Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
über die Erteilung einer Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
Ergänzung 01
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
of the granting of an approval
R124 001256
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
supplement 01
Nummer der Genehmigung: 001256 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
OX15 8018
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
Pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 001256 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
8J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
see point 0.7 of the test report
2.6 Radbefestigung:
R124 001256
Wheel attachment:
serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
original mounting parts of the vehicle manufacturer
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
see point 0.9 of the test report
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
ab Juli 2017
from July 2017
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
DE-67245 Lambsheim
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 001256 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
05.10.2017
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
55-0608-17 (1. Ausfertigung)
9. Bemerkungen:
Remarks:
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
10. Die Genehmigung wird erteilt
R124 001256
Approval granted
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
entfällt
not applicable
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 25.10.2017
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Montageanleitung für Leichtmetallrad
Sentinel OX15 8018 Ausf. X7 Stand 01.08.17
E1 124R–001256 & KBA 51523
Montageanleitung
1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten
Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
entsprechen.
4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden.
5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
anzuschrauben.
Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
Bei Ford Modellen bei denen im Gutachten als Art der Befestigungsmittel
„Serien- ww- Zubehörhutmutter M12 x 1,5“ aufgeführt ist, sind als
Serienmuttern nur die für Leichtmetallräder vorgesehenen „neuen globalen
Radmuttern“ OE Nr.: 5114407 zu verwenden (Foto). Wahlweise können die
im Gutachten aufgeführten Zubehörmuttern verwendet werden.
6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten freigegebenen Anbauteilen an dem Fahrzeug
verbaut werden.
7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten
oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der
Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
geprüften Version entspricht.
Pflegehinweise
Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
werden.
Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
beachten.
Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Gutachten zur UN ECE R124 001256
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55060817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X7 OX15 8018 X7 / ohne Ring 5/108/63,4 55 800 2300
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - RG.530F
(Gesamthöhe: 30 mm)
S03 Serien- ww. Kegel 60° 130 - Serie ww.
Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.585F
S04 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32 -
S05 Serien- ww. Kegel 60° 135 - Serie ww.
Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.585F
S06 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 170 - RG.501F
R124 001256
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max 63-134 235/40R18 ECE A12 A19 A99
(Compact) B02 S05
DXA
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Focus 63-134 235/40R18 ECE A12 A19 A99
DYB Car Flh Lim
e13*2007/46*1138*.. S03
- incl. Facelift 2014
Ford Focus ST 136, 184 235/40R18 ECE A12 A19 A99
DYB Car Flh S03
e13*2007/46*1138*..
- incl. Facelift 2015
Ford Galaxy (II) 74-149 235/45R18 ECE A12 A19 A99
WA6 B02 S06
e13*2001/116*
0185*00-23
Ford Grand C-Max 70-134 235/40R18 ECE A12 A19 A99
DXA B02 S05
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Mondeo (IV) 74-176 235/40R18 ECE A12 A19 A99
BA7 74-176 235/45R18 ECE B02 Flh Lim
e13*2001/116* S02
0249*00-25
- incl. Facelift 2010
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 001256
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55060817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo (V) 85-177 235/45R18 ECE A12 A19 A57
BA7 A99 Flh Lim
e13*2001/116* S05
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford Mondeo 74-176 235/40R18 ECE A12 A19 A99
Turnier (IV) 74-176 235/45R18 ECE B02 Car S02
BA7
e13*2001/116*
0249*00-25
- incl. Facelift 2010
Ford Mondeo 85-177 235/45R18 ECE A12 A19 A57
Turnier (V) A99 Car S05
BA7
e13*2001/116*
0249*26-..
- ab MJ 2015 (MK5)
Ford S-Max (I) 74-176 235/45R18 ECE A12 A19 A99
WA6 B02 S06
R124 001256
e13*2001/116*
0185*00-23
Volvo S60, V60 84-242 235/40R18 ECE A12 A19 A99
F, F-N2D Car Lim Npf
e9*2007/46*0023*..; S04
e13*2007/46*1157*..
Volvo S80 80-232 245/40R18 ECE A12 A19 A99
A, A-2D S04
e9*2001/116*0057*..,
e1*2001/116*0504*..
Volvo V60 Hybrid 120-162 235/45R18 ECE A12 A19 A99
G Car S04
e9*2007/46*0093*..
Volvo V70 80-224 245/40R18 ECE A12 A19 A99
B, /-2D, /-N2D, /-N2E Car S04
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Volvo XC60 100-242 235/60R18 ECE A12 A19 A99
D, /-2D, /-N2D, /-N2E S04
e9*2001/116*0068*..;
e1*2001/116*0507*..;
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 001256
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55060817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
R124 001256
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
nachzuziehen sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 001256
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55060817 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 8.0J x 18 H2 Typ OX15 8018
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen serienmäßigen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm)
verwendet werden oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1).
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen serienmäßigen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm)
verwendet werden oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1).
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
R124 001256
nachzuziehen sind.
Lambsheim, 4. Oktober 2017
00280100.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim