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          ABE: 48860
               Design:
                C 12
            Radnummer:
         C12 706 40 10
                Daten:
       7x16" ET40 LK5/114.3/R67.2

              CMS 731/02
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48860



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 16 H2


Typ:                        C12 706



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48860


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48860

Die ABE-Nr. 48860 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ C12 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55055112 (1.Ausfertigung) vom 14.09.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 10 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 14.09.2012
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 23.10.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55055112 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 19.10.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48860

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 1 von 3

Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                              Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                              68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        C12
Typ                           C12 706
Radgröße                      7 J x 16 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus- führung        Kennzeichnung Rad/ Zent- Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                    rierring                 Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                             (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                             loch-ø (mm)     (mm)
C12 706 45 56       731/01 JF / ohne Ring    5/108/63,4      45       680    2270    4/2012
C12 706 43 62S      731/03 JF / 66,6 57,1    5/112/57,1      43       650    1995    4/2012
C12 706 46 91S      731/04 JF / 66,6 57,1    5/112/57,1      46       650    1995    4/2012
C12 706 43 62S      731/03 JF / ohne Ring    5/112/66,6      43       650    1995    4/2012
C12 706 46 91S      731/04 JF / ohne Ring    5/112/66,6      46       650    1995    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 56,1    5/114,3/56,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 59,6    5/114,3/59,6    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 60,1    5/114,3/60,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 64,1    5/114,3/64,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / 67,2 66,1    5/114,3/66,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 10       731/02 JF / ohne Ring    5/114,3/67,1    40       720    2160    4/2012
C12 706 40 70       731/05 JF / ohne Ring    5/115/70,2      40       720    2160    4/2012


Kennzeichnung

KBA-Nummer                    48860
Herstellerzeichen             CMS
Radtyp und Ausführung         C12 706 (s.o.)
Radgröße                      7,0Jx16H2
Einpreßtiefe                  ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen           JF
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 2 von 3

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/115         40                   720            2160
5/108         45                   680            2270
5/112         46                   650            1995

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/108/63,4    195/60R16      45                   680
5/112/66,6    195/55R16      46                   720
5/115/70,2    195/55R16      40                   720

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108         255/55R16      45                 720

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,281 kg.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China TÜV Rheinland Automotive Testing
Co., Ltd. ab April 2012 durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                      Seite 3 von 3

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung                      -                                26.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung        -                                30.07.2012
Radzeichnung                      547711670-A1                     21.08.2012
Radzeichnung                      547711670-A2                     21.08.2012
Zusammenstellung CMS              Stand                            02.08.2012
Zentrierringe
Zusammenstellung CMC              Stand                            02.08.2012
Befestigungsmittel
Nabenkappenzeichnung              C020122-B                        07.07.2000
                                  mit Änderung vom                 31.08.2001
Verwendungen                      Anlagen 01 bis 10

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. September 2012




Blauth                                                               00184620.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      CMS Automotive Trading GmbH
                                  Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                  68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            C12
Typ                               C12 706
Radgröße                          7,0Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
C12 706      731/02 JF / 67,2 64,1                 5/114,3/64,1        40          720    2160
40 10

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48860
Herstellerzeichen                 CMS
Radtyp und Ausführung             C12 706 (s.o.)
Radgröße                          7,0Jx16H2
Einpresstiefe                     ET .. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Landrover

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           113            205/50R16   K2b K42 K56                         A01 A02 A04
CL3, CL4               113            225/45R16   K2b K42 K56                         A05 A08 A09
e11*98/14*0165*..,                                                                    A12 A16 A21
e11*98/14*0166*..                                                                     V16 S01
Honda Accord           103-140        205/55R16   K46 K56                             A01 A02 A04
CL7, CL9, CN1          103-140        225/50R16   K1c K2b K45 K46 K56                 A05 A08 A09
e6*2001/116*0091,                                                                     A12 A16 A21
0092, 0096*..                                                                         Sth V16 S01
Honda Accord           110, 115       215/55R16   A01 K1c                             A02 A04 A05
CU1,CU3                110, 115       215/60R16   A01 K1c                             A08 A09 A12
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A01 K1c K2b K45                     A16 A21 B03
0113, 0115*..          115            205/60R16                                       Lim S01
Honda Accord Coupe     147            205/55R16   K56                                 A01 A02 A04
CG2                    147            215/50R16   K1a K2b K42 K56                     A05 A08 A09
e6*95/54/0049*..       147            225/50R16   K1c K2c K42 K56                     A12 A16 A21
                                                                                      V16 S01
Honda Accord Tourer    103-140        205/55R16   K42 K46                             A01 A02 A04
CM1,CM2,CN2            103-140        225/50R16   K1c K2c K42 K45 K46                 A05 A08 A09
e6*2001/116*0093,                                                                     A12 A16 A21
0094,0097*..                                                                          Car V16 S01
Honda Accord Tourer    110, 115       215/55R16   A01 K1c                             A02 A04 A05
CW1, CW3               110, 115       215/60R16   A01 K1c                             A08 A09 A12
e6*2001/116*           110, 115       225/55R16   A01 K1c K2b K45                     A16 A21 B03
0120,0122*..           115            205/60R16                                       Car S01
Honda CR-V             94, 108        205/65R16   K1a                                 A01 A02 A04
RD1, RD3               94, 108        215/60R16   K1c K2b K42 Z70                     A05 A08 A09
e6*95/54*0044*..,      94, 108        225/55R16   K1c K2c K42 Z70                     A12 A16 A21
e6*98/14*0076*..       94, 108        225/60R16   K2c K42 Z70                         S01
Honda CR-V             110            205/65R16   K1c                                 A01 A02 A04
RD8                    110            215/60R16   K1c K42                             A05 A08 A09
e11*98/14*0190*        110            225/60R16   K1c K2c K42                         A12 A16 A21
00-01                  110            235/55R16   K1c K2c K42                         S01
Honda CR-V             103-110        215/65R16   K1c K42                             A01 A02 A04
RD8, RD9               103-110        225/60R16   K1c K2c K42                         A05 A08 A09
e11*98/14*0190*02-..   103-110        235/55R16   K1c K2c K42                         A12 A16 A21
e11*2001/116*0234*.    103-110        235/60R16   K1c K2c K42                         S01
Honda CR-Z             84             195/55R16                                       A02 A04 A05
ZF1                    84             205/50R16   A01 K1a K6i                         A08 A09 A12
e11*2007/46*0100*..    84             215/45R16                                       A16 A21 Cpe
                       84             225/45R16   A01 K1a K6i                         V16 S01
Honda Civic            61-103         205/55R16                                       A02 A04 A05
FK1, FK2, FK3          61-103         215/55R16   A01 K1a K1b K42                     A08 A09 A12
e11*2001/116*          61-103         225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K44             A16 A21 Flh
0255*00-06,                                                                           V16 S01
0256*00-06,
0257*00-05




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48860 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic           73, 104        195/60R16   A33 R37                             A02 A04 A05
FK1, FK2, FK3         73-110         205/50R16   A12 T87                             A08 A09 A16
e11*2001/116*         73-110         205/55R16   A12                                 A21 Flh V16
0255*07-..,           73-110         215/55R16   A12                                 S01
0256*07-..,           73-110         225/50R16   A01 A12 K1c
0257*06-..            73-110         235/50R16   A01 A12 K1c K2b K5v K8a
- Modell 2012
Honda Civic Hybrid    70             195/55R16                                       A02 A04 A05
FD3                   70             205/55R16   A01 K27 K41 K56                     A08 A09 A12
e11*2001/116*0271*.                                                                  A16 A21 Lim
                                                                                     S01
Honda Civic Sport     66-118         205/50R16   R37                                 A01 A02 A04
EP1,-2,-4, EV1        66-118         205/55R16   K56                                 A05 A08 A09
e11*98/14*            66-118         215/50R16   K56                                 A12 A16 A21
0173, 0174, 0188*..                                                                  Flh H5l K42
e11*2001/116*0198*.                                                                  S01
Honda Civic TypeS,R   73-148         205/55R16   K42                                 A01 A02 A04
FN1, FN2, FN3, FN4    73-148         215/55R16   K1b K2b K42 K44 K56                 A05 A08 A09
e11*2001/116*         73-148         225/50R16   K1c K2b K41 K42 K44 K56             A12 A16 A21
0297,0306,0298,                                                                      Flh V16 S01
0334*..
Honda FR-V            92,103,110     205/55R16                                       A02 A04 A05
BE1, BE3              92,103,110     225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46     A08 A09 A12
e6*2001/116*0099*..                                                                  A16 A21 V16
e6*2001/116*0100*..                                                                  S01
Honda FR-V            103            205/55R16   T89                                 A02 A04 A05
BE5                   103            225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46     A08 A09 A12
e6*2001/116*0104*..                                                                  A16 A21 V16
                                                                                     S01
Honda HR-V            77-91          205/55R16                                       A02 A04 A05
GH1,2,3,4             77-91          205/60R16                                       A08 A09 A12
e6*98/14*0062,        77-91          215/55R16   A01 K1a K2b                         A16 A21 V00
0063, 0067, 0068*..   77-91          225/50R16   A01 K1c K2c                         V16 S01
                      77-91          225/55R16   A01 K1c K2c
Honda Integra         140            205/45R16   K42 K56                             A01 A02 A04
DC2                   140            215/40R16   K42                                 A05 A08 A09
e6*95/54*0052*..                                                                     A12 A16 A21
                                                                                     V16 S01
Honda Prelude         136-147        205/50R16   K1c K2b K42 K56                     A01 A02 A04
BB6                   136-147        225/40R16   K1c K2b K42 K56 R70                 A05 A08 A09
e6*95/54*0037*..      136-147        225/45R16   K1c K2b K42 K56                     A12 A16 A21
                                                                                     V16 S01
Honda Prelude 4WS     136            205/50R16   K1c K2b K42 K56                     A01 A02 A04
BB8                   136            225/40R16   K1c K2b K42 K56 R70                 A05 A08 A09
e6*95/54*0038*..      136            225/45R16   K1c K2b K42 K56                     A12 A16 A21
                                                                                     V16 S01




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Shuttle          110            205/55R16     T91 T94                                A02 A04 A05
RA1, RA3               110            215/55R16     A01 K2b K42 L02 T91 T93                A08 A09 A12
e6*93/81*0002*..,      110            225/50R16     A01 K2b K42 L02 T92 T93                A16 A21 V16
e6*95/54*0050*..       110            245/45R16     A01 K2b K42 R03 R70                    S01
Honda Stream           92, 115        205/55R16     K42 LK6 T91                            A01 A02 A04
RN1, RN3                                                                                   A05 A08 A09
e6*98/14*0081*..,                                                                          A12 A16 A21
e6*98/14*0082*..                                                                           S01
Land Rover Freelan-    71-130         205/60R16     R37 T91 T92 144                        A02 A04 A05
der                    71-130         205/65R16     R37 T95 144                            A08 A09 A12
LN, LND                71-130         215/60R16     R37 T94 T95 T99 144                    A16 A21 S01
e11*96/79*0082*..,     71-130         215/65R16     144
e1*98/14*0134*..       71-130         225/55R16     A01 K1a K2c T94 T95 T99 144
                       71-130         225/60R16     A01 K1a K2c 144



Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55055112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z70     Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse
2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. September 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.




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Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ C12 706
Hersteller                   CMS Automotive Trading GmbH

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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. September 2012




Haasis                                                            00184424.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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