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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46164 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55021305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC11 655
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 33
                               53919 Weilerswist-Derkum
                               QM-Nr.: QA 05 102 02086/3

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC11
Typ                            RC11 655
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W1             RC11 655 W1/                        5/108/63,4         43       700     2100
               BA16 N20 Ø72,6-Ø63,4

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46164
Herstellerzeichen              RCD-Germany
Radtyp und Ausführung          RC11 655 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       120               -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55021305)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Ford
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55021305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC11 655
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Focus            59-92          195/65R15         A33                               A02 A04 A05
DA3, DB3              59-92          205/60R15         A12                               A08 A09 A14
e13*2001/116*         59-92          215/60R15         A12                               A21 B02 B03
0144,0157*..          59-92          225/55R15         A12                               Car Flh Sth
                                                                                         V15 S01
Ford Focus C-Max    66-100           195/65R15         A33                               A02 A04 A05
DM2                 66-100           205/60R15         A12                               A08 A09 A14
e13*2001/116*0109*.                                                                      A21 B02 B03
                                                                                         B81 S01
Tourneo Connect      55-85           195/65R15         A11 T91 T95                       A02 A04 A05
PH2, PJ2             55-85           205/60R15         A01 A12 K50 T90 T91 T95           A08 A09 A14
e1*2001/116*         55-85           215/60R15         A01 A12 K50 T94                   A21 B02 S02
0206*,0207* ..       55-85           225/55R15         A01 A12 K49 K50 T92
Transit Connect      55-85           195/65R15         A11 T91 T95                       A02 A04 A05
PT2, PU2             55-85           205/60R15         A01 A12 K50 T90 T91 T95           A08 A09 A14
L071, L072           55-85           215/60R15         A01 A12 K50 T94                   A21 B02 S02
                     55-85           225/55R15         A01 A12 K49 K50 T92
Volvo C30            73-107          195/65R15         A33                               A02 A04 A05
M, M-2D              73-107          205/60R15         A12                               A08 A09 A14
e4*2001/116*0076*.., 73-107          215/60R15         A01 A12 K42 K49 K50               A21 A58 B02
e1*2001/116*0427*.. 73-107           225/55R15         A01 A12 K42 K49 K50               B03 Com
                                                                                         V15 S01
Volvo S40, V50        73-107         195/65R15                                           A02 A04 A05
M                     73-107         205/60R15         A01 K46                           A08 A09 A12
e4*2001/116*0076*..   73-107         215/60R15         A01 K42 K46                       A14 A21 B02
                      73-107         225/55R15         A01 K42 K45 K46 K49 K50           B03 Car Flh
                                                                                         V00 V15 S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46164 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55021305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC11 655
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                   Seite 3 von 5
A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.

B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektronischem Parkbremssystem (EPB).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55021305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC11 655
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46164 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55021305 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RC11 655
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1    175/55R15     195/50R15
Nr.   2    185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3    195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4    195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5    205/45R15     215/40R15
Nr.   6    205/55R15     225/50R15
Nr.   7    205/60R15     225/55R15
Nr.   8    205/65R15     225/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 28.Februar 2008




Bohlander                                                                       00119528.DOC




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