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							Gutachten 16-00095 CC GBM 02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.04.2019
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Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
120567137            LK 120                 Ø72.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff     850     2200    01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW4105
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18 95          12I                        Stufenheck;
                                          225/50R18 95          12A                        Frontantrieb;
                                          235/40R18 95          12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R18 94          12A                        51A; 71K; 723; 73C;
                                          245/40R18 93          12A                        74A; 74P; 76O
                                          245/45R18 96          12A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW4105
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Gutachten 16-00095 CC GBM 02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 239         235/40R18 95      52J                      Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98      52J                      Stufenheck;
                                              245/40R18 97      52J                      Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 76Z; 82U
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18 98                               Stufenheck;
                                              245/40R18 97                               Schrägheck;
                                              245/45R18 96                               Allradantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 82U
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91W                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             235/45R18 94                               Kombi; Frontantrieb;
                                              245/40R18 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96                               12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/45R18 99      11A; 24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O; 82U
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 239       235/40R18 95      52J                      Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98      52J                      Kombi; Allradantrieb;
                                              245/40R18 97      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 76Z; 82U
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91                                nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18 94                               Stufenheck;
                                              245/40R18 93                               Schrägheck;
                                              245/45R18 96                               Frontantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O; 82U
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95      52J                      nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18 98                               Kombi; Allradantrieb;
                                              245/40R18 97                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96                               12A; 51A; 573; 71K;
                                              255/45R18 99      11A; 24M                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 82U
Gutachten 16-00095 CC GBM 02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 225/45R18 95                                   Cross Country; Kombi;
                                          235/40R18 95                                   Allradantrieb;
                                          235/45R18 98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R18 97                                   12K; 51A; 71K; 723;
                                          245/40R18 97                                   729; 73C; 74A; 74P;
                                          245/45R18 96                                   76O; 82U
                                          255/45R18 99

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW4105
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18 95                                   Limousine;
                                          235/40R18 95                                   Allradantrieb;
                                          235/45R18 98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R18 97                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/45R18 100                                  723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Gutachten 16-00095 CC GBM 02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.04.2019
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       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Gutachten 16-00095 CC GBM 02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 29.04.2019
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
						
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