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							Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 4                                                          Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 08.10.2010
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                Fahrzeughersteller             BMW AG, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 JJ X 17                   Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         in mm                  last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
384100561           H 067 7x17 PCD 100        Ø73.1 Ø56.1                56,1    Aluminium      690      2100    01/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MINI; R50
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : MINI-N; UKL-L; UKL-C; UKL-K; MINI
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : MINI; R50
                                             140 Nm für Typ : MINI; MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L
 Verkaufsbezeichnung:     MINI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
 MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85   205/40R17      80      22B; 24D; 24J            RS M14 x 1,25;
                                  55 - 125  205/40R17      80W     22B; 24D; 24J            10B; 11G; 11H; 11K;
                                  55 - 160  205/45R17              22B; 24D; 24J; 51G       12A; 51A; 71K; 723;
                                            215/40R17      83      21B; 22B; 24D; 24J       73C; 74A; 74P
                                            215/45R17      87      21B; 22B; 24D; 24J
 MINI          e1*2001/116*0231*.. 55 - 85  205/40R17      80      22B; 24D; 24J            RS M12 x 1,5;
 R50           e1*98/14*0168*..    55 - 125 205/40R17      80W     22B; 24D; 24J            10B; 11G; 11H; 11K;
                                   55 - 160 205/45R17              22B; 24D; 24J; 51G       12A; 51A; 71K; 723;
                                            215/40R17      83      21B; 22B; 24D; 24J       73C; 74A; 74P
                                            215/45R17      87      21B; 22B; 24D; 24J




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 4                                                          Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 08.10.2010
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 55 - 90  205/40R17        80      24D; 24J               ab
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 135 205/40R17        80W     24D; 24J; 5DA          e1*2001/116*0343*01;
                                          215/40R17        83      24D; 24J               Nicht Clubman; Nicht
                                 55 - 155 205/40R17        84      24D; 24J               Cabrio; bis
                                          205/45R17        84      24D; 24J               e1*2007/46*0371*09;
                                          215/40R17        83W     24D; 24J               Frontantrieb;
                                          215/45R17        87      22H; 24D; 24J          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S
MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17      80W     24J; 24M; 5DA          Nur Clubman; Kombi;
                                            215/40R17      83      24D; 24J               Frontantrieb;
                                   70 - 141 205/40R17      84      24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                            205/45R17      84      24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                            215/40R17      83W     24D; 24J               729; 73C; 74A; 74P;
                                            215/45R17      87      22M; 22P; 24D; 24J     76S
MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 90  205/40R17      80      24J; 244               Frontantrieb;
UKL-C          e1*2007/46*0369*..  72 - 141 205/40R17      84      24J; 244               10B; 11G; 11H; 11K;
                                            205/45R17      84      24J; 244               12A; 51A; 71K; 723;
                                            215/40R17      83      24J; 244; 247          729; 73C; 74A; 74P;
                                            215/45R17      87      22H; 24J; 244; 247     76S

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17        80W     24J; 24M; 5DA          Nur Clubman; Kombi;
                                          215/40R17        83      24D; 24J               Frontantrieb;
                                 70 - 141 205/40R17        84      24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          205/45R17        84      24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                          215/40R17        83W     24D; 24J               729; 73C; 74A; 74P;
                                          215/45R17        87      22M; 22P; 24D; 24J     76S




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; ZE2
                                           110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
                                           EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                           EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1;
                                           MC3
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/40R17                  21B; 22B; 24J; 24M;    10B; 11G; 11H; 11K;
MB9          e11*96/79*0088*..                                     54A; 637               12A; 51A; 71K; 723;
MC1          e11*96/79*0089*..          205/40R17-80               nicht Dieselmotor;     73C; 74A; 74P
MC3          e11*96/79*0091*..                                     21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                   5DA; 54A
                                               205/40R17-84        21B; 22B; 24J; 24M;
                                               Reinf               54A



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 08.10.2010
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17                 22B; 22G; 24D; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
              G069                                                631                    12A; 51A; 71K; 723;
EH6           e6*93/81*0016*..,                                                          73C; 74A; 74P
              G070
EG3           F876                  55 - 92   205/40R17           21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EG4           F877                                                364; 54A; 631       12A; 51A; 71K; 723;
EG8           F875                                                                    73C; 74A; 74P
EH9           F883
EG5           F878                  92 - 118 205/40R17            21B; 22B; 24C; 24M; 10B;      11G; 11H; 11K;
EG6           F879                                                364; 631            12A;      51A; 71K; 723;
EG9           F884                                                                    73C;      74A; 74P
EJ1           G623                  74 - 92   205/40R17-84        21B; 22B; 24J; 24M; 10B;      11G; 11H; 11K;
EJ2           G624                            Reinf               364; 54A            12A;      51A; 71K; 723;
                                                                                      73C;      74A; 74P
EJ6           e6*93/81*0013*..      77        205/40R17-84        22B; 24J; 24M; 54A 10B;       11G; 11H; 11K;
                                              Reinf
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P
EJ8           e6*93/81*0014*..      92        205/40R17-84        22B; 24J; 24M; 54A     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              Reinf
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P
EJ9           e6*93/81*0006*..      55 - 84   205/40R17-84        22B; 24J; 24M; 54A     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              Reinf
EK1           e6*93/81*0008*..                                                           12A;   51A; 71K; 723;
EK3           e6*93/81*0007*..                                                           73C;   74A; 74P
EK4           e6*93/81*0009*..      118       205/40R17           22B; 24J; 24M; 631     10B;   11G; 11H; 11K;
EM1           e6*93/81*0060*..                                                           12A;   51A; 71K; 723;
                                                                                         73C;   74A; 74P
EM2           e6*98/14*0080*..      88 - 92   205/40R17   80                             10B;   11G; 11H; 11K;
                                              205/45R17   84                             12A;   51A; 71K; 723;
                                              215/40R17   83      24J                    73C;   74A; 74P
EP1           e11*98/14*0173*..     66 - 81   205/40R17   80      5DA                    10B;   11G; 11H; 11K;
EP2           e11*98/14*0174*..               205/40R17   84                             12A;   51A; 71K; 723;
EP4           e11*98/14*0188*..               205/45R17   84                             73C;   74A; 74P
EU5           e11*98/14*0158*..               215/40R17   83
EU6           e11*98/14*0159*..
EU7           e11*98/14*0160*..
EU8           e11*98/14*0161*..
EU9           e11*98/14*0189*..
MB2           e11*96/27*0067*..     55 - 85   205/40R17           21B; 22B; 24J; 24M;    10B; 11G; 11H; 11K;
MB3           e11*96/27*0068*..                                   54A; 637               12A; 51A; 71K; 723;
MB4           e11*96/27*0069*..               205/40R17-80        nicht Dieselmotor;     73C; 74A; 74P
MB7           e11*96/27*0071*..                                   21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                  5DA; 54A
                                              205/40R17-84        21B; 22B; 24J; 24M;
                                              Reinf               54A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 08.10.2010
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen     Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.. 66 - 73        195/45R17   81    21P; 24J; 24M          Steilheck; 5-türig;
GG1          e6*2001/116*0125*..                205/40R17   80    21P; 22I; 24C; 24M     Frontantrieb;
GG2          e6*2001/116*0127*..                205/45R17   84    21P; 22I; 24C; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
GG3          e6*2001/116*0128*..                215/35R17   79    21B; 22I; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 723;
                                                215/40R17   83    21B; 22I; 24C; 24D     73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen     Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             195/45R17 81      21J; 22I; 24J; 248     Schrägheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen     Auflagen
FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85         205/40R17 80      21B; 22B; 367          10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*98/14*0024*..                                                          12A; 33J; 51A; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
CAO          e1*96/79*0061*..  50 - 83 205/40R17-84               22B; 24J; 367; 54A;    Kombi; Frontantrieb;
CAOW         G230                      Reinf                      631                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
CAO          G005              50 - 103 205/40R17                 21M; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
                                                                  24D; 631            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 4                                                         Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 08.10.2010
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86  205/40R17 80   nicht Dieselmotor;                nur Rover Streetwise;
                                                       5DA
RF           e11*93/81*0016*..          205/40R17 84                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                        205/45R17 84                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                        215/40R17 83   24M                               73C; 74A; 74P
F            e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80   22B; 22L; 24J; 24M;               nur Rover 25;
RF           e11*93/81*0016*..                         5DA                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                        205/40R17 84   22B; 22L; 24J; 24M                12A; 51A; 71K; 723;
                                        215/40R17 83   22B; 22L; 24J; 24M;               73C; 74A; 74P
                                                       367

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84              21B; 22B; 24J; 24M     Rover 45;
                                        215/40R17 83              21B; 22B; 24J; 24M;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  367                    12A; 51A; 71K; 723;
                                    74 - 130 205/45R17            21B; 22B; 24J; 24M;    73C; 74A; 74P
                                                                  51G
                                              215/40R17 83W       21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                  367
                                    76 - 110 205/40R17 80         21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                  5DA

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84              21B; 22B; 24J; 24M     Rover 45;
                                        215/40R17 83              21B; 22B; 24J; 24M;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  367                    12A; 51A; 71K; 723;
                                    74 - 130 205/45R17            21B; 22B; 24J; 24M;    73C; 74A; 74P
                                                                  51G
                                              215/40R17 83W       21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                  367
                                    76 - 110 205/40R17 80         21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                  5DA


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 4                                                          Radtyp: H 067 7x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 08.10.2010
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                                                                                                      Seite: 6 von 9
       Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.



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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 08.10.2010
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 08.10.2010
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33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
       eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
       berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 08.10.2010
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.




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