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							                         Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 5                                                     Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 06.02.2023
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                         Fahrzeughersteller                         : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 55
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                             Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                                             Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
                         R97A                R97A                       ohne                        93,1                    1050      2370    12/22
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
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                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 235/60R18 107             nicht Allradantrieb; 12A Nicht für
                                                                                                                       Fahrzeugbreite 2028
                                                                          235/65R18 106       nicht Allradantrieb; 12A mm; nicht Ranger
                                                                                                                       Raptor; bis
                                                                          245/60R18 105       nicht Allradantrieb; 12A e5*2007/46*0080*08;
                                                                                                                       HA Trommelbremse;
                                                                          255/55R18 105       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          255/60R18 108       12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                          265/60R18           12T; 51G                 74D

                          Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          2AB          e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 235/60R18 107 nicht Allradantrieb; 12A Nicht für
                                                                                                          Fahrzeugbreite 2028
                                                                   235/65R18 106 nicht Allradantrieb; 12A mm; nicht Ranger
                                                                                                          Raptor; bis
                                                                   245/60R18 105 nicht Allradantrieb; 12A e5*2007/46*0080*08;
                                                                                                          HA Trommelbremse;
                                                                   255/55R18 105 12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   255/60R18 108 12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                   265/60R18     12T; 51G                 74D




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 21-00332-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
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                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti gung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist dies e und
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                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                              werden.
                         723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                              Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                              von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.




                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                         zur Erteilung der ABE 53855
                         zu V.1. ANLAGE: 5                                                  Radtyp: AC-V61 1880
                         Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 06.02.2023
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                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
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                                                         Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                           von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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