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           ABE: 47003
                Design:
                 C 10
             Radnummer:
          C10 655 4510
                  Daten:
       6.5x15" ET45 LK5/114.3/R67.1

               CMS 459/10
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
      1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
           Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
           ergänzen es, falls erforderlich.
      2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
           montiert werden.
      3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
           Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
           durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
           ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
      4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
           gesäubert werden.
      5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
           sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
           Reklamationen nicht anerkennen.
      6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
           fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.


    Montageinformation:
      1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
           wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
           Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
      2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
           wir nicht zurück nehmen.
      3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
           Schmutz befreit werden.
      4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
      5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
      6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
      7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
           Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
           bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
      8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
      9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47003*05



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6½ J x 15 H2


Typ:                         C10 655



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 47003*05

Die ABE-Nr. 47003 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ C10 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0016-07-WIRD/N5 vom 14.11.2011
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.11.2011 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 06.07.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0016-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.05.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47003*05


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           11-TAAP-3045
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 003
                                           366-0016-07-WIRD/N5

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:                                      C10 655

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 6,5 J X 15 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-         Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis         loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /        (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
C10 655 31 23        C10 655 CMS459/06          ohne                         98/4    58,1     31    540   1949 09/08
R
C10 655 31 23        C10 655 CMS459/06          ohne                         98/4    58,1     31    560   1875 09/08
R
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/4      54,1     35    615   1975 01/07
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/4      54,1     35    615   1975 09/08
R
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/4      56,1     35    615   1975 01/07
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/4      56,1     35    615   1975 09/08
R
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4      56,6     35    615   1975 01/07
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4      56,6     35    615   1975 09/08
R
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/4      57,1     35    615   1975 01/07
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/4      57,1     35    615   1975 09/08
R
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR08 Ø67.1-Ø59.1          100/4      59,1     35    615   1975 01/07
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR08 Ø67.1-Ø59.1          100/4      59,1     35    615   1975 09/08
R
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4      60,1     35    615   1975 01/07
C10 655 35 02        C10 655 CMS459/01          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4      60,1     35    615   1975 09/08
R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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C10 655 27 51     C10 655 CMS459/05         ohne                        98/5    58,1      27    650   2115 09/08
R
C10 655 43 07     C10 655 CMS459/09         SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5    60,1      43    670   2015 09/08
R
C10 655 43 07     C10 655 CMS459/09         SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5    63,4      43    670   2015 09/08
R
C10 655 43 07     C10 655 CMS459/09         SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5    65,1      43    670   2015 09/08
R
C10 655 35 59     C10 655 CMS459/02         ohne                       110/5    65,1      35    640   2000 01/07
C10 655 35 59     C10 655 CMS459/02         ohne                       110/5    65,1      35    640   2000 09/08
R
C10 655 38 60S    C10 655 CMS459/07         ohne                       112/5    57,1      38    639   1985 06/08
C10 655 38 60S    C10 655 CMS459/07         ohne                       112/5    57,1      38    650   1950 06/08
C10 655 38 60S    C10 655 CMS459/07         ohne                       112/5    57,1      38    639   1985 06/08
R
C10 655 38 60S    C10 655 CMS459/07         ohne                       112/5    57,1      38    650   1950 09/08
R
C10 655 45 60S    C10 655 CMS459/03         ohne                       112/5    57,1      45    640   2000 01/07
C10 655 45 60S    C10 655 CMS459/03         ohne                       112/5    57,1      45    640   2000 09/08
R
C10 655 50 60S    C10 655 CMS459/04         ohne                       112/5    57,1      50    650   1950 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    610   1986 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    615   1975 09/08
R
C10 655 45 10     C10 655 CMS459/10         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      45    615   2152 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    595   2040 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    615   1975 09/08
R
C10 655 45 10     C10 655 CMS459/10         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      45    615   2152 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      40    586   2085 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      40    615   1975 09/08
R
C10 655 45 10     C10 655 CMS459/10         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      45    615   2152 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         ohne                     114,3/5    67,1      40    608   2000 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         ohne                     114,3/5    67,1      40    612   1986 09/08
R
C10 655 40 10     C10 655 CMS459/08         ohne                     114,3/5    67,1      40    615   1975 09/08
R
C10 655 45 10     C10 655 CMS459/10         ohne                     114,3/5    67,1      45    615   2152 09/08
R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                               Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 7,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 655 31 23 R:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                    : --
Radtyp                                : --                                     : C10 655
Radausführung                         : --                                     : C10 655 CMS459/06
Radgröße                              : --                                     : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen                            : KBA 47003                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET31
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : TS 8987 w.w. R
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Ein Technischer Bericht (TÜV NORD) mit Nr. RP-003738-B0-233 vom 19.11.2008 liegt vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0016-07-MURD/N2-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
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                                                                                                         Seite: 4 von 6
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                         Ausführung                                 ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 ALFA LANC., CITROEN, FIAT, PEUGEOT C10 655 31 23 R; C10 655                   31       14.11.2011       liegt bei
                                       31 23 R
  2 CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI,        C10 655 35 02; C10 655 35                  35       14.11.2011       liegt bei
    HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,     02 R
    HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI,
    MAZDA, NISSAN, OPEL / VAUXHALL,
    PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
  4 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA,                  C10 655 35 02; C10 655 35      35       14.11.2011      liegt bei
    MITSUBISHI, NETHERLAND, ROVER                  02 R
  3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,                C10 655 35 02; C10 655 35      35       14.11.2011      liegt bei
    DAEWOO MOTOR CO. LTD,                          02 R
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
    GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
    VAUXHALL
  5 SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                        C10 655 35 02; C10 655 35      35       14.11.2011      liegt bei
                                                   02 R
  6 NISSAN                                         C10 655 35 02; C10 655 35      35       14.11.2011      liegt bei
                                                   02 R
  7 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C10 655 35 02; C10 655 35      35       14.11.2011      liegt bei
    NISSAN EUROPE (F), RENAULT                     02 R
  8 CITROEN, FIAT, PEUGEOT                         C10 655 27 51 R                27       14.11.2011      liegt bei
  9 MATRA (F), RENAULT                             C10 655 43 07 R                43       14.11.2011      liegt bei
 10 FORD, VOLVO                                    C10 655 43 07 R                43       14.11.2011      liegt bei
 11 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO                        C10 655 43 07 R                43       14.11.2011      liegt bei
 12 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB                    C10 655 35 59; C10 655 35      35       14.11.2011      liegt bei
                                                   59 R
 14 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 655 45 60S; C10 655        45       14.11.2011      liegt bei
                                                   45 60S R
 13 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 655 38 60S; C10 655        38       14.11.2011      liegt bei
                                                   38 60S; C10 655 38 60S R;
                                                   C10 655 38 60S R
 15 SKODA, VOLKSWAGEN                              C10 655 50 60S R               50       14.11.2011      liegt bei
 16 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 655 40 10 R; C10 655       40       14.11.2011      liegt bei
                                                   40 10 R
 17 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 655 45 10 R                45       14.11.2011      liegt bei
 18 HONDA                                          C10 655 40 10 R; C10 655       40       14.11.2011      liegt bei
                                                   40 10 R
 19 HONDA                                          C10 655 45 10 R                45       14.11.2011      liegt bei
 20 NISSAN, RENAULT                                C10 655 40 10 R; C10 655       40       14.11.2011      liegt bei
                                                   40 10 R
 21 NISSAN, RENAULT                                C10 655 45 10 R                45       14.11.2011      liegt bei
 22 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                C10 655 40 10 R; C10 655       40       14.11.2011      liegt bei
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,             40 10 R; C10 655 40 10 R
    MITSUBISHI
 23 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,              C10 655 45 10 R                45       14.11.2011      liegt bei
    KIA MOTORS (SK), MAZDA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.11.2011
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Festigkeit                            RP-003738-B0233                        19.11.2008
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0016-07-MURD/N2-TB                 28.11.2008
Herstellererklärung                   C10 655                                30.09.2009
Nabenkappe                            C 020 122-B                            07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C10 655                                24.04.2008 A/14.02.2011
Radmutter M12x1,25                    D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter M12x1,5                     D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft              1912132-N41_Z88                        12.09.2007
Radschraube M12x1,25x28               TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube M12x1,5x26                TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28                D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28               3714T05_M14x1,25x28_Z87                30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30                TP2094-BB43                            09.09.1999
Radzeichnung                          J 459_000-H                            20.10.2006 A/20.03.2008
Radzeichnung                          J 459_003                              20.10.2006
Radzeichnung                          J 459_002                              20.10.2006
Radzeichnung                          J 459_001                              20.10.2006
Radzeichnung                          J 459_006                              26.05.2008
Radzeichnung                          J 459_005                              20.10.2006
Radzeichnung                          J 459_010                              26.05.2008
Radzeichnung                          J 459_004                              24.10.2007
Radzeichnung                          J 459_008                              26.05.2008
Radzeichnung                          J 459_007                              26.05.2008
Radzeichnung                          J 459_009                              26.05.2008
Zentrierring                          D000_251-E_67,1-xx                     26.01.1995 27.02.2003




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 14.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
C10 655 45          C10 655 CMS459/10          SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff    615     2152     12/12
10CMS
C10 655 45          C10 655 CMS459/10JF SR12 Ø67.1-Ø64.1                   64,1    Kunststoff     615     2152    04/12
10JF
C10 655 45          C10 655                    SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     615     2152    04/12
10SD                CMS459/10SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FD3; FK1; FK2; FN3;
                                             RD8
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; DC2; EP1; EP2; EP4; EU5;
                                             EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RD1; RD3; RN1;
                                             RN3
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen           Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/65R15                     11A; 24M; 51G; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76Z

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen           Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 114 195/65R15 91                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     205/60R15 91                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/60R15 94                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                     225/55R15 92                  11A; 22L                     76Q

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen           Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 114 195/65R15 91                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     205/60R15 91                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/60R15 94                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                     225/55R15 92                  11A; 22B                     76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                     Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/65R15 91             12O                         Reifen mit
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P
FD3            e11*2001/116*0271*.. 70        195/65R15 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   195/60R15 88                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 118 195/60R15             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..   118      195/65R15             51G                         12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                              725; 73C; 74A; 74P;
EU5          e11*98/14*0158*..                                                              76Q
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN3          e11*2001/116*0298*.. 103  195/65R15 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/60R15 91             11A; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/60R15 88                                     ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          195/65R15 91                                     e11*2001/116*0255*0
                                                                                            7; ab
                                                                                            e11*2001/116*0256*0
                                                                                            7; Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q
                                              205/55R15 88
                                              205/60R15 91
                                              215/60R15 94      11A; 26P
                                              225/50R15 91      11A; 26P; 57I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                     Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 205/70R15               11A; 24J; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..           215/65R15-96            11A; 24C; 24M; 367          12A; 51A; 71K; 721;
                                        235/60R15-98            11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                367
RD8            e11*98/14*0190*..    110       205/70R15                                     nur bis
                                              215/65R15 96      11A; 24J                    e11*98/14*0190*01;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     195/65R15 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              205/60R15 91                                  12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/60R15 94                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                              225/55R15 92                                  76Q

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        195/70R15-92                                  10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                               725; 73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140   195/55R15                  51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     205/50R15-86               11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 195/60R15              11A; 22B; 51G; 52J          10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 195/65R15               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
RN3          e6*98/14*0082*..                                                               12P; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                    Seite: 4 von 8
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
     an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                         Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 13.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 8
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 8
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK2
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0256*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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