ABE: 47042
Design:
C 10
Radnummer:
C10 706 40 10
Daten:
7x16" ET40 LK5/114.3/R67.2
CMS 463/07
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47042*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 EH2+
Typ: C10 706
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47042*05
Die ABE-Nr. 47042 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ
C10 706, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5
vom 10.11.2011 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.11.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 26.06.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.06.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47042*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 11-TAAP-3047
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 042
366-0017-07-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 J X 16 EH2+
Typ: C10 706
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 706 46 91S R C10 706 40 10 R C10 706 35 09 R
C10 706 40 07 R C10 706 34 16S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 40 710 2062 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 40 685 2135 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2062 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 40 695 2090 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 40 710 2062 09/08
R
C10 706 35 09 C10 706 CMS463/05 SR15 Ø72.6-Ø57.1 112/5 57,1 35 655 2098 09/08
R
C10 706 35 09 C10 706 CMS463/05 SR15 Ø72.6-Ø57.1 112/5 57,1 35 670 2060 09/08
R
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 620 2092 01/07
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 630 2060 01/07
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 660 1960 01/07
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 620 2092 09/08
R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 630 2060 09/08
R
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 660 1960 09/08
R
C10 706 42 60S C10 706 CMS463/08 ohne 112/5 57,1 42 670 2092 09/08
R
C10 706 42 60S C10 706 CMS463/08 ohne 112/5 57,1 42 680 2060 09/08
R
C10 706 46 91S C10 706 CMS463/09 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 46 630 2025 04/10
R 7.1
C10 706 46 91S C10 706 CMS463/09 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 46 643 1995 04/10
R 7.1
C10 706 35 09 C10 706 CMS463/05 SR17 Ø72.6-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2060 09/08
R
C10 706 45 62S C10 706 CMS463/04 ohne 112/5 66,6 45 650 1990 09/08
R
C10 706 46 91S C10 706 CMS463/09 ohne 112/5 66,6 46 643 1995 04/10
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 705 2245 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 ohne 114,3/5 67,1 40 705 2245 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 ohne 114,3/5 67,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 20 16S C10 706 CMS463/13 ohne 120/5 72,6 20 710 2105 04/10
C10 706 34 16S C10 706 CMS463/14 ohne 120/5 72,6 34 640 2025 04/10
C10 706 34 16S C10 706 CMS463/14 ohne 120/5 72,6 34 660 1960 04/10
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 706 35 09 R:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Radtyp : -- : C10 706
Radausführung : -- : C10 706 CMS463/05
Radgröße : -- : 7 J X 16 EH2+
Typzeichen : KBA 47042 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS8987 w.w. R
Weitere Kennzeichnung : CMS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Zwei Technische Berichte (TÜV NORD) mit Nr.RP-003769-B0-233 vom 19.11.2008 und Nr.RP-003769-C0-233
vom 14.01.2009 liegen vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0017-07-MURD/N1-TB der TÜV SUED AUTOMOTIVE GMBH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 RENAULT C10 706 40 07 R 40 10.11.2011 liegt bei
2 FORD, JAGUAR, VOLVO C10 706 40 07 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
40 07 R
3 VOLVO C10 706 40 07 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
40 07 R
16 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 706 46 91S R; C10 706 46 10.11.2011 liegt bei
46 91S R
5 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C10 706 40 60S; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
VOLKSWAGEN 40 60S; C10 706 40 60S;
C10 706 40 60S R; C10 706
40 60S R; C10 706 40 60S
R
4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 706 35 09 R; C10 706 35 10.11.2011 liegt bei
35 09 R
6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C10 706 42 60S R; C10 706 42 10.11.2011 liegt bei
VOLKSWAGEN 42 60S R
9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 706 46 91S R 46 10.11.2011 liegt bei
8 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 706 45 62S R 45 10.11.2011 liegt bei
7 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C10 706 35 09 R 35 10.11.2011 liegt bei
MERCEDES-BENZ
10 SUZUKI, TOYOTA C10 706 40 10 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
40 10 R
11 HONDA, ROVER C10 706 40 10 R 40 10.11.2011 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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12 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 706 40 10 R 40 10.11.2011 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT
13 CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD C10 706 40 10 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR 40 10 R
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
15 BMW AG C10 706 34 16S; C10 706 34 10.11.2011 liegt bei
34 16S
14 BMW AG C10 706 20 16S 20 10.11.2011 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.11.2011
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Festigkeit RP-003769-B0-233 19.11.2008
Festigkeit RP-003769-C0-233 14.01.2009
Technischer Bericht 366-0017-07-MURD/N1-TB 20.11.2008
Nabenkappe C 020 122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C10 706 16.01.2007 1/27.07.2010
Radmutter M12x1,25 D000395-N66 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft 1912132 12.09.2007
Radmutter M14x1,5 M.12.60.28 13.11.1993
Radschraube M12x1,25x28 TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube M12x1,5 TP2107-BB51 01.02.2000
Radschraube M12x1,5x26 TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28 D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28 3714T05 30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30 TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube M14x1,5x32 TP2094-BB42 09.09.1999
Radteilzeichnung J 463 001 15.01.2007 B/12.02.2008
Radteilzeichnung J 463 005 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 006 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 009 29.05.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung J 463 014 16.04.2010
Radteilzeichnung J 463 007 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 008 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 013 16.04.2010
Radzeichnung J 463 000 15.01.2007 F/12.02.2008
Zentrierring D 000 251-E_671 11.06.1994 27.03.2003
Zentrierring RK Repetaler 66.45-57.1 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeughersteller : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 706 40 C10 706 463/07CMS SR12 Ø67.1-Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 09/08
10CMS
C10 706 40 C10 706 463/07SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 04/12
10SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
RD8; RD9
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/55R16 89 11A; 22L; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 215/55R16 93 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 721;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74P;
57T 76U
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 215/55R16 93 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M; 57T 725; 73C; 74A; 74P;
76U
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P;
235/50R16 95 11A; 24J; 24M 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
SC4
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 195/55R16 87 2-türig;
205/50R16 87 11A; 21P; 245 Frontantrieb;
215/45R16 86 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 21P; 245 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4 e11*98/14*0166*.. 215/45R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R16 93 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/60R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R16 95 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/55R16 51G 12A; 51A; 71K; 721;
EP4 e11*98/14*0188*.. 215/45R16 86 725; 73C; 74A; 74P
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*.
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 725; 729; 73C; 74A;
57T 74P; 76U
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 725; 729; 73C; 74A;
57T 74P; 76S
FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 205/55R16 11A; 21P; 22I; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87 11A; 26P ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 195/60R16 89 11A; 26P e11*2001/116*0255*0
7; ab
e11*2001/116*0256*0
7; ab
e11*2001/116*0257*0
6; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 11A; 26P; 5ET
205/55R16 91 11A; 26P
215/55R16 93 11A; 245; 26B; 26N
225/45R16 89 11A; 26P
225/50R16 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91 nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0255*0
6; nur bis
e11*2001/116*0256*0
6; nur bis
e11*2001/116*0257*0
5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/50R16 92 11A; 22I; 24M; 57T
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/55R16-94 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 225/60R16-98 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
367 725; 73C; 74A; 74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 215/65R16 98 11A; 22I ab
225/60R16 98 11A; 22I; 24J e11*98/14*0190*02;
235/60R16 100 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/60R16 92 11A; 24J; 24M nur bis
205/65R16 95 11A; 24J; 24M e11*98/14*0190*01;
215/60R16 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 215/65R16 98 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R16 100 11A; 22B; 24J 725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/50R16 90 12A; 51A; 71K; 721;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/55R16 93 725; 73C; 74A; 74P
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 24M
235/50R16 95 11A; 21P; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 205/60R16-91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
GH2 e6*98/14*0063*.. 12A; 51A; 71K; 721;
GH3 e6*98/14*0067*.. 725; 73C; 74A; 74P
GH4 e6*98/14*0068*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC2 e6*95/54*0052*.. 140 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
66D 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 205/50R16 11A; 21J; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
BB8 e6*95/54*0038*.. 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 21J; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
685
Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RA1 e6*93/81*0002*.. 110 205/55R16 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
RA3 e6*95/54*0050*.. 215/55R16-91 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16-93 725; 73C; 74A; 74P
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 24M;
5GM; 57F; 57T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LN e11*96/79*0082*.. 72 - 130 215/65R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
LND e1*98/14*0134*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK2
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0256*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK3
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0257*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.