Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003 ANLAGE: 19 Radtyp: C10 655 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C10 655 45 10 C10 655 CMS459/10 SR12 Ø67.1-Ø64.1 64,1 Kunststoff 615 2152 09/08 R Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 46 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FD3; FN3; RD8 110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RD1; RD3; RN1; RN3 Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/65R15 11A; 24M; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721; 215/60R15 94 725; 73C; 74A; 74P; 225/55R15 92 11A; 22L 76Q Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721; 215/60R15 94 725; 73C; 74A; 74P; 225/55R15 92 11A; 22B 76Q Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/65R15 91 12O Reifen mit Schneeketten; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003 ANLAGE: 19 Radtyp: C10 655 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; EP2 e11*98/14*0174*.. 118 195/65R15 51G 12A; 51A; 71K; 721; EP4 e11*98/14*0188*.. 725; 73C; 74A; 74P; EU5 e11*98/14*0158*.. 76Q EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. EV1 e11*2001/116*0198*. Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN3 e11*2001/116*0298*.. 103 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 205/70R15 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; RD3 e6*98/14*0076*.. 215/65R15-96 11A; 24C; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 721; 235/60R15-98 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P 367 RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/70R15 nur bis 215/65R15 96 11A; 24J e11*98/14*0190*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721; BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/60R15 94 725; 73C; 74A; 74P; 225/55R15 92 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003 ANLAGE: 19 Radtyp: C10 655 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 195/70R15-92 10B; 11B; 11G; 11H; GH2 e6*98/14*0063*.. 12A; 51A; 71K; 721; GH3 e6*98/14*0067*.. 725; 73C; 74A; 74P GH4 e6*98/14*0068*.. Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC2 e6*95/54*0052*.. 140 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-86 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 195/60R15 11A; 22B; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12A; BB8 e6*95/54*0038*.. 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA STREAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RN1 e6*98/14*0081*.. 92 - 115 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; RN3 e6*98/14*0082*.. 12P; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003 ANLAGE: 19 Radtyp: C10 655 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird. 22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen und Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003 ANLAGE: 19 Radtyp: C10 655 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.