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          ABE: 47042
               Design:
                C 10
            Radnummer:
         C10 706 40 10
                Daten:
       7x16" ET40 LK5/114.3/R67.2
              CMS 463/07
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
      1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
           Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
           ergänzen es, falls erforderlich.
      2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
           montiert werden.
      3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
           Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
           durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
           ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
      4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
           gesäubert werden.
      5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
           sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
           Reklamationen nicht anerkennen.
      6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
           fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.


    Montageinformation:
      1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
           wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
           Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
      2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
           wir nicht zurück nehmen.
      3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
           Schmutz befreit werden.
      4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
      5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
      6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
      7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
           Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
           bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
      8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
      9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47042*05



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 EH2+


Typ:                         C10 706



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          2
Nummer der ABE: 47042*05

Die ABE-Nr. 47042 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ
C10 706, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5
vom 10.11.2011 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.11.2011 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 26.06.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.06.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47042*05


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           11-TAAP-3047
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 042
                                           366-0017-07-WIRD/N5

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 J X 16 EH2+
Typ:                                      C10 706

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 706 46 91S R                       C10 706 40 10 R                            C10 706 35 09 R
C10 706 40 07 R                        C10 706 34 16S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-   Rad-    Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe     last    umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)    (kg)    (mm)     Datum
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR10 Ø67.1-Ø60.1          108/5     60,1     40     710   2062 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     40     685   2135 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR11 Ø67.1-Ø63.4          108/5     63,4     40     710   2062 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     40     695   2090 09/08
R
C10 706 40 07        C10 706 CMS463/06          SR13 Ø67.1-Ø65.1          108/5     65,1     40     710   2062 09/08
R
C10 706 35 09        C10 706 CMS463/05          SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5     57,1     35     655   2098 09/08
R
C10 706 35 09        C10 706 CMS463/05          SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5     57,1     35     670   2060 09/08
R
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     620   2092     01/07
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     630   2060     01/07
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     660   1960     01/07
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5     57,1     40     620   2092     09/08
R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                                 Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 10.11.2011
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                                                                                                        Seite: 2 von 5
C10 706 40 60S     C10 706 CMS463/01             ohne                    112/5    57,1      40    630   2060 09/08
R
C10 706 40 60S     C10 706 CMS463/01             ohne                    112/5    57,1      40    660   1960 09/08
R
C10 706 42 60S     C10 706 CMS463/08             ohne                    112/5    57,1      42    670   2092 09/08
R
C10 706 42 60S     C10 706 CMS463/08             ohne                    112/5    57,1      42    680   2060 09/08
R
C10 706 46 91S     C10 706 CMS463/09             SR22RKØ66.45-Ø5         112/5    57,1      46    630   2025 04/10
R                                                7.1
C10 706 46 91S     C10 706 CMS463/09             SR22RKØ66.45-Ø5         112/5    57,1      46    643   1995 04/10
R                                                7.1
C10 706 35 09      C10 706 CMS463/05             SR17 Ø72.6-Ø66.6        112/5    66,6      35    670   2060 09/08
R
C10 706 45 62S     C10 706 CMS463/04             ohne                    112/5    66,6      45    650   1990 09/08
R
C10 706 46 91S     C10 706 CMS463/09             ohne                    112/5    66,6      46    643   1995 04/10
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR10 Ø67.1-Ø60.1      114,3/5    60,1      40    705   2245 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR10 Ø67.1-Ø60.1      114,3/5    60,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR12 Ø67.1-Ø64.1      114,3/5    64,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5    66,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             ohne                  114,3/5    67,1      40    705   2245 12/08
R
C10 706 40 10      C10 706 CMS463/07             ohne                  114,3/5    67,1      40    730   2159 12/08
R
C10 706 20 16S     C10 706 CMS463/13             ohne                    120/5    72,6      20    710   2105 04/10
C10 706 34 16S     C10 706 CMS463/14             ohne                    120/5    72,6      34    640   2025 04/10
C10 706 34 16S     C10 706 CMS463/14             ohne                    120/5    72,6      34    660   1960 04/10
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 9,3 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 706 35 09 R:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : CMS
Radtyp                              : --                                     : C10 706
Radausführung                       : --                                     : C10 706 CMS463/05
Radgröße                            : --                                     : 7 J X 16 EH2+
Typzeichen                          : KBA 47042                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung               : --                                     : TS8987 w.w. R
Weitere Kennzeichnung               : CMS                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Zwei Technische Berichte (TÜV NORD) mit Nr.RP-003769-B0-233 vom 19.11.2008 und Nr.RP-003769-C0-233
vom 14.01.2009 liegen vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0017-07-MURD/N1-TB der TÜV SUED AUTOMOTIVE GMBH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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                                                                                                         Seite: 4 von 5
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 RENAULT                                        C10 706 40 07 R                40       10.11.2011       liegt bei
  2 FORD, JAGUAR, VOLVO                            C10 706 40 07 R; C10 706       40       10.11.2011       liegt bei
                                                   40 07 R
     3 VOLVO                                       C10 706 40 07 R; C10 706       40       10.11.2011       liegt bei
                                                   40 07 R
 16 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 706 46 91S R; C10 706      46       10.11.2011       liegt bei
                                                   46 91S R
     5 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,            C10 706 40 60S; C10 706        40       10.11.2011       liegt bei
       VOLKSWAGEN                                  40 60S; C10 706 40 60S;
                                                   C10 706 40 60S R; C10 706
                                                   40 60S R; C10 706 40 60S
                                                   R
     4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C10 706 35 09 R; C10 706       35       10.11.2011       liegt bei
                                                   35 09 R
  6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,               C10 706 42 60S R; C10 706      42       10.11.2011       liegt bei
    VOLKSWAGEN                                     42 60S R
  9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ               C10 706 46 91S R               46       10.11.2011       liegt bei
  8 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                     C10 706 45 62S R               45       10.11.2011       liegt bei
  7 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),               C10 706 35 09 R                35       10.11.2011       liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 10 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 706 40 10 R; C10 706       40       10.11.2011       liegt bei
                                                   40 10 R
 11 HONDA, ROVER                                   C10 706 40 10 R                40       10.11.2011       liegt bei




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
 12 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C10 706 40 10 R                40       10.11.2011      liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT
 13 CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD                   C10 706 40 10 R; C10 706       40       10.11.2011      liegt bei
    MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                  40 10 R
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 15 BMW AG                                         C10 706 34 16S; C10 706        34       10.11.2011      liegt bei
                                                   34 16S
 14 BMW AG                                         C10 706 20 16S                 20       10.11.2011      liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.11.2011
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 10.11.2011
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                                                                                                    Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
Festigkeit                           RP-003769-B0-233                      19.11.2008
Festigkeit                           RP-003769-C0-233                      14.01.2009
Technischer Bericht                  366-0017-07-MURD/N1-TB                20.11.2008
Nabenkappe                           C 020 122-B                           07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                      C10 706                               16.01.2007 1/27.07.2010
Radmutter M12x1,25                   D000395-N66                           10.12.1997
Radmutter M12x1,5                    D000394-N36                           10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft             1912132                               12.09.2007
Radmutter M14x1,5                    M.12.60.28                            13.11.1993
Radschraube M12x1,25x28              TP2107-BB50                           09.09.1999
Radschraube M12x1,5                  TP2107-BB51                           01.02.2000
Radschraube M12x1,5x26               TP2095-BB13                           09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28               D000344-BB10                          09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28              3714T05                               30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30               TP2094-BB43                           09.09.1999
Radschraube M14x1,5x32               TP2094-BB42                           09.09.1999
Radteilzeichnung                     J 463 001                             15.01.2007 B/12.02.2008
Radteilzeichnung                     J 463 005                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 006                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 009                             29.05.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung                     J 463 014                             16.04.2010
Radteilzeichnung                     J 463 007                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 008                             29.05.2008
Radteilzeichnung                     J 463 013                             16.04.2010
Radzeichnung                         J 463 000                             15.01.2007 F/12.02.2008
Zentrierring                         D 000 251-E_671                       11.06.1994 27.03.2003
Zentrierring RK                      Repetaler 66.45-57.1                  04.03.2009




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 10.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.10.2012
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                                                                                                          Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                         : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
C10 706 40          C10 706 463/07CMS          SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff    730     2160      09/08
10CMS
C10 706 40          C10 706 463/07SD           SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     730     2160     04/12
10SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
                                             RD8; RD9
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
                                             EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
                                             RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen           Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/55R16 89                  11A; 22L; 24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     225/50R16-92                  11A; 22L; 24C; 24D           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93            11A; 22L                 12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92            11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                   57T                      76U

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93            11A; 22B                12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92            11A; 22B; 24J; 24M; 57T 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U
CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 115 205/60R16 92      51J                     Kombi; Frontantrieb;
CW3            e6*2001/116*0122*..               215/55R16 93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/60R16 95                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/55R16 95      11A; 24J                725; 73C; 74A; 74P;
                                                 235/50R16 95      11A; 24J; 24M           76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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                                                                                                    Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/55R16 87                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R16 91             11A; 21P                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            SC4

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84        195/55R16 87                                  2-türig;
                                              205/50R16 87      11A; 21P; 245               Frontantrieb;
                                              215/45R16 86                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16 89      11A; 21P; 245               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*..   113       205/50R16 87         11A; 21B; 22B; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..             215/45R16 86         11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R16 89         11A; 21B; 22B; 24C; 24D     725; 73C; 74A; 74P
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92         51J                         Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R16 93         11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                           215/60R16 95         11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R16 95         11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/50R16 95         11A; 24J; 24M               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 118     205/50R16         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                205/55R16         51G                         12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..                215/45R16 86                                  725; 73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91             11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93             11A; 21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/50R16 92             11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    725; 729; 73C; 74A;
                                                                57T                         74P; 76U
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91      11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    725; 729; 73C; 74A;
                                                                57T                         74P; 76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        205/55R16         11A; 21P; 22I; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87         11A; 26P                    ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          195/60R16 89         11A; 26P                    e11*2001/116*0255*0
                                                                                            7; ab
                                                                                            e11*2001/116*0256*0
                                                                                            7; ab
                                                                                            e11*2001/116*0257*0
                                                                                            6; Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 11A; 26P; 5ET
                                             205/55R16 91       11A; 26P
                                             215/55R16 93       11A; 245; 26B; 26N
                                             225/45R16 89       11A; 26P
                                             225/50R16 92       11A; 24J; 26B; 26N; 27I
FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                   nur bis
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                   e11*2001/116*0255*0
                                                                                            6; nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0256*0
                                                                                            6; nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0257*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
FK3            e11*2001/116*0257*..           225/50R16 92      11A; 22I; 24M; 57T

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen              Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/55R16-94        11A; 22B; 22F; 24C; 24D         10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..           225/60R16-98        11A; 22B; 22F; 24C; 24D;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                            367                             725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110     215/65R16 98 11A; 22I                         ab
                                              225/60R16 98 11A; 22I; 24J                    e11*98/14*0190*02;
                                              235/60R16 100 11A; 22B; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..      110     205/60R16 92      11A; 24J; 24M               nur bis
                                              205/65R16 95      11A; 24J; 24M               e11*98/14*0190*01;
                                              215/60R16 95      11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16 98      11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       215/65R16 98 11A; 22I                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16 98 11A; 22I; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/60R16 100 11A; 22B; 24J                   725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110           205/55R16 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                    215/50R16 90                               12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..                    215/55R16 93                               725; 73C; 74A; 74P
                                                    225/50R16 92   11A; 21P; 24J; 24M
                                                    235/50R16 95   11A; 21P; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91              205/60R16-91   11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                  725; 73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen          Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140   215/40R16-82                  11A; 21B; 22B; 24C; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     225/40R16-85                  11A; 21B; 22B; 24C; 24D;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   66D                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16                 11A; 21J; 22B; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                      51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R16-89              11A; 21J; 22B; 24C; 24D;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                   685

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen          Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/55R16 91                  5GG                         10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..        215/55R16-91                  5GG                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/55R16-93                                              725; 73C; 74A; 74P
                                     225/50R16-92                  11A; 22B; 22F; 24M;
                                                                   5GM; 57F; 57T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 215/65R16 98                                           10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               75I; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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                                                                                                    Seite: 5 von 11
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
     fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
     / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
     unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
     EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK2
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0256*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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                                                                                                    Seite: 10 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK3
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0257*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.10.2012
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                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 195            y = 320                     VA
             26B                      x = 245            y = 370                     VA
             27I                      x = 245            y = 360                     HA
             27B                      x = 295            y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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