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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX03
                             Typ                             OX03 5514
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             X2           OX03 5514 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1             40       560     2000

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49479
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               ww. OX-ML, OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX03 5514 (s.o.)
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                    RG.428

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Honda
                                                             Kia
                                                             MG Rover
                                                             Mitsubishi

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)        66-81          185/70R14   R09                            A15 A19 A30
                             EP1, -2, -4              66-81          195/65R14                                  B03 Flh S01
                             e11*98/14*
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)        66-81          185/70R14                                  A15 A19 A30
                             EU5,-6,-7,-8,-9          66-81          195/65R14                                  B03 Flh S01
                             e11*98/14*
                             0158-0161,0189*..
                             Honda Jazz (I)           57,61          175/65R14   A13                            A15 A19 B03
                             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61          185/60R14   A12                            S01
                             e6*98/14*0088,87*..,
                             e6*2001/116*0101*..,
                             e6*2001/116*0102*..
                             Kia Sephia, Shuma        65-84,3        185/65R14   R37                            A12 A15 A19
                             FB                       65-84,3        195/60R14                                  Flh Sth S01
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             e4*96/27*0024*..,
                             e4*98/14*0024*..
                             - Shuma I/II, Spectra
                             Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         175/65R14   R09                            A12 A15 A19
                             RF, F                    55-107         175/70R14   R09                            B03 Npf S01
                             H224,                    55-107         185/60R14   R09
                             e11*93/81,               55-107         185/65R14   R09
                             2001/116*0016*..
                             Rover 4..,-45, MG ZS     55-100         175/65R14   R09                            A12 A15 A19
                             RT, T                    55-100         175/65R14   M+S R09                        B03 S01
                             H093,                    55-100         185/60R14   R09
                             e11*93/81*0014*..,       55-100         185/65R14   R09
                             e11*2001/116*0014*.      74-110         175/70R14   R09
                             Mitsubishi Carisma       66             175/65R14   A11 R09                        A15 A19 B02
                             DAO                      66             175/70R14   A11 R09                        B03 S01
                             e4*93/81*0005*..,        66             185/65R14   A11 R37
                             e4*98/14*0005*..         66             195/60R14   A30
                             Mitsubishi Colt/Lancer   55-66          185/55R14   R37                            A12 A15 A19
                             CJO                      55-76          175/65R14   R37                            A58 B02 S01
                             e1*93/81*0031*..         55-76          185/60R14
                                                      55-76          185/65R14   R09
                             Mitsubishi Space Star    52, 59         165/65R14   A90                            A15 A19 Flh
                             A00                      52, 59         175/60R14   A12                            KOV S01
                             e1*2007/46*0951*..       52, 59         185/55R14   A01 A12 K6r
                                                      52, 59         185/60R14   A01 A12 K6r
                             Mitsubishi Space Star    52, 59         165/65R14   A90                            A15 A19 Flh
                             Cross                    52, 59         175/60R14   A12                            KMV S01
                             A00                      52, 59         185/55R14   A01 A12 K6r K6w
                             e1*2007/46*0951*..       52, 59         185/60R14   A01 A12 K6r K6w




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49479, Erweiterung 07




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5
                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 5
                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Dezember 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Dezember 2018




                             Laux                                                           00309863.DOC
                                                                                            RL/JR




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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