Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48107
Nr. : RA-000594-F0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R8805.092
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,27 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : General Motors
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
GMX295, GMX320 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZPM5X2150 120 Nm
M12x1,5
RA-000594-F0-104-17b~GM-5-115-70-ET40_53R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48107
Nr. : RA-000594-F0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMX295 e13*2001/116*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
189 bis 229 Cadillac STS 255/45R18 A02) bis A10)
(V6) A01)K03) EF0)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K03) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMX320 e13*2001/116*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 189 Cadillac CTS 225/45R18 A02) bis A10)
(Serie 225/55R16,
225/50R17) 235/40R18
245/40R18
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMX320 e13*2001/116*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
189 Cadillac CTS 235/45R18 A02) bis A10)
(Serie 225/50R18)
245/45R18
A01)K01)K14)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000594-F0-104-17b~GM-5-115-70-ET40_53R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48107
Nr. : RA-000594-F0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000594-F0-104-17b~GM-5-115-70-ET40_53R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48107
Nr. : RA-000594-F0-104
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 17b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 14.06.2018
RA-000594-F0-104-17b~GM-5-115-70-ET40_53R8805.docx