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							Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 07.05.2014
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Fahrzeughersteller                         : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
C8 757 35           C8 757 CMS428/10           SRZ11                       67,1   Kunststoff      685     2105    11/05
16CMS                                          Ø72.6-Ø67.1
C8 757 35 16SD C8 757 CMS428/10SD              SRZ11                       67,1   Kunststoff      685      2105 03/12
                                               Ø72.6-Ø67.1
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 91
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94              12I                        Stufenheck;
                                          225/55R17 97              12A                        Frontantrieb;
                                          235/45R17 94              12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R17 96              12A                        51A; 71K; 723; 73C;
                                          235/55R17 99              12A                        74A; 74P; 76S
                                          245/45R17 95              12A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 91
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 07.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95                                     nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                     nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                    225/50R17 98                             Stufenheck;
                                                    225/55R17 97                             Schrägheck;
                                                    235/45R17 97                             Allradantrieb;
                                                    235/50R17 96    11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/55R17 99    11A; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                    245/45R17 95                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91                                    nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                    nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                    225/50R17 94                             Stufenheck;
                                                    225/55R17 97                             Schrägheck;
                                                    235/45R17 94                             Frontantrieb;
                                                    235/50R17 96    11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/55R17 99    11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                    245/45R17 95                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W                                   nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                    nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             225/50R17 94                                   Kombi; Frontantrieb;
                                              225/55R17 97                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/50R17 96          11A; 24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                              235/55R17 99          11A; 24M                 76S
                                              245/45R17 95
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                   nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                   nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                    225/50R17 98                             Kombi; Allradantrieb;
                                                    225/55R17 97                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/45R17 97                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                    235/50R17 96    11A; 24M                 723; 729; 73C; 74A;
                                                    235/55R17 99    11A; 24M                 74P; 76S
                                                    245/45R17 95

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 91
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.05.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98                                    Limousine;
                                          225/55R17 97                                    Allradantrieb;
                                          235/45R17 97                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R17 96           11A; 248                 12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/45R17 95                                    723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 07.05.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.