Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                           Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                          : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
C4 757 38 10        C4 757 CMS448/11            SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1   Kunststoff      690    2208      05/06
C4 757 38 10        C4 757 CMS448/11            SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1   Kunststoff      720    2105      05/06
C4 757 38 10 R      C4 757 CMS448/11            SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1   Kunststoff      690    2208      04/08
C4 757 38 10 R      C4 757 CMS448/11            SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1   Kunststoff      720    2105      04/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HONDA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1;
                                              FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                              110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                              EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91             11A; 24J; 51J               Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94             11A; 24J; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94             11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/45R17 94             11A; 24J                    725; 73C; 74A; 74P;
                                           235/50R17 96             11A; 21P; 21S; 22I; 24C;    76S
                                                                    24M
                                                     245/45R17 95   11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89                 11A; 21B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87                 11A; 21P                    12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R17 91                 11A; 21B                    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                SC4

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW            Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..       84            195/45R17 81   51J                         2-türig;
                                                     205/45R17 84   11A; 21P                    Frontantrieb;
                                                     215/40R17 83   11A; 21P; 22I; 245          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     215/45R17 87   11A; 21P; 22I; 245          12A; 51A; 71K; 721;
                                                     225/40R17 86   11A; 21B; 22I; 24J          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 24M; 51J          Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94         11A; 24J; 24M; 51J          Frontantrieb;
                                           225/50R17 94         11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R17 94         11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/50R17 96         11A; 21P; 21S; 22I; 24C;    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                24D                         76S
                                              245/45R17 95      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 81      205/40R17 80      5DA                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                205/40R17 84                                  12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..   66 - 118     205/45R17 84                                  725; 73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..                215/40R17 83      11A; 22I
EU6          e11*98/14*0159*..                215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.
EP3          e11*98/14*0175*..   147          205/45R17 84      11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74P
                                                                51G

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89  11A; 24J; 26B                      ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W 11A; 26P; 5ET                      e11*2001/116*0255*0
                                                                                            7; ab
                                                                                            e11*2001/116*0256*0
                                                                                            7; ab
                                                                                            e11*2001/116*0257*0
                                                                                            6; Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S
FK3            e11*2001/116*0257*..           225/45R17 91      11A; 24J; 26B
                                              235/45R17 94      11A; 24J; 26B; 26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94            11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   367                         12A; 51A; 71K; 721;
                                        245/45R17-95            11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    725; 73C; 74A; 74P
                                                                367
RD8            e11*98/14*0190*..      110     225/50R17 94      11A; 22B; 24C; 24D          nur bis
                                              225/55R17 97      11A; 22B; 24C; 24D          e11*98/14*0190*01;
                                              235/50R17 96      11A; 22B; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 22B; 24C; 24D          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                           Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110                  225/55R17 97    11A; 22B; 24J; 24M      ab
                                                    235/55R17 99    11A; 22B; 22H; 24C; 24M e11*98/14*0190*02;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103             225/55R17 97    11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/55R17 99    11A; 22B; 22H; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102         11A; 24J                bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99          11A; 24J                e11*2001/116*0322*0
                                                                                            2; Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76S
RE7            e11*2001/116*0322*..                 235/60R17 102   11A; 24J
                                                    245/55R17 102   11A; 22I; 24C; 24M
                                                    255/50R17 101   11A; 22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110           205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                    215/45R17 87    5ET                        12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..                    215/45R17 91                               725; 73C; 74A; 74P
                                                    225/45R17 90    11A; 24J; 24M
                                                    235/45R17 93    11A; 21P; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91              215/50R17-91    11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                       225/45R17 91    11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                  725; 73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80                  11A; 21B; 22B; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R17-83                  11A; 21B; 22B; 24J; 24M;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    367                        725; 73C; 74A; 74P
                                                    225/35R17-82    11A; 21B; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen         Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   235/45R17-93                   11A; 22B; 24D; 24J         10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 46



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 10
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17 97            11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            75I; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 10
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 10
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 10
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK2
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0256*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 15                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.09.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK3
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0257*..
       Handelsbez.:    HONDA CIVIC 5DR

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen