GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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Auftraggeber Best4Tires GmbH
Rathausstraße 52-58
56203 Höhr - Grenzhausen
QM Nr.4410022500004,TÜV Nord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX19
Typ OX19 6015
Radgröße 6,0JX15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
X2 OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1 4/100/56,1 40 615 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52711
Herstellerzeichen OX-ML, OX-M
Radtyp und Ausführung OX19 6015 (s.o.)
Radgröße 6,0JX15 H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Jahr und Monat
§22 52711*04
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - RG.428
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.430
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,6 RG.431
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,6 RG.431
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Kia
MG Rover
Mini/BMW
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
Hersteller Best4Tires GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 R37 A12 A19 A99
EP1, -2, -4 66-81 205/55R15 A01 K42 Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII) 66-81 195/60R15 R37 A12 A19 A99
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/55R15 Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic Coupé (VII) 88-92 195/60R15 R37 A19 A30 A99
EM2 88-92 205/55R15 B03 Cpe S01
e6*98/14*0080*..
Honda Insight (II) 65 175/65R15 A90 R37 A19 A99 Flh
ZE2 65 185/60R15 A01 A12 K1a K1b S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I) 57,61 185/55R15 A30 A19 A99 V15
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 195/50R15 A01 A12 K1a S01
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/50R15 A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
e6*2001/116*0101*..,
§22 52711*04
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A12 A19 A99
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S01
e6*2001/116* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II) 66, 73 175/65R15 A12 A19 A99
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 185/60R15 A01 K1a S01
e6*2007/46* 66, 73 195/55R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013, 66, 73 195/60R15 A01 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III) 75 185/60R15 K1c A01 A12 A19
GK 75 195/55R15 K1c A99 Flh KOV
e6*2007/46*0162*.. 75 195/60R15 K1c S01
- incl. Facelift 2018 75 205/55R15 K1c
Honda Jazz (IV) 72, 79 185/60R15 A90 A19 A58 A99
GR 72, 79 195/55R15 A01 A12 K1c K2b Flh KOV S01
e6*2007/46*0415*.. 72, 79 195/60R15 A01 A12 K1c K2b
- Hybrid 72, 79 205/55R15 A01 A12 K1c K2b K5d
Honda Jazz Hybrid (II) 65 175/65R15 A12 A19 A99
GP1 65 185/60R15 A01 K1a S01
e6*2007/46*0012*..
Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/55R15 R37 A12 A19 A99
FB 65-84,3 195/50R15 Flh Sth S01
e4*96/27*0024*.., 65-84,3 195/55R15
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 185/55R15 A12 A19 A99
RF, F 55-107 195/50R15 A01 K42 K56 B03 Npf S01
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 185/55R15 R37 T81 A12 A19 A99
RT, T 55-110 195/50R15 B03 S01
H093, 55-110 195/55R15
e11*93/81*0014*..,
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S 65-85 175/65R15 A12 A19 A99
Mini 65-85 185/60R15 B03 Cbo Flh
e1*2001/116* 65-85 185/65R15 S03
0231*08-.. 65-85 195/55R15
- ab MJ 2007 65-85 195/60R15
65-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b
65-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b
Mini One, Cooper, -S 55-90 175/65R15 A12 A19 A99
§22 52711*04
Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, - 55-90 185/60R15 B03 Car Cbo
N1 55-90 185/65R15 Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..; 55-90 195/55R15 A01 K2b
e1*2007/46* 55-90 195/60R15 A01 K2b
0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/50R15 A01 K2b
e1*2007/46*0371*00-09, 55-90 205/55R15 A01 K2b
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupé/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-85 175/65R15 A12 A19 A99
R50, Mini 55-85 185/60R15 B03 Cbo Flh
e1*98/14*0168*.., 55-85 185/65R15 S02
e1*2001/116* 55-85 195/55R15
0231*00-07 55-85 195/60R15
- bis MJ 2006 55-85 205/50R15 A01 K1a K1b K2b
55-85 205/55R15 A01 K1a K1b K2b
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A19 A99 Flh
A00 52, 59 165/60R15 A12 KOV S01
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/50R15 A01 A12 K6r
52, 59 175/55R15 A01 A12 K6r
52, 59 195/45R15 A01 A12 K6r
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/55R15 A90 A19 A99 Flh
Cross 52, 59 165/60R15 A12 KMV S01
A00 52, 59 175/50R15 A01 A12 K6r K6w
e1*2007/46*0951*.. 52, 59 175/55R15 A01 A12 K6r K6w
52, 59 195/45R15 A01 A12 K6r K6w
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 52711*04
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 52711*04
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 52711*04
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.
§22 52711*04
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 205/55R15 225/50R15
Nr. 5 205/65R15 225/60R15
Nr. 6 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2026 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. März 2026
§22 52711*04
Laux 00464662.DOCX
sw
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim