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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           MITTEILUNG

                   E1      ausgestellt von:
                                     Kraftfahrt-Bundesamt

                           über die Erteilung einer Genehmigung
                           für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
                           Ergänzung 01



                           COMMUNICATION

                           issued by:
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
R124 001252




                           of the granting of an approval
                           of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
                           supplement 01


              Nummer der Genehmigung: 001252                    Erweiterung Nr.: --
              Approval No.                                      Extension No.


              1.    Radhersteller:
                    Wheel manufacturer:
                    Reifen Gundlach GmbH
                    DE-56316 Raubach

              2.    Typbezeichnung des Rades:
                    Wheel type designation:
                    OX15 7017

              2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
                    Category of replacement wheels:
                    Dimensionsgleiche Nachrüsträder
                    Pattern part replacement wheels

              2.2   Werkstoff:
                    Construction material:
                    Aluminiumlegierung
                    Aluminium alloy
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                                                          2

              Nummer der Genehmigung: 001252                     Erweiterung Nr.: --
              Approval No.                                       Extension No.

              2.3   Fertigungsverfahren:
                    Method of production:
                    gegossene Räder
                    casted wheels

              2.4   Kennung der Felgenkontur:
                    Rim contour designation:
                    7J

              2.5   Einpresstiefe des Rades:
                    Wheel inset/outset:
                    siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
                    see point 0.7 of the test report

              2.6   Radbefestigung:
R124 001252




                    Wheel attachment:
                    serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
                    original mounting parts of the vehicle manufacturer

              2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
                    Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
                    siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
                    see point 0.9 of the test report

              3.    Name und Anschrift des Herstellers:
                    Manufacturer‘s name and address:
                    Reifen Gundlach GmbH
                    DE-56316 Raubach

              4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
                    If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
                    entfällt
                    not applicable

              5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
                    Date on which the wheel was submitted for approval tests:
                    ab Juli 2017
                    from July 2017

              6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
                    Technical Service responsible for carrying out the approval test:
                    Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                    DE-67245 Lambsheim
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                                                          3

              Nummer der Genehmigung: 001252                       Erweiterung Nr.: --
              Approval No.                                         Extension No.

              7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                    Date of test report issued by the Technical Service:
                    25.08.2017

              8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                    Number of report issued by that service:
                    55-0466-17 (1. Ausfertigung)

              9.    Bemerkungen:
                    Remarks:
                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

              10.   Die Genehmigung wird erteilt
R124 001252




                    Approval granted

              11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                    Reason(s) for the extension (if applicable):
                    entfällt
                    not applicable

              12.   Ort:               DE-24932 Flensburg
                    Place:

              13.   Datum:             13.09.2017
                    Date:

              14.   Unterschrift:      Im Auftrag
                    Signature:
               Montageanleitung für Leichtmetallrad

            Sentinel OX15           7017 Ausf. X4 Stand 01.08.17
                             E1 124R–001252 & KBA 51519

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten
     Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.

         Bei Ford Modellen bei denen im Gutachten als Art der Befestigungsmittel
         „Serien- ww- Zubehörhutmutter M12 x 1,5“ aufgeführt ist, sind als
         Serienmuttern nur die für Leichtmetallräder vorgesehenen „neuen globalen
         Radmuttern“ OE Nr.: 5114407 zu verwenden (Foto). Wahlweise können die
         im Gutachten aufgeführten Zubehörmuttern verwendet werden.
  6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten freigegebenen Anbauteilen an dem Fahrzeug
     verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten
     oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der
     Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                   PKW- Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5
              Prüfgegenstand

              Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
              führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
              X4         OX15 7017 X4 / ohne Ring                5/108/63,4         50          750    2200


              Befestigungsmittel

              Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
              S02   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     140                     -                    RG.530F
                    (Gesamthöhe: 30 mm)
              S03   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     130                     -                    RG.585F
              S04   Serien- ww.                    Kegel 60°     130                     -                    Serie ww.
                    Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                  RG.585F
              S05   Serienschraube M14x1,5         Kegel 60°     140                     32                   -
              S06   Serien- ww.                    Kegel 60°     135                     -                    Serie ww.
                    Zubehörhutmutter M12x1,5                                                                  RG.585F


              Verwendungsbereich
R124 001252




              Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                                 Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Ford C-Max              63-134         215/50R17     ECE                                      A12 A19 A58
              (Compact)                                                                                     A99 B02 KoS
              DXA                                                                                           S06
              e13*2007/46*1103*..
              - incl. Facelift 2015
              Ford Focus              59-107         205/50R17     ECE                                      A12 A19 A99
              DA3, DB3                                                                                      B02 Car Flh
              e13*2001/116*                                                                                 Sth S03
              0144,0157*..
              Ford Focus              63-134         215/50R17     ECE                                      A12 A19 A58
              DYB                                                                                           A99 Car Flh
              e13*2007/46*1138*..                                                                           Lim S04
              - incl. Facelift 2014
              Ford Focus Cabrio       74-107         205/50R17     ECE                                      A12 A19 A99
              DB3                                                                                           B02 Cbo S03
              e13*2001/116*0157*.
              Ford Focus RS           224            205/50R17     A13 ECE M+S                              A19 A58 A99
              DA3, DA3-RS             224, 257       215/50R17     A91 ECE M+S                              B02 Flh S03
              e13*2001/116*0144*.
              e13*2001/116*1010*.
              Ford Focus ST           136, 184       215/50R17     A33 ECE                                  A19 A58 A99
              DYB                                                                                           Car Flh S04
              e13*2007/46*1138*..
              - incl. Facelift 2015
              Ford Grand C-Max        70-134         215/50R17     ECE                                      A12 A19 A58
              DXA                                                                                           A99 B02 KmS
              e13*2007/46*1103*..                                                                           S06
              - incl. Facelift 2015

              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                     PKW- Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5
              Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Ford Mondeo (IV)        74-176          215/50R17    A33 ECE R69                       A19 A58 A99
              BA7                                                                                    B02 Flh Lim
              e13*2001/116*                                                                          S02
              0249*00-25
              - incl. Facelift 2010
              Ford Mondeo             74-176          215/50R17    A33 ECE R69 T90 T91 T93           A19 A58 A99
              Turnier (IV)                                                                           B02 Car S02
              BA7
              e13*2001/116*
              0249*00-25
              - incl. Facelift 2010
              Volvo S60, V60          84-242          215/50R17    A33 ECE                           A19 A57 A99
              F, F-N2D                                                                               Car Lim Npf
              e9*2007/46*0023*..;                                                                    S05
              e13*2007/46*1157*..
              Volvo S80               80-180          215/50R17    A33 ECE T90 T91                   A19 A99 S05
              A, A-2D                 80-232          225/50R17    A33 ECE
              e9*2001/116*0057*..,
              e1*2001/116*0504*..
R124 001252




              Volvo V40               84 - 187        205/50R17    A33 ECE                           A19 A58 A99
              M, M-N2E                84- 187         225/45R17    A33 ECE                           Flh X4V S03
              e4*2001/116*
              0076*27-..;
              e13*2007/46*1337*..
              Volvo V40 CC            84-187          225/50R17    A90 ECE                           A19 A57 A99
              M, M-N2E                                                                               Flh S03
              e4*2001/116*
              0076*29..;
              e13*2007/46*1337*..
              - Cross Country
              Volvo V70               80-177          215/50R17    A33 ECE T90 T91                   A19 A99 Car
              B, /-2D, /-N2D, /-N2E   80-224          225/50R17    A33 ECE                           X7V S05
              e9*2001/116*0065*..;
              e1*2001/116*0505*..;
              e1*2007/46*0495*..;
              e13*2007/46*1203*..

              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
              Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
              Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
              Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
              Reifenfülldruck zu beachten ist.




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW- Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

              A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

              A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
              DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
              sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

              A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

              A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
              bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

              A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
R124 001252




              A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
              werden.

              A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
              werden.

              A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
              angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
              von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
              oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

              Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
              Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

              Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
              Limousine, Roadster.

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
              serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
              Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
              Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
              Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

              KmS    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

              KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.



              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                  PKW- Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 5
              Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

              M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

              Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
              usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

              R69    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
              215/55R16, 215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein,
              Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

              S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
              (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
              Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
              hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
              nachzuziehen sind.

              S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
              (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
              Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
              hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
              nachzuziehen sind.
R124 001252




              S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
              vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder
              wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1).
              Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
              kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              S05      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
              werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
              kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              S06      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
              vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder
              wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1).
              Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
              kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

              T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

              T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

              T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
              bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

              X4V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
              (Typ M).



              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                PKW- Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 5
              X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
              ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


              Lambsheim, 25. August 2017
                                                                                  00277381.DOC
R124 001252




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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