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							Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.11.2015
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Fahrzeughersteller                         : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
D4 120535671        PCD 5x120                  Ø79.5/Ø67.1                 67,1   Leichtmetall     700     2178    01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94                                        Stufenheck;
                                          225/55R17 97                                        Frontantrieb;
                                          235/45R17 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R17 96              11A; 248                  12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/55R17 99              11A; 248; 26P             725; 73C; 74A; 74P;
                                          245/45R17 95                                        76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95            56G                       nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98            56G                       nicht CROSS
                                                                                              COUNTRY;
                                                 225/50R17 98       11A; 24M                  nicht Variante DE...;
                                                 225/55R17 97       11A; 24M                  Variante DA...; Kombi;
                                                 235/45R17 97                                 Allradantrieb;
                                                 235/50R17 96       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/55R17 99       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 573; 71K;
                                                 245/45R17 95       11A; 24M                  721; 725; 729; 73C;
                                                 255/45R17 98       11A; 24J; 24M             74A; 74P; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 12                                                           Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.11.2015
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91             56G                      nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94             56G                      nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                 225/50R17 94       11A; 24M                 nicht Variante AE...,
                                                 225/55R17 97       11A; 24M                 CE...; Variante AA...,
                                                 235/45R17 94                                CA...; Stufenheck;
                                                 235/50R17 96       11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                 235/55R17 99       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                 245/45R17 95       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/45R17 98       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95          56G                      nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98          56G                      nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                 225/50R17 98       11A; 24M                 nicht Variante AE...,
                                                 225/55R17 97       11A; 24M                 CE...; Variante AA...,
                                                 235/45R17 97                                CA...; Stufenheck;
                                                 235/50R17 96       11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                 235/55R17 99       11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                 245/45R17 95       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/45R17 98       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W 56G                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94  56G                               nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..                225/50R17 94       11A; 24M                 nicht Variante DE...;
                                                 225/55R17 97       11A; 24M                 Variante DA...; Kombi;
                                                 235/45R17 94                                Frontantrieb;
                                                 235/50R17 96       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/55R17 99       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 245/45R17 95       11A; 24M                 725; 729; 73C; 74A;
                                                 255/45R17 98       11A; 24J; 24M            74P; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98                                       Limousine;
                                          225/55R17 97                                       Allradantrieb;
                                          235/45R17 97                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R17 96              11A; 245; 248            12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/45R17 95                                       721; 725; 729; 73C;
                                          255/45R17 98              11A; 245; 248            74A; 74P; 76S



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       GM KOREA
        Fahrzeugtyp:      KL1G
        Genehm.Nr.:       e9*2007/46*0188*..
        Handelsbez.:      MALIBU

        Variante(n):      Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26P                      x = 315             y = 305                   VA
              26B                      x = 350             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              27H                    x = 335       y = 280            8                HA
              26J                    x = 350       y = 350           20                VA
              26N                    x = 350       y = 350            8                VA
              27F                    x = 335       y = 280           15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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