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							Gutachten 366-0174-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49341
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.10.2016
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Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51203567            LK 120/5                Ø72.6 Ø67.1                 67      Kunststoff     700     2290    05/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94          12I                        Stufenheck;
                                          225/55R17 97          12A                        Frontantrieb;
                                          235/50R17 96          12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99          12A                        51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91                                    nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                    nicht CROSS
                                                                                           COUNTRY;
                                              225/50R17 94                                 Stufenheck;
                                              225/55R17 97                                 Schrägheck;
                                              235/50R17 96      11A; 24M                   Frontantrieb;
                                              235/55R17 99      11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W                                 nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                  nicht CROSS
                                                                                           COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             225/50R17 94                                 Kombi; Frontantrieb;
                                              225/55R17 97                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R17 96      11A; 24M                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/55R17 99      11A; 24M                   723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S
Gutachten 366-0174-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49341
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.10.2016
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                 nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                 nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              225/50R17 98                               Kombi; Allradantrieb;
                                              225/55R17 97                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R17 96      11A; 24M                 12A; 51A; 573; 71C;
                                              235/55R17 99      11A; 24M                 71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 162 - 191 215/50R17 95                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              225/50R17 98                               Stufenheck;
                                              225/55R17 97                               Schrägheck;
                                              235/50R17 96      11A; 24M                 Allradantrieb;
                                              235/55R17 99      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S
0G-A           e1*2007/46*0374*..   120       215/50R17 95      51J                      Cross Country; Kombi;
                                              215/55R17 98      51J                      Allradantrieb;
                                              215/60R17 96      51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    120 - 184 225/50R17 98                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R17 97                               723; 729; 73C; 74A;
                                              235/50R17 96                               74P; 76S
                                              235/55R17 99

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98                                   Limousine;
                                          225/55R17 97                                   Allradantrieb;
                                          235/50R17 96                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0174-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49341
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.10.2016
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0174-13-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49341
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 13.10.2016
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
						
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