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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr.       22-00009-CP-BWG-**                                    (Stand 07/23)
Hersteller:                                Hansen Styling Parts
                                           D – 24247 Mielkendorf
Typ:                                       W-TEC Extreme 18X8.0J                                 Seite 1 von 3

1.      Verwendungsbereich:

 Fahrzeughersteller:        Typ:       kW-Bereich       Gen.-Nr.:                       Bezeichnung:

 Ford (AUS)                 2 AB       110 – 157        e11*2007/46*0154*- -            Ranger 4x4
                                                        e5*2007/46*0080*--
                                                        Bis Nachtrag 08

 Ford (AUS)                 2 AB       125 – 177        e5*2007/46*0080*--              Ranger 4x4
                                                        ab Nachtrag 09

 VW (D)                     T1         125 – 177        e5*2018/858*00042*--            Amarok 4x4

Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nicht zulässig für Fahrzeuge mit der Serienbereifung 285/70R17 ! (Raptor)

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

Reifen und Auflagen für Typ Ranger 4x4 (e11*2007/46*0154*- - bzw.
e5*2007/46*0080*-- Bis Nachtrag 08)
                                                                    Auflagen und Hinweise
                                                                        ( siehe Punkt 3.)
               255/60 R 18 – 108 *)                                       1), 5), 6), 7), 8)

               265/60 R 18 – 110 *)                                     1), 2), 5), 6), 7), 8)

               265/65 R 18 – 114 *)                                   1), 2), 3), 5), 6), 7), 8)

               275/60 R 18 – 113 *)                                    1), 2a), 5), 6), 7), 8)

               275/65 R 18 – 120 *)                                  1), 2a), 4), 5), 6), 7), 8)

               285/60 R 18 – 116 *)                                  1), 2a), 3), 5), 6), 7), 8)

               285/65 R 18 – 116 *)                                 1), 2a), 3), 4), 5), 6), 7), 8)

             31 x 10,50 R 18 – 110 *)                                   1), 2), 5), 6), 7), 8)




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr.       22-00009-CP-BWG-**                                   (Stand 07/23)
Hersteller:                                Hansen Styling Parts
                                           D – 24247 Mielkendorf
Typ:                                       W-TEC Extreme 18X8.0J                                Seite 2 von 3



Reifen und Auflagen für Typ Ranger 4x4 (e5*2007/46*0080*-- ab Nachtrag 09)
und Amarok
                                                                   Auflagen und Hinweise
                                                                       ( siehe Punkt 3.)
               255/65 R 18 – 109 *)                                      1), 5), 6), 7), 8)

               265/65 R 18 – 114 *)                                    1), 2), 5), 6), 7), 8)

               265/70 R 18 – 116 *)                                1), 2), 3), 4a), 5), 6), 7), 8)

               275/65 R 18 – 116 *)                                 1), 2a), 3), 5), 6), 7), 8)

               285/65 R 18 – 125 *)                               1), 2a), 3), 4a) 5), 6), 7), 8)

3.      Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2)     An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
       geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
       Rüstzustand      des      Fahrzeuges       (z.      B.      Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
       ausreichend ist.
2a)    An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
       geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
3)     Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
       Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
       Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
       werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
       für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der
       Fa. Eibach; Teilegutachten TU-026388-B0-024 (30 mm) bzw. TU-026597-A0-024 (30
       mm) des TÜV Nord Mobilität.
4a)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Höherlegung der
       Fa. Eibach; Teilegutachten TU-026888-B0-024 (30 mm) TÜV Nord Mobilität.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Anlage Ford 01 zu Teilegutachten Nr.       22-00009-CP-BWG-**                                   (Stand 07/23)
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                                           D – 24247 Mielkendorf
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        Fortsetzung zu
3.      Auflagen und Hinweise:
5)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
       Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
       kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
6)     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
7)     Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
       den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
       das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
8)     Folgendes Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
lfd. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Loch-                    Mitten Ein-     zul.    zul.          Gültig
Nr.:                   Zentrierring  kreis                    loch   preß     Rad     Abroll-       ab
                                     [mm] /                   [mm] tiefe      last    umfang        Herstell-
                                     -zahl                           [mm]     [kg]    [mm]          datum
2.   LG 534 18X8.0J H2 106,1 - 93,1  139,7/6                  106,1 45        1250    2700          08/21
Radbefestigung:              Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment:                125 Nm

4.      Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage FORD 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
22-00009-CP-BWG-**

München, den 07.07.2023




Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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