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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                    ROC Fertigung24 GmbH
                                Im Sulzhau 4
                                72250 Freudenstadt
                                49 02 0622008

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             VX100PXV 6015
Radgröße                        6,0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
X2           VX100PXV 6015 X2 / 63,3 / 56,1       4/100/56,1         35          580    2105

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50390
Herstellerzeichen               ProLine
Radtyp und Ausführung           VX100PXV 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund             Anzugsmoment       Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                       (Nm)               (mm)
S01   Mutter M12x1,5                  Kegel 60°        110                -             86
S02   Schraube M12x1,5                Kegel 60°        110                28            44
S03   Serienschraube M14x1,25         Kegel 60°        130                27,5          43
S04   Serienschraube M14x1,25         Kegel 60°        140                27,5          43

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Kia
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                        ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)       66-81          195/60R15   R37                            A12 A14 A21
EP1, -2, -4             66-81          205/55R15   A01 K42                        Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)       66-81          195/60R15   R37                            A12 A14 A21
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81          205/55R15                                  Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé       88-92          195/60R15   R37                            A14 A21 A30
(VII)                   88-92          205/55R15                                  B03 Cpe S01
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz (I)          57,61          185/55R15   A11                            A14 A21 V15
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61          195/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56        S01
e6*98/14*0088,87*..,    57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)         66, 73         175/65R15   K1c K2b                        A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         185/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a            A21 S01
e6*2001/116*            66, 73         195/55R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0125, 0126, 0127,       66, 73         195/60R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)         66, 73         175/65R15   K1c K2b                        A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         185/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a            A21 S01
e6*2007/46*             66, 73         195/55R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0010, 0011, 0013,       66, 73         195/60R15   K1c K2b K3b K5b K6b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III)        75             185/60R15   K1c                            A01 A12 A14
GK                      75             195/55R15   K1c                            A21 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..      75             195/60R15   K1c                            S01
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz (IV)         72, 79         185/60R15   K1c K2b                        A01 A12 A14
GR                      72, 79         195/55R15   K1c K2b K5d                    A21 A58 Flh
e6*2007/46*0415*..      72, 79         195/60R15   K1c K2b K5d                    KOV S01
- Hybrid

Honda Jazz Hybrid (II) 65              175/65R15   K1c K2b                        A01 A12 A14
GP1                                                                               A21 S01
e6*2007/46*0012*..

Kia Sephia, Shuma       65-84,3        185/55R15   R37                            A12 A14 A21
FB                      65-84,3        195/50R15                                  Flh Sth S01
e4*96/27*0024*..,       65-84,3        195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                        ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S     65-85         175/65R15                                  A07 A12 A14
Mini                     65-85         185/60R15                                  A21 B03 Cbo
e1*2001/116*             65-85         185/65R15                                  Flh S03
0231*08-..               65-85         195/55R15   A01 K1a K2b
- ab MJ 2007             65-85         195/60R15   A01 K1a K2b
                         65-85         205/50R15   A01 K1c K2a K2b
                         65-85         205/55R15   A01 K1c K2a K2b K32
Mini One, Cooper, -S     55-90         175/65R15                                  A07 A12 A14
Mini-N, UKL-             55-90         185/60R15   A01 K2b                        A21 B03 Car
C,/K,/L,/B-L, -N1        55-90         185/65R15   A01 K2b                        Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0343*..;     55-90         195/55R15   A01 K2b                        S04
e1*2007/46*              55-90         195/60R15   A01 K2b
0369, 0370, 0593*..      55-90         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
e1*2007/46*0371*00-      55-90         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
09,
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster
Mini One, Cooper, -S     55-85         175/65R15                                  A12 A14 A21
R50, Mini                55-85         185/60R15                                  B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*..,        55-85         185/65R15                                  S02
e1*2001/116*             55-85         195/55R15   A01 K1a K2b
0231*00-07               55-85         195/60R15   A01 K1a K2b
- bis MJ 2006            55-85         205/50R15   A01 K1c K2a K2b
                         55-85         205/55R15   A01 K1c K2a K2b K32
Mitsubishi Carisma       66            185/55R15   R37                            A12 A14 A21
DAO                      66            195/50R15   A01 K42 K56                    B02 V15 S01
e4*93/81*0005*..,        66            195/55R15   A01 K42 K56
e4*98/14*0005*..         66            205/50R15   A01 K42 K44 K56
Mitsubishi Colt/Lancer   55-76         185/55R15                                  A12 A14 A21
CJO                      66            195/50R15   A01 K42                        B02 S01
e1*93/81*0031*..
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/55R15   K6r                            A01 A12 A14
A00                      52, 59        165/60R15   K6r                            A21 Flh KOV
e1*2007/46*0951*..       52, 59        175/50R15   K6r                            V15 S01
                         52, 59        175/55R15   K6r
                         52, 59        195/45R15   K2b K6r
                         52, 59        195/50R15   K2b K6r
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/55R15   K6r K6w                        A01 A12 A14
Cross                    52, 59        165/60R15   K6r K6w                        A21 Flh KMV
A00                      52, 59        175/50R15   K6r K6w                        V15 S01
e1*2007/46*0951*..       52, 59        175/55R15   K6r K6w
                         52, 59        195/45R15   K6r K6w
                         52, 59        195/50R15   K2b K6r K6w




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50390 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                      ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                 Seite 7 von 8
K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Oktober 2023 in Lambsheim statt.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55038716 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ VX100PXV 6015
Hersteller                     ROC Fertigung24 GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind wahlweise lackiert oder glanzgedreht.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Oktober 2023




Kocher                                                                00417964.DOC




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