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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47112*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 17 H2


Typ:                         OHMS



Inhaber der ABE              AEZ Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller:              DE-53721 Siegburg




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 47112*04

Die ABE-Nr. 47112 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 17 H2 , Typ OHMS, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0295-07-WIRD/N4 vom 06.03.2014
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 29 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.03.2014 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 07.04.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0295-07-WIRD/N4, zur Genehmigung vorgelegt am: 18.03.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47112*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2016-AUTO-RD-EX-0-000612
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 47 112
                                           366-0295-07-WIRD/N5

Antragsteller:                            Alcar Leichtmetallräder GmbH               396843/0000

                                          53721 Siegburg
Art:                                      Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ:                                      OHMS
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                       Rad                     Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
OHMS0BP20716           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/5     71,6     20    730    2290     12/07
OHMS0SA20716           PCD114,3 ET20           ohne                     114,3/5     71,6     20    730    2290     12/07
OHMSCBP35716           PCD127 ET35             ohne                      127/5      71,6     35    730    2290     12/07
OHMSCSA35716           PCD127 ET35             ohne                      127/5      71,6     35    730    2290     12/07
OHMSNBP00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    730    2290     12/07
OHMSNSA00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/5      110      0    730    2290     12/07
OHMSKBP30661           PCD114,3 ET30           ohne                     114,3/6     66,1     30    880    2368     12/07
OHMSKSA30661           PCD114,3 ET30           ohne                     114,3/6     66,1     30    880    2368     12/07
OHMSDBP00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2368     12/07
OHMSDBP20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    920    2368     12/07
OHMSDBP20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2330     12/07
OHMSDBP35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    890    2452     12/07
OHMSDBP35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2330     12/07
OHMSDSA00110           PCD139.7 ET0            ohne                     139,7/6      110      0    975    2368     12/07
OHMSDSA20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    920    2368     12/07
OHMSDSA20110           PCD139.7 ET20           ohne                     139,7/6      110     20    935    2330     12/07
OHMSDSA35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    890    2452     12/07
OHMSDSA35110           PCD139.7 ET35           ohne                     139,7/6      110     35    935    2330     12/07
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Alcar Leichtmetallräder GmbH

                                    53721 Siegburg




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                   Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Hersteller                        : Alcar Leichtmetallräder GmbH
                                  :
                                  : 53721 Siegburg
Handelsmarke                      : Dotz Hammada
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 12 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OHMSCSA35716:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : OHMS
Radausführung                         : --                                     : PCD139.7 ET20
Radgröße                              : --                                     : 8 J X 17 H2
Typzeichen                            : KBA 47112                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET20
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 12.07
Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIC
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : SY
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 6
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-003685-B1-144                 03.09.2008    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 6
  1 CHRYSLER, CHRYSLER (USA)                       OHMS0BP20716;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMS0SA20716
  2 CHRYSLER (USA)                                 OHMSCBP35716;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSCSA35716
  3 DAIHATSU                                       OHMSNBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSNSA00110
  4 CAMI, SANTANA MOTOR S.A., SUZUKI               OHMSNBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSNSA00110
  5 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     OHMSKBP30661;                  30       10.08.2016     liegt bei
             Nissan International S. A.            OHMSKSA30661
 17 GMC                                            OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 21 HYUNDAI                                        OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 22 ISUZU                                          OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 20 MITSUBISHI                                     OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 19 NISSAN                                         OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 23 OPEL / VAUXHALL                                OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 15 SSANGYONG                                      OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 16 TOYOTA                                         OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 18 VAUXHALL                                       OHMSDBP20110;                  20       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP20110;
                                                   OHMSDSA20110;
                                                   OHMSDSA20110
 27 FIAT                                           OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
 26 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                   OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 25 ISUZU                                          OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 29 ISUZU                                          OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 30 KIA                                            OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 28 MITSUBISHI                                     OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 24 SSANGYONG                                      OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 31 TOYOTA                                         OHMSDBP35110;                  35       10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDBP35110;
                                                   OHMSDSA35110;
                                                   OHMSDSA35110
 12 FORD                                           OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 10 GMC                                            OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
  8 HYUNDAI                                        OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 13 ISUZU                                          OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
  6 MITSUBISHI                                     OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 11 NISSAN                                         OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
  9 SSANGYONG                                      OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110
 14 TOYOTA,                                        OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                TOYOTA MOTOR EUROPE                OHMSDSA00110
    NV/SA
  7 VOLKSWAGEN                                     OHMSDBP00110;                  0        10.08.2016     liegt bei
                                                   OHMSDSA00110




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2                                 Radtyp: OHMS
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                         Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.08.2016
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 26 FORD                                                      Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.08.2016
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                                                                                                           Seite: 1 von 3

Fahrzeughersteller                         : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OHMSDBP35110          PCD139.7 ET35            ohne                        110                     890     2452    12/07
OHMSDBP35110          PCD139.7 ET35            ohne                        110                     935     2330    12/07
OHMSDSA35110          PCD139.7 ET35            ohne                        110                     890     2452    12/07
OHMSDSA35110          PCD139.7 ET35            ohne                        110                     935     2330    12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 147 255/55R17 108             11A; 24J; 24M             nur N1G;
                                          255/60R17 106             11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/65R17 110             11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          265/60R17 108             11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                          275/55R17 109             11A; 24C; 24D             74H; 76S
                                          275/60R17 110             11A; 24C; 24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 26 FORD                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0295-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47112
ANLAGE: 26 FORD                                                   Radtyp: OHMS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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