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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C24
               Typ                           C24 656
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring            Lochkreis- ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C24 656 37 02    1060/17 CMS /           4/100/56,1           37          645    2100
                                Ø67,1 Ø56,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    51676
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C24 656 (s.o.)
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
§22 51676*04




               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                   -                   Z04
               S02   Schraube M14x1,25      Kegel 60°     140                   35                  Z87

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Honda
                                             Kia
                                             Mini/BMW
                                             Mitsubishi

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Jazz (I)           57,61         195/45R16                                    A12 A23 A99
               GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         205/45R16    A01 K1c                         S01
               e6*98/14*0088,87*..,     57,61         215/40R16    A01 K1c K2b K42 K56 R70
               e6*2001/116*0101*..,
               e6*2001/116*0102*..
               Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16    K1c K2b K3b K5a K6a             A01 A12 A23
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16    K1c K2b K3b K5b K6b             A99 S01
               e6*2001/116*             66, 73        205/45R16    K1c K2b K3b K5a K6a
               0125, 0126, 0127,
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16    K1c K2b K3b K5a K6a             A01 A12 A23
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16    K1c K2b K3b K5b K6b             A99 S01
               e6*2007/46*              66, 73        205/45R16    K1c K2b K3b K5a K6a
               0010, 0011, 0013,
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16    K1c                             A01 A12 A23
               GK                       75, 96        195/50R16    K1c                             A99 Flh KOV
§22 51676*04




               e6*2007/46*0162*..                                                                  S01
               - incl. Facelift 2018
               Honda Jazz (IV)          72            185/55R16    K1c K2b K5d                     A01 A12 A23
               GR                                                                                  A58 A99 Flh
               e6*2007/46*0415*..                                                                  KOV S01
               - Hybrid
               Honda Jazz               72            185/60R16    A91                             A23 A58 A99
               Crosstar (IV)            72            195/55R16    A12                             Flh KMV S01
               GR                       72            205/50R16    A01 A12 K6w
               e6*2007/46*0415*..       72            205/55R16    A01 A12 K6w
               - Hybrid
               Kia Sephia, Shuma        65-85         195/45R16                                    A01 A12 A23
               FB                       65-85         195/50R16    A01 K42                         A99 Flh Sth
               e4*96/27*0024*..,        65-85         205/45R16    A01 K42                         S01
               e4*98/14*0024*..
               - Shuma I/II, Spectra
               Mini One, Cooper, -S     55-147        185/55R16    K2b M+S                         A01 A12 A23
               Mini-N, UKL-             55-147        195/50R16    K1a K1b K2b M+S                 A99 Car Cbo
               C,/K,/L,/B-L, -N1        55-147        195/55R16    K1a K1b K2b                     Cpe Flh S02
               e1*2001/116*0343*..;     55-147        205/50R16    K1c K2b K42
               e1*2007/46*              55-90         185/50R16    K2b
               0369, 0370, 0593*..      55-90         185/55R16    K2b
               e1*2007/46*0371*00-09,   55-90         195/50R16    K1a K1b K2b
               e24*2007/46*0023*..      55-90         205/45R16    K2b
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupè/Roadster
               Mitsubishi Space Star    52, 59        195/40R16    K2b K6r                         A01 A12 A23
               A00                      52, 59        195/45R16    G01 K2b K6r                     A99 Flh KOV
               e1*2007/46*0951*..                                                                  S01
               Mitsubishi               52, 59        195/40R16    K6r K6w                         A01 A12 A23
               Space Star Cross         52, 59        195/45R16    G01 K6r K6w                     A99 Flh KMV
               A00                                                                                 S01
               e1*2007/46*0951*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
§22 51676*04




               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6
               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und
               Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über
               den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).
§22 51676*04




               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§22 51676*04




               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 34 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6
               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. August 2021
§22 51676*04




               Laux                                                                  00373244.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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