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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52129 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                              Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                              D-67098 Bad Dürkheim
                                              QM-Nr.: 01 100 2301034

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         Ikenu
               Typ                            IKE 656-4L
               Radgröße                       6,5Jx16 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                A2            IKE 656-4L A2 / Z05 Ø63,3-56,1      4/100/56,1        40         635      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52129
               Herstellerzeichen              ALUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          IKE 656-4L (s.o.)
               Radgröße                       6,5Jx16 H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 52129*05




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110              -              Multipack: 6
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              30,5           Multipack: 113
                S03   Schraube M14x1,25            Kegel 60°        130              35             Multipack: 113A
                S04   Schraube M14x1,25            Kegel 60°        140              35             Multipack: 113A

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Honda
                                              Kia
                                              MG Rover
                                              Mini/BMW
                                              Mitsubishi
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52129 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 8

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Civic (VII)          66-81           195/50R16     R37                           A12 A19 A99
                EP1, -2, -4                66-81           205/50R16                                   Flh S01
                e11*98/14*
                0173,0174,0188*..
                Honda Civic (VII)          66-81           195/50R16     R37                           A12 A19 A99
                EU5,-6,-7,-8,-9            66-81           205/50R16                                   Flh S01
                e11*98/14*
                0158-0161,0189*..
                Honda Civic Coupé (VII)    88-92           195/50R16     R37                           A12 A19 A99
                EM2                        88-92           205/50R16                                   Cpe S01
                e6*98/14*0080*..
                Honda Insight (II)         65              185/55R16     K1c                           A01 A12 A19
                ZE2                                                                                    A99 Flh S01
                e6*2001/116*0130*..
                Honda Jazz (I)             57,61           195/45R16                                   A12 A19 A99
                GD1,GD5,GE2,GE3            57,61           205/45R16     A01 K1c                       S01
                e6*98/14*0088,87*..,       57,61           215/40R16     A01 K1c K2b K42 K56 R70
§22 52129*05




                e6*2001/116*0101*..,
                e6*2001/116*0102*..
                Honda Jazz (II)            66, 73          185/55R16     K1c K2b                       A01 A12 A19
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6        66, 73          195/50R16     K1c K2b K3b K5a K6a           A99 S01
                e6*2001/116*               66, 73          205/45R16     K1c K2b K3b K5a K6a
                0125, 0126, 0127,          66, 73          205/50R16     K1c K2b K3b K5b K6b
                0128, 0131, 0132*..
                Honda Jazz (II)            66, 73          185/55R16     K1c K2b                       A01 A12 A19
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6        66, 73          195/50R16     K1c K2b K3b K5a K6a           A99 S01
                e6*2007/46*                66, 73          205/45R16     K1c K2b K3b K5a K6a
                0010, 0011, 0013,          66, 73          205/50R16     K1c K2b K3b K5b K6b
                0014, 0015,0016*..
                - ab MJ 2011
                Honda Jazz (III)           75, 96          185/55R16     K1c                           A01 A12 A19
                GK                         75, 96          195/50R16     K1c                           A99 Flh KOV
                e6*2007/46*0162*..         75, 96          205/50R16     K1c K3a K3c K5b               S01
                - incl. Facelift 2018
                Honda Jazz (IV)            72, 79          185/55R16     K1a K1b K2b                   A01 A12 A19
                GR                         72, 79          195/50R16     K1c K2b K5d                   A58 A99 Flh
                e6*2007/46*0415*..                                                                     KOV S01
                - Hybrid
                Honda Jazz Crosstar (IV)   72, 79          185/60R16     A31                           A19 A58 A99
                GR                         72, 79          195/55R16     A12                           Flh KMV S01
                e6*2007/46*0415*..
                - Hybrid




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52129 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                          Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung            kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Jazz Hybrid (II)        65              185/55R16     K1c K2b                       A01 A12 A19
                GP1                                                                                       A99 S01
                e6*2007/46*0012*..
                Kia Sephia, Shuma             65-85           195/45R16                                   A12 A19 A99
                FB                                                                                        Flh Sth S01
                e4*96/27*0024*..,
                e4*98/14*0024*..
                - Shuma I/II, Spectra
                Rover 2..,-25,MG ZR           55-107          195/50R16     K42 K56 R37                   A01 A12 A19
                RF, F                         55-107          205/45R16     K42 K56                       A99 B03 Npf
                H224,                         55-118          205/50R16     K42 K56 R09                   S01
                e11*93/81,
                2001/116*0016*..
                Rover 4..,-45, MG ZS          55-110          195/45R16     R37                           A12 A19 A99
                RT, T                         55-110          195/50R16     A01 K42 K46 R37               B03 S01
                H093,                         55-110          205/45R16     A01 K42 K46 K56
                e11*93/81*0014*..,            74-130          205/50R16     A01 K42 K46 K56 R09
                e11*2001/116*0014*.
§22 52129*05




                Mini One, Cooper, -S          65-160          195/55R16                                   A12 A19 A99
                Mini                          65-160          205/45R16     A01 K1a K2b                   Cbo Flh S03
                e1*2001/116*                  65-160          205/50R16     A01 K1a K1b K2b K32
                0231*08-..                    65-85           195/50R16     R37
                - ab MJ 2007
                Mini One, Cooper, -S          55-147          185/55R16     K2b M+S                       A01 A12 A19
                Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, -   55-147          195/50R16     K2b M+S                       A99 Car Cbo
                N1                            55-147          195/55R16     K2b                           Cpe Flh S04
                e1*2001/116*0343*..;          55-147          205/50R16     K1a K1b K2b
                e1*2007/46*                   55-90           185/50R16     K2b
                0369, 0370, 0593*..           55-90           185/55R16     K2b
                e1*2007/46*0371*00-09,        55-90           195/50R16     K2b
                e24*2007/46*0023*..           55-90           205/45R16     K2b
                - Mini/Clubman/Cabrio
                - Coupé/Roadster
                Mini One, Cooper, -S          55-160          195/55R16                                   A12 A19 A99
                R50, Mini                     55-160          205/45R16     A01 K1a K2b                   Cbo Flh S02
                e1*98/14*0168*..,             55-160          205/50R16     A01 K1a K1b K2b K32
                e1*2001/116*                  55-85           195/50R16     R37
                0231*00-07
                - bis MJ 2006
                Mitsubishi Carisma            66              195/45R16     K42 K56 T80                   A01 A12 A19
                DAO                           66              205/45R16     K42 K56                       A99 B02 B03
                e4*93/81*0005*..,                                                                         S01
                e4*98/14*0005*..




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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 52129*05




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
§22 52129*05




               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 8

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser
               Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen
§22 52129*05




               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
               biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3c      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52129 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                               Seite 7 von 8

               K6a       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
               (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
§22 52129*05




               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52129 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036718 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ IKE 656-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                               Seite 8 von 8


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. Juli 2025 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52129*05




               Lambsheim, 22. Juli 2025




               Blauth                                                                                  00451983.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim