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							Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 28.03.2017
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Fahrzeughersteller                         : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung                (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                          (kg)      (mm)     datum
120567135           OXIGIN 14 7517 LK120 N25Ø72.6 - Ø67.1                  67,1     Kunststoff     725     2135    04/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/50R17 94              12I                       Stufenheck;
                                          225/55R17 97              12A                       Frontantrieb;
                                          235/45R17 94              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R17 96              12A                       51A; 71K; 723; 73C;
                                          235/55R17 99              12A                       74A; 74P; 76S
                                          245/45R17 95              12A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91                                       nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                       nicht CROSS
                                                                                              COUNTRY;
                                                   225/50R17 94                               Stufenheck;
                                                   225/55R17 97                               Schrägheck;
                                                   235/45R17 94                               Frontantrieb;
                                                   235/50R17 96     11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   235/55R17 99     11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                   245/45R17 95                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                     nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                     nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                 225/50R17 98                                Stufenheck;
                                                 225/55R17 97                                Schrägheck;
                                                 235/45R17 97                                Allradantrieb;
                                                 235/50R17 96       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/55R17 99       11A; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                 245/45R17 95                                723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                   nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                   nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                             225/50R17 98                                    Kombi; Allradantrieb;
                                             225/55R17 97                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 97                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                             235/50R17 96  11A; 24M                          723; 729; 73C; 74A;
                                             235/55R17 99  11A; 24M                          74P; 76S
                                             245/45R17 95
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W                                   nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                    nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..                225/50R17 94                                Kombi; Frontantrieb;
                                                 225/55R17 97                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/45R17 94                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/50R17 96       11A; 24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                 235/55R17 99       11A; 24M                 76S
                                                 245/45R17 95
0G-A           e1*2007/46*0374*..      120       215/50R17 95       51J                      Cross Country; Kombi;
                                                 215/55R17 98       51J                      Allradantrieb;
                                                 215/60R17 96       51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       120 - 184 225/50R17 98                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                 225/55R17 97                                729; 73C; 74A; 74P;
                                                 235/45R17 97                                76S
                                                 235/50R17 96
                                                 235/55R17 99
                                                 245/45R17 95

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 10                                                     Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R17 98                                    Limousine;
                                          225/55R17 97                                    Allradantrieb;
                                          235/45R17 97                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R17 96           11A; 248                 12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/45R17 95                                    723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 10                                                     Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 28.03.2017
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.