
K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen.
K64) An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Stehbolzen zur Befestigung des
Filzinnenkotflügels zu entfernen. Der Filzinnenkotflügel ist dann klebend zu befestigen.
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.
L07) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
-mit Lenkeinschlag 2,5 Lenkradumdrehungen ,
-ohne Lenkeinschlag 2,75 Lenkradumdrehungen .
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 26.10.2012
RA-000385-L0-015-06~FO-5-108-63-ET40.docx