TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 07/23) Hersteller: Hansen Styling Parts D – 24247 Mielkendorf Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 1 von 3 1. Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ: kW-Bereich Gen.-Nr.: Bezeichnung: Ford (AUS) 2 AB 110 – 157 e11*2007/46*0154*- - Ranger 4x4 e5*2007/46*0080*-- Bis Nachtrag 08 Ford (AUS) 2 AB 125 – 177 e5*2007/46*0080*-- Ranger 4x4 ab Nachtrag 09 VW (D) T1 125 – 177 e5*2018/858*00042*-- Amarok 4x4 Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nicht zulässig für Fahrzeuge mit der Serienbereifung 285/70R17 ! (Raptor) 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Reifen und Auflagen für Typ Ranger 4x4 (e11*2007/46*0154*- - bzw. e5*2007/46*0080*-- Bis Nachtrag 08) Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3.) 255/60 R 18 – 108 *) 1), 5), 6), 7), 8) 265/60 R 18 – 110 *) 1), 2), 5), 6), 7), 8) 265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 5), 6), 7), 8) 275/60 R 18 – 113 *) 1), 2a), 5), 6), 7), 8) 275/65 R 18 – 120 *) 1), 2a), 4), 5), 6), 7), 8) 285/60 R 18 – 116 *) 1), 2a), 3), 5), 6), 7), 8) 285/65 R 18 – 116 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6), 7), 8) 31 x 10,50 R 18 – 110 *) 1), 2), 5), 6), 7), 8) Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 07/23) Hersteller: Hansen Styling Parts D – 24247 Mielkendorf Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 2 von 3 Reifen und Auflagen für Typ Ranger 4x4 (e5*2007/46*0080*-- ab Nachtrag 09) und Amarok Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3.) 255/65 R 18 – 109 *) 1), 5), 6), 7), 8) 265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 5), 6), 7), 8) 265/70 R 18 – 116 *) 1), 2), 3), 4a), 5), 6), 7), 8) 275/65 R 18 – 116 *) 1), 2a), 3), 5), 6), 7), 8) 285/65 R 18 – 125 *) 1), 2a), 3), 4a) 5), 6), 7), 8) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 2a) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der Fa. Eibach; Teilegutachten TU-026388-B0-024 (30 mm) bzw. TU-026597-A0-024 (30 mm) des TÜV Nord Mobilität. 4a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der Fa. Eibach; Teilegutachten TU-026888-B0-024 (30 mm) TÜV Nord Mobilität. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 07/23) Hersteller: Hansen Styling Parts D – 24247 Mielkendorf Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 3 von 3 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 7) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden. 8) Folgendes Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Nr.: Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- ab [mm] / [mm] tiefe last umfang Herstell- -zahl [mm] [kg] [mm] datum 2. LG 534 18X8.0J H2 106,1 - 93,1 139,7/6 106,1 45 1250 2700 08/21 Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad Anzugsmoment: 125 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage FORD 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 22-00009-CP-BWG-** München, den 07.07.2023 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland