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							               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 01.06.2021
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                                                                                                                         Seite: 1 von 12

               Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND, ROVER
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                   last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
               X2                  X2                         FZ03 Ø63,3 - Ø56,1          56,1    Kunststoff     550      1927    03/19
               X2                  X2                         FZ03 Ø63,3 - Ø56,1          56,1    Kunststoff     600      1895    03/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : R50; MINI
§22 52804*02




               Zubehör                                     : KIT44
                                                             ___


               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : UKL-K; UKL-N1; MINI; MINI-N; UKL-C; UKL-L
               Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel; KIT43
                                                             ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                             140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
               MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 125 195/50R16 84     11A; 22B; 24M              RS M14 x 1,25;
                                                        55 - 160 195/55R16        11A; 22B; 24M; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             74P
               MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 125 195/50R16 84     11A; 22B; 24M              RS M12 x 1,5;
               R50            e1*98/14*0168*..          55 - 160 195/55R16        11A; 22B; 24M; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 01.06.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MINI         e1*2001/116*0231*..       55 - 125 195/50R16 84       11A; 22B; 24M             RS M12 x 1,5;
               R50          e1*98/14*0168*..          55 - 160 195/55R16          11A; 22B; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               MINI           e1*2001/116*0231*..     55 - 125 195/50R16 84       11A; 22B; 24M             RS M14 x 1,25;
                                                      55 - 160 195/55R16          11A; 22B; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            74P
               MINI-N         e1*2001/116*0343*..     55 - 135 205/45R16 83       11A; 24M                  ab
               UKL-L          e1*2007/46*0371*..      55 - 141 195/50R16 84       11A; 24D                  e1*2001/116*0343*01;
                                                               195/55R16 87       11A; 24D                  Nicht Clubman; Nicht
                                                               205/45R16 83W      11A; 24M                  Cabrio; bis
                                                               205/50R16 87       11A; 24D; 24J             e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74D; 74P; 76U; 82Ä
               MINI-N         e1*2001/116*0343*..     72 - 147 195/50R16 84       11A; 244                  Roadster; Cabrio;
               UKL-C          e1*2007/46*0369*..               195/55R16 87       11A; 244                  Coupe; Frontantrieb;
§22 52804*02




                                                               205/45R16 83       11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/50R16 87       11A; 24J; 244; 247        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74D; 74P; 76U; 82Ä
               MINI-N         e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/45R16 83       11A; 24M                  Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1         e24*2007/46*0023*..     70 - 141 195/50R16 84       11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                               195/55R16 87       11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/45R16 83W      11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               205/50R16 87       11A; 24D; 24J             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74D; 74P; 76U; 82Ä

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16 83             11A; 24M                  Nur Clubman; Kombi;
                                                70 - 141 195/50R16 84             11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                         195/55R16 87             11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R16 83W            11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R16 87             11A; 24D; 24J             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74D; 74P; 76U; 82Ä

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : KIT86
                                                            ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                            GG6; GK; GP1; ZE2



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 12
                                                          110 Nm für Typ : EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1;
                                                          EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR
               Verkaufsbezeichnung:    HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EJ1          G623             74 - 92           195/45R16 80    HA8; 11A; 24J; 364;       10B; 11B; 11G; 11H;
               EJ2          G624                                               51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               205/45R16-83    HA8; 11A; 24J; 364;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                               54A                       74P
               EJ6            e6*93/81*0013*..       55 - 118 205/45R16-83     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
               EJ8            e6*93/81*0014*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               EJ9            e6*93/81*0006*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
               EK1            e6*93/81*0008*..                                                           74P
               EK3            e6*93/81*0007*..
               EK4            e6*93/81*0009*..
               EM1            e6*93/81*0060*..
               EM2            e6*98/14*0080*..       88 - 92   205/50R16       51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               EP1            e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/50R16       51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2            e11*98/14*0174*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4            e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               EU5            e11*98/14*0158*..                                                          74P
               EU6            e11*98/14*0159*..
§22 52804*02




               EU7            e11*98/14*0160*..
               EU8            e11*98/14*0161*..
               EU9            e11*98/14*0189*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GD1          e6*98/14*0088*..     57 - 61       195/45R16 80                              10B; 11B; 11G; 11H;
               GD5          e6*98/14*0087*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
               GE2          e6*2001/116*0101*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               GE3          e6*2001/116*0102*..                                                          74P
               GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       185/55R16 83    11A; 24J; 24M             Steilheck; 5-türig;
                              e6*2007/46*0011*..               195/50R16 84    11A; 21P; 24J; 24M        Frontantrieb;
               GG1            e6*2001/116*0125*..,             205/45R16 83    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                              e6*2007/46*0010*..               205/50R16 87    11A; 21P; 22I; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
               GG2            e6*2001/116*0127*..,                             24D                       721; 725; 73C; 74A;
                              e6*2007/46*0015*..                                                         74P
               GG3            e6*2001/116*0128*..,
                              e6*2007/46*0016*..
               GG5            e6*2001/116*0131*..,
                              e6*2007/46*0013*..
               GG6            e6*2001/116*0132*..,
                              e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             185/55R16 83    11A; 21N; 24J; 248      Schrägheck 4-türig;
                                                               195/50R16 84    11A; 21J; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 01.06.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..        75 - 96      185/50R16 81   11A; 24J; 26B; 26J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   185/55R16 83   11A; 24J; 26B; 26J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   195/50R16 84   11A; 24J; 26B; 26J        721; 725; 73C; 74A;
                                                                   205/45R16 83   11A; 24J; 26B; 26J        74P; 77E
                                                                   205/50R16 87   11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                  26J; 27I
               GR             e6*2007/46*0415*..      72           185/55R16 83   11A; 24J; 26N; 26P        nicht CROSSTAR;
                                                                   195/50R16 84   11A; 24J; 248; 26J;       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                  26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/45R16 83   11A; 24J; 26J; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/50R16 87   11A; 24J; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  26J                       74P; 77E
               GR             e6*2007/46*0415*..      72           185/60R16 86   11A; 26P                  CROSSTAR;
                                                                   195/55R16 87   11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/50R16 87   11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/55R16 91   11A; 26B; 26N             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 52804*02




               GP1          e6*2007/46*0012*.. 65                  185/55R16 83   11A; 24J; 24M             Steilheck; 5-türig;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
               Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : KIT86
                                                             ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85             205/45R16-83   11A; 21B; 22B; 367        10B; 11B; 11G; 11H;
                              e4*98/14*0024*..                                                              12A; 33J; 51A; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : NETHERLAND
               Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : KIT86
                                                             ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI CARISMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DA0          e4*93/81*0005*..  66      205/45R16-83                11A; 22B                  Stufenheck;
                                                                                                            Schrägheck;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : KIT86
                                                            ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
               F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84  51J                                     nur Rover Streetwise;
               RF           e11*93/81*0016*..         195/55R16 87  11A; 51J; 54A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R16     51G                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
§22 52804*02




                                                                                                            74P
               F              e11*93/81*0016*..       44 - 107 205/45R16-83       11A; 22B; 22G; 24J;       Rover 200 u. 25;
               RF             e11*93/81*0016*..,                                  24M; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
                              H224                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/45R16                  51G                       Rover 45;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                          Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                   Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 12
                      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
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                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 12
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                    eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                    berücksichtigen.
               364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
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               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 52804*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    GR
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:    JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 240            y = 225                     VA
                            26B                      x = 290            y = 275                     VA
                            27I                      x = 195            y = 265                     HA
                            27B                      x = 245            y = 315                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52804*02




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 290       y = 275             8                 VA
                            27H                   x = 245       y = 315             8                 HA
                            26J                   x = 290       y = 275            30                 VA
                            27F                   x = 245       y = 315            10                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    GK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:    JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 150            y = 250                     VA
                            26B                      x = 200            y = 300                     VA
                            27I                      x = 200            y = 300                     HA
                            27B                      x = 250            y = 350                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 52804*02




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 200       y = 300            30                 VA
                            27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 350            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0267-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52804
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: B1.6516
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    GR
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:    JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 290            y = 275                     VA
                            26P                      x = 240            y = 225                     VA
                            27B                      x = 250            y = 320                     HA
                            27I                      x = 200            y = 270                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 52804*02




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 290       y = 275            20                 VA
                            26N                   x = 290       y = 275             8                 VA
                            27H                   x = 250       y = 320             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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