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           ABE: 47004
                Design:
                 C 10
             Radnummer:
          C10 656 43 10
                  Daten:
       6.5x16" ET43 LK5/114.3/R67.2

               CMS 460/13
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
      1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
           Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
           ergänzen es, falls erforderlich.
      2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
           montiert werden.
      3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
           Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
           durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
           ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
      4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
           gesäubert werden.
      5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
           sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
           Reklamationen nicht anerkennen.
      6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
           fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.


    Montageinformation:
      1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
           wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
           Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
      2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
           wir nicht zurück nehmen.
      3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
           Schmutz befreit werden.
      4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
      5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
      6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
      7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
           Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
           bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
      8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
      9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             47004*05



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 16 EH2+


Typ:                        C10 656



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 47004


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 47004*05

Die ABE-Nr. 47004 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 16 EH2+ , Typ C10 656, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0015-07-WIRD/N5 vom 23.11.2009 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 27 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.11.2009 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 16.11.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.11.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47004*05

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           09-TAAP-2940
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 004
                                           366-0015-07-WIRD/N5

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+
Typ:                                      C10 656

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47004
Die LM- Sonderräder können auch mit 6.5Jx16EH2+ gekennzeichnet sein.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 656 4827                           C10 656 5060S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C10 656 4002 R       C10 656 CMS460/12          SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/4    54,1      40    605   1930     09/08
C10 656 4002 R       C10 656 CMS460/12          SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/4    56,1      40    605   1930     09/08
C10 656 4827         C10 656 CMS460/01          ohne                      100/4    56,1      48    600   1965     01/07
C10 656 4827 R       C10 656 CMS460/01          ohne                      100/4    56,1      48    600   1965     03/08
C10 656 4002 R       C10 656 CMS460/12          SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4    56,6      40    605   1930     09/08
C10 656 4002 R       C10 656 CMS460/12          SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/4    57,1      40    605   1930     09/08
C10 656 4002 R       C10 656 CMS460/12          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4    60,1      40    585   1990     09/08
C10 656 4002 R       C10 656 CMS460/12          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4    60,1      40    605   1930     09/08
C10 656 1535 R       C10 656 CMS460/11          ohne                      108/4    65,1      15    605   1995     09/08
C10 656 1535 R       C10 656 CMS460/11          ohne                      108/4    65,1      15    615   1961     09/08
C10 656 2635         C10 656 CMS460/08          ohne                      108/4    65,1      26    598   2013     05/07
C10 656 2635         C10 656 CMS460/08          ohne                      108/4    65,1      26    605   1990     05/07
C10 656 2635 R       C10 656 CMS460/08          ohne                      108/4    65,1      26    598   2013     05/07
C10 656 2635 R       C10 656 CMS460/08          ohne                      108/4    65,1      26    605   1990     09/08
C10 656 3906         C10 656 CMS460/17          SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/5    54,1      39    610   2092     07/09
C10 656 3906         C10 656 CMS460/17          SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/5    56,1      39    610   2092     07/09
C10 656 3906         C10 656 CMS460/17          SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/5    57,1      39    610   2092     07/09
C10 656 5056         C10 656 CMS460/02          ohne                      108/5    63,4      50    675   2159     01/07
C10 656 5056         C10 656 CMS460/02          ohne                      108/5    63,4      50    693   2098     01/07
C10 656 5056         C10 656 CMS460/02          ohne                      108/5    63,4      50    715   2025     01/07




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
C10 656 5056 R    C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    675   2159    03/08
C10 656 5056 R    C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    693   2098    03/08
C10 656 5056 R    C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    715   2025    03/08
C10 656 3859      C10 656 CMS460/03         ohne                       110/5    65,1      38    670   1960    01/07
C10 656 3859 R    C10 656 CMS460/03         ohne                       110/5    65,1      38    658   1995    09/08
C10 656 3360S     C10 656 CMS460/09         ohne                       112/5    57,1      33    650   2100    01/08
C10 656 3360S     C10 656 CMS460/09         ohne                       112/5    57,1      33    650   2100    03/08
R
C10 656 4260S     C10 656 CMS460/04         ohne                       112/5    57,1      42    660   2025 01/07
C10 656 4260S     C10 656 CMS460/04         ohne                       112/5    57,1      42    660   2025 03/08
R
C10 656 5060S     C10 656 CMS460/05         ohne                       112/5    57,1      50    660   2025 01/07
C10 656 5060S     C10 656 CMS460/05         ohne                       112/5    57,1      50    660   2025 03/08
R
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    585   2245    09/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    596   2200    09/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    640   2025    09/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    660   1960    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    585   2245    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    596   2200    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    640   2025    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    660   1960    09/08
C10 656 5010      C10 656 CMS460/06         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      50    660   2025    01/07
C10 656 5010 R    C10 656 CMS460/06         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      50    660   2025    03/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    624   2090    09/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    660   1960    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    624   2090    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    660   1960    09/08
C10 656 5010      C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    642   2090    01/07
C10 656 5010      C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    660   2025    01/07
C10 656 5010 R    C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    642   2090    03/08
C10 656 5010 R    C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    660   2025    03/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    620   2098    09/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    660   1960    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    620   2098    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    660   1960    09/08
C10 656 5010 R    C10 656 CMS460/06         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      50    660   2025    03/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    620   2092    09/08
C10 656 4310      C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    660   1960    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    620   2092    09/08
C10 656 4310 R    C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    660   1960    09/08
C10 656 5010      C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    625   2160    01/07
C10 656 5010      C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    660   2025    01/07
C10 656 5010 R    C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    625   2160    03/08
C10 656 5010 R    C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    660   2025    03/08
C10 656 4670 R    C10 656 CMS460/10         ohne                      115/5     70,1      46    670   2202    09/08
C10 656 4178S     C10 656 CMS460/16         ohne                      120/5     67,1      41    675   2062    05/09
C10 656 4178S     C10 656 CMS460/16         ohne                      120/5     67,1      41    690   2025    05/09
C10 656 4178S     C10 656 CMS460/16         ohne                      120/5     67,1      41    675   2062    05/09
R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                             Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 6
C10 656 4178S      C10 656 CMS460/16             ohne                    120/5          67,1    41   690   2025 05/09
R
C10 656 4216S      C10 656 CMS460/07             ohne                    120/5          72,6    42   650   2025 01/07
C10 656 4216S      C10 656 CMS460/07             ohne                    120/5          72,6    42   650   2025 09/08
R
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 8,7 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 656 1535 R:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Handelsmarke                          : --                                       : C10
Radtyp                                : --                                       : C10 656
Radausführung                         : --                                       : C10 656 CMS460/11
Radgröße                              : --                                       : 6 1/2 J X 16 EH2+
Typzeichen                            : KBA 47004                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET15
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : TS 8987 w.w. R
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                       : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                       : CMS 460
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 6
II.      Sonderradprüfung
Technische Berichte (TÜV NORD) mit Nr. RP-003737-B0-233 vom 17.10.2008 und RP-003737-C0-233 vom
14.05.2009 liegen vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0015-07-MURD/N4-TB der TÜV SUED AUTOMOTIVE GMBH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 6
age                                                                                                        Hinweise
  1 DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan               C10 656 4002 R                 40       23.11.2009      liegt bei
    Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
    (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
    SUZUKI, TOYOTA
  4 BMW AG, HONDA                                  C10 656 4827; C10 656          48       23.11.2009      liegt bei
                                                   4827 R
  3 BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND,                C10 656 4002 R                 40       23.11.2009      liegt bei
    ROVER
  2 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,                C10 656 4002 R                 40       23.11.2009      liegt bei
    DAEWOO MOTOR CO. LTD,
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
    GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
    VAUXHALL
  5 SEAT, VOLKSWAGEN                               C10 656 4002 R                 40       23.11.2009      liegt bei
  8 CITROEN, PEUGEOT                               C10 656 2635; C10 656          26       23.11.2009      liegt bei
                                                   2635; C10 656 2635 R; C10
                                                   656 2635 R
  7 CITROEN, PEUGEOT                               C10 656 1535 R; C10 656        15       23.11.2009      liegt bei
                                                   1535 R
 25   TOYOTA                                       C10 656 3906                   39       23.11.2009      liegt bei
 26   FUJI HEAVY IND.(J), ROVER                    C10 656 3906                   39       23.11.2009      liegt bei
 27   AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                C10 656 3906                   39       23.11.2009      liegt bei
  9   FORD, JAGUAR, VOLVO                          C10 656 5056; C10 656          50       23.11.2009      liegt bei
                                                   5056; C10 656 5056; C10
                                                   656 5056 R; C10 656 5056
                                                   R; C10 656 5056 R
 10 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB              C10 656 3859; C10 656          38       23.11.2009      liegt bei
                                                   3859 R
 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 656 3360S; C10 656         33       23.11.2009      liegt bei
                                                   3360S R
 12 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 656 4260S; C10 656         42       23.11.2009      liegt bei
                                                   4260S R
 13 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 656 5060S; C10 656         50       23.11.2009      liegt bei
                                                   5060S R
 14 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 656 4310; C10 656          43       23.11.2009      liegt bei
                                                   4310; C10 656 4310; C10
                                                   656 4310; C10 656 4310 R;
                                                   C10 656 4310 R; C10 656
                                                   4310 R; C10 656 4310 R
 15 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 656 5010; C10 656          50       23.11.2009      liegt bei
                                                   5010 R
 16 HONDA                                          C10 656 4310; C10 656          43       23.11.2009      liegt bei
                                                   4310; C10 656 4310 R; C10
                                                   656 4310 R
 17 HONDA                                          C10 656 5010; C10 656          50       23.11.2009      liegt bei
                                                   5010; C10 656 5010 R; C10
                                                   656 5010 R
 18 NISSAN, Nissan International S. A.,            C10 656 4310; C10 656          43       23.11.2009      liegt bei
    RENAULT                                        4310; C10 656 4310 R; C10
                                                   656 4310 R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
 19 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,              C10 656 4310; C10 656          43       23.11.2009      liegt bei
    MAZDA, MITSUBISHI                              4310; C10 656 4310 R; C10
                                                   656 4310 R
 20 MAZDA                                          C10 656 5010; C10 656          50       23.11.2009      liegt bei
                                                   5010; C10 656 5010 R; C10
                                                   656 5010 R
 21 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL               C10 656 4670 R                 46       23.11.2009      liegt bei
 24 OPEL                                           C10 656 4178S; C10 656         41       23.11.2009      liegt bei
                                                   4178S; C10 656 4178S R;
                                                   C10 656 4178S R
 22 BMW AG                                         C10 656 4216S; C10 656         42       23.11.2009      liegt bei
                                                   4216S R
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.11.2009
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.11.2009
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Festigkeit                            RP-003737-C0-233                       14.05.2009
Festigkeit                            RP-003737-B0-233                       17.10.2008
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0015-07-MURD/N4-TB                 05.10.2009
Nabenkappe                            C 020 122-B                            07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung_Rev                   C10 656                                25.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung_Tab                   C10 656                                23.11.2009
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             1912023D                               21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube                           3714T05                                30.07.2007
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           3714T05                                30.07.2007
Radschraube                           D000344                                09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radteilzeichnung                      J 460 007                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 009                              17.09.2007
Radteilzeichnung                      J 460 004                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 006                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 001                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 002_B                            15.11.2006 B/19.04.2007
Radteilzeichnung                      J 460 005                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 003_C                            15.11.2006 C/07.11.2007
Radteilzeichnung                      J 460 010_A                            08.11.2007 A/18.07.2008
Radteilzeichnung                      J 460 012                              27.05.2008
Radteilzeichnung                      J 460 013                              28.05.2008
Radteilzeichnung                      J 460 008                              24.04.2007
Radteilzeichnung                      J 460 011                              27.05.2008
Radteilzeichnung                      J 460 016                              08.05.2009
Radteilzeichnung                      J 460 021                              09.02.2010
Radteilzeichnung                      J 460 017                              18.08.2009
Radzeichnung                          J 460 000_K                            16.11.2006 K/28.05.2008
Zentrierring                          D 000 251-E-671                        26.01.1995 5/27.02.2003




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 23.11.2009
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 29.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)       datum
C10 656 43          C10 656 460/13CMS          SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff    620     2090       09/08
10CMS
C10 656 43          C10 656 460/13CMS          SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     660      1960 09/08
10CMS
C10 656 43          C10 656 460/13JF           SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     620      2090 09/08
10JF
C10 656 43          C10 656 460/13JF           SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     660      1960 09/08
10JF
C10 656 43          C10 656 460/13SD           SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     620      2090 09/08
10SD
C10 656 43          C10 656 460/13SD           SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     660      1960 02/12
10SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FD1; FD3; FD4; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                             FN3; FN4; RD8; RD9
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP4; EU5;
                                             EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1;
                                             RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen           Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/55R16 89                  11A; 22L; 24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                         10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93                                         12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93                                     12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U
CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 115 205/60R16 92     51J                         Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..             215/55R16 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R16 95                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/55R16 87                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R16 91                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            SC4

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84       195/50R16 84                                  2-türig;
                                              195/55R16 87                                  Frontantrieb;
                                              205/50R16 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87               11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/45R16 86               11A; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 205/60R16 92     51J                     Stufenheck;
CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R16 93                             Frontantrieb;
                                               215/60R16 95                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 118 205/50R16             51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
EP2          e11*98/14*0174*..            205/55R16             51G                         51A; 71K; 721; 725;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                              73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91             11A; 21P; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93             11A; 21P; 22I; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91      11A; 21P; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22I; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        205/55R16         11A; 21P; 24M; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 4DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD1          e11*2001/116*0254*.. 103  205/55R16                51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P
FD4            e11*2001/116*0292*.. 92        205/55R16 91V 51G                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                     nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                     e11*2001/116*0255*0
                                                                                            6; nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0256*0
                                                                                            6; nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0257*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
FK3            e11*2001/116*0257*..
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87       12O                         ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          195/60R16 89       12A                         e11*2001/116*0255*0
                                                                                            7; ab
                                                                                            e11*2001/116*0256*0
                                                                                            7; ab
                                                                                            e11*2001/116*0257*0
                                                                                            6; Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U
FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 12N; 5ET
                                              205/55R16 91      12T
                                              215/55R16 93      11A; 12A; 26P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 215/60R16-95            11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       215/65R16 98                                  ab
                                                                                            e11*98/14*0190*02;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       205/60R16 92                                  nur bis
                                              205/65R16 95                                  e11*98/14*0190*01;
                                              215/60R16 95      11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       215/65R16 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/55R16 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/50R16 90                                  12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/55R16 93                                  725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        205/60R16-91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                               725; 73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16              11A; 21J; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                   51G                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/55R16 91               5GG                         10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..        215/55R16-91               5GG                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/55R16-93                                           725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 10
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                     Seite: 8 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA
             26P                      x = 195             y = 320                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK3
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0257*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA
             26P                      x = 195             y = 320                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK2
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0256*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA
             26P                      x = 195             y = 320                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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