Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47112*04
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 H2
Typ: OHMS
Inhaber der ABE AEZ Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47112*04
Die ABE-Nr. 47112 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 17 H2 , Typ OHMS, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0295-07-WIRD/N4 vom 06.03.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 29 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.03.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 07.04.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0295-07-WIRD/N4, zur Genehmigung vorgelegt am: 18.03.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47112*04
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2016-AUTO-RD-EX-0-000612
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 112
366-0295-07-WIRD/N5
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: OHMS
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
OHMS0BP20716 PCD114,3 ET20 ohne 114,3/5 71,6 20 730 2290 12/07
OHMS0SA20716 PCD114,3 ET20 ohne 114,3/5 71,6 20 730 2290 12/07
OHMSCBP35716 PCD127 ET35 ohne 127/5 71,6 35 730 2290 12/07
OHMSCSA35716 PCD127 ET35 ohne 127/5 71,6 35 730 2290 12/07
OHMSNBP00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/5 110 0 730 2290 12/07
OHMSNSA00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/5 110 0 730 2290 12/07
OHMSKBP30661 PCD114,3 ET30 ohne 114,3/6 66,1 30 880 2368 12/07
OHMSKSA30661 PCD114,3 ET30 ohne 114,3/6 66,1 30 880 2368 12/07
OHMSDBP00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/6 110 0 975 2368 12/07
OHMSDBP20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 920 2368 12/07
OHMSDBP20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 935 2330 12/07
OHMSDBP35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 890 2452 12/07
OHMSDBP35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 935 2330 12/07
OHMSDSA00110 PCD139.7 ET0 ohne 139,7/6 110 0 975 2368 12/07
OHMSDSA20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 920 2368 12/07
OHMSDSA20110 PCD139.7 ET20 ohne 139,7/6 110 20 935 2330 12/07
OHMSDSA35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 890 2452 12/07
OHMSDSA35110 PCD139.7 ET35 ohne 139,7/6 110 35 935 2330 12/07
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : Dotz Hammada
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OHMSCSA35716:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : OHMS
Radausführung : -- : PCD139.7 ET20
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Typzeichen : KBA 47112 : --
Einpreßtiefe : -- : ET20
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 12.07
Herkunftsmerkmal : -- : MIC
Gießereikennzeichnung : -- : SY
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-003685-B1-144 03.09.2008 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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1 CHRYSLER, CHRYSLER (USA) OHMS0BP20716; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMS0SA20716
2 CHRYSLER (USA) OHMSCBP35716; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSCSA35716
3 DAIHATSU OHMSNBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSNSA00110
4 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI OHMSNBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSNSA00110
5 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), OHMSKBP30661; 30 10.08.2016 liegt bei
Nissan International S. A. OHMSKSA30661
17 GMC OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
21 HYUNDAI OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
22 ISUZU OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
20 MITSUBISHI OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
19 NISSAN OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
23 OPEL / VAUXHALL OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
15 SSANGYONG OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
16 TOYOTA OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
18 VAUXHALL OHMSDBP20110; 20 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP20110;
OHMSDSA20110;
OHMSDSA20110
27 FIAT OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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26 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
25 ISUZU OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
29 ISUZU OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
30 KIA OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
28 MITSUBISHI OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
24 SSANGYONG OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
31 TOYOTA OHMSDBP35110; 35 10.08.2016 liegt bei
OHMSDBP35110;
OHMSDSA35110;
OHMSDSA35110
12 FORD OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
10 GMC OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
8 HYUNDAI OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
13 ISUZU OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
6 MITSUBISHI OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
11 NISSAN OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
9 SSANGYONG OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
14 TOYOTA, OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE OHMSDSA00110
NV/SA
7 VOLKSWAGEN OHMSDBP00110; 0 10.08.2016 liegt bei
OHMSDSA00110
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.08.2016
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 26 FORD Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OHMSDBP35110 PCD139.7 ET35 ohne 110 890 2452 12/07
OHMSDBP35110 PCD139.7 ET35 ohne 110 935 2330 12/07
OHMSDSA35110 PCD139.7 ET35 ohne 110 890 2452 12/07
OHMSDSA35110 PCD139.7 ET35 ohne 110 935 2330 12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2AB e11*2007/46*0154*.. 92 - 147 255/55R17 108 11A; 24J; 24M nur N1G;
255/60R17 106 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/65R17 110 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
265/60R17 108 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
275/55R17 109 11A; 24C; 24D 74H; 76S
275/60R17 110 11A; 24C; 24D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 26 FORD Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 26 FORD Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.08.2016
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.