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							Gutachten 366-0497-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167
ANLAGE: 21                                                          Radtyp: C9 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller                       : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
C9 707 4010         C9 707 CMS385/7          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff      669    2208     11/05
C9 707 4010         C9 707 CMS385/7          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff      698    2105     11/05
C9 707 4010 R       C9 707 CMS385/7          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff      669    2208     07/08
C9 707 4010 R       C9 707 CMS385/7          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff      698    2105     07/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           FD3; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6
                                           110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                           EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1;
                                           RA3; RD1; RD3; RN1; RN3
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89                 11A; 22B; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     225/45R17-90                 11A; 22B; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90           11A; 22L; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90           11A; 22B; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen           Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89               11A; 21P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17 91               11A; 21P                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               SC4




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0497-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167
ANLAGE: 21                                                          Radtyp: C9 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                 11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                 11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/45R17 87                 11A; 21P; 22B; 24J; 24M;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                  54A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 81       205/40R17 80       5DA                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                 205/40R17 84                                   12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..   66 - 118      205/45R17 84                                   725; 73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..                 215/40R17 83
EU6          e11*98/14*0159*..                 215/45R17          51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.
EP3          e11*98/14*0175*..   147           205/45R17 84                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83       11A; 21P; 22I               12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                       10B; 11B; 11G; 11H;
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91           51J                         12A; 51A; 71K; 721;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94              11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                     367                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       225/55R17 97       11A; 22I; 24J            ab
                                               235/55R17 99       11A; 22B; 24J; 24M       e11*98/14*0190*02;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       225/50R17 94       11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
                                               225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103        225/55R17 97       11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R17 99       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 110 225/65R17 102                                Allradantrieb;
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99        11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/60R17 102      11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/55R17 102      11A; 24J                 725; 73C; 74A; 74P;
                                               255/50R17 101      11A; 24J; 24M            76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0497-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167
ANLAGE: 21                                                          Radtyp: C9 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110         205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                  215/45R17 87    5ET                         12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..                  215/45R17 91                                725; 73C; 74A; 74P
                                                  225/45R17 90

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91            215/50R17-91    11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                     225/45R17 91    11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                 725; 73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140   205/40R17-80                 11A; 21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     215/40R17-83                 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  367                         725; 73C; 74A; 74P
                                                  225/35R17-82    11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
                                                                  66V

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17                11A; 21J; 22B; 22F; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                     24D; 635                    12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 87             11A; 21J; 22B; 22F; 24C;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                  24D; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/50R17 95                 11A; 24M; 366               10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 215/45R17 91              11A; 365                    10B; 11B; 11G; 11H;
RN3          e6*98/14*0082*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : ROVER
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17                 11A; 24J; 24M; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              75I; 76S



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0497-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167
ANLAGE: 21                                                          Radtyp: C9 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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                                                                                                        Seite: 4 von 6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0497-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167
ANLAGE: 21                                                          Radtyp: C9 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0497-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46167
ANLAGE: 21                                                          Radtyp: C9 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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635) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 BRIDGESTONE                           S-02
                 CONTINENTAL                           CZ 91
                 DUNLOP                                D40, SP SPORT 8000
                 PIRELLI                               P700-Z
                 UNIROYAL                              RTT-1
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.