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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                        ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      ProLine Wheels GmbH
                                  Besselstraße 28
                                  68219 Mannheim
                                  49 02 0010801-4.WV

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               CX100.6515
Radgröße                          6,5 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W4           CX100.6515 W4/74,1 / 64,1             5/114,3/64,1        45          615    2140

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49530
Herstellerzeichen                 ProLine GERMANY
Radtyp und Ausführung             CX100.6515 (s.o.)
Radgröße                          6,5 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Landrover

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                       ProLine Wheels GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord           113            195/60R15   M+S                                 A01 A02 A04
CL3                                                                                   A05 A08 A09
e11*98/14*0165*..                                                                     A12 A16 A21
                                                                                      Z25 S02
Honda Accord           114            195/65R15   A33                                 A02 A04 A05
CL7                    114            205/60R15   A12                                 A08 A09 A16
e6*2001/116*0091*..    114            215/60R15   A12                                 A21 B03 Sth
                                                                                      S02
Honda Accord Coupe     147            205/65R15   M+S                                 A01 A02 A04
CG2                                                                                   A05 A08 A09
e6*95/54/0049*..                                                                      A12 A16 A21
                                                                                      B03 K56 S02
Honda Accord Tourer    114            195/65R15   A33                                 A02 A04 A05
CM1                    114            205/60R15   A12                                 A08 A09 A16
e6*2001/116*0093*..    114            215/60R15   A12                                 A21 B03 Car
                                                                                      S02
Honda CR-V (I)         94,108         205/70R15   A11                                 A02 A04 A05
RD1, RD3               94,108         215/65R15   A12                                 A08 A09 A16
e6*95/54*0044*..,      94,108         225/60R15   A01 A12 K1c K2b K42 Z70             A21 S02
e6*98/14*0076*..       94,108         225/65R15   A01 A12 K1c K2b K42 Z70
Honda CR-V (II)        110            205/70R15   A13                                 A02 A04 A05
RD8                    110            215/65R15   A12                                 A08 A09 A16
e11*98/14*0190*        110            225/60R15   A01 A12 K1c K42                     A21 S02
00-01                  110            225/65R15   A01 A12 K1c K42
Honda Civic            73, 104        195/65R15   A11                                 A02 A04 A05
FK1, FK2               73, 104        205/60R15   A33                                 A08 A09 A16
e11*2001/116*          73, 104        215/60R15   A12                                 A21 B03 Flh
0255*07-..,                                                                           S02
0256*07-..
- Modell 2012
Honda Civic 4-Türer    92, 104        195/65R15   A90                                 A02 A04 A05
FB1,FB2,FB7,FB8        92, 104        205/60R15   A12                                 A08 A09 A16
e11*2007/46*0183*..;   92, 104        215/60R15   A12                                 A21 Sth S02
e11*2007/46*0184*..;
e11*2007/46*0185*..;
e11*2007/46*0186*..
Honda Civic Hybrid     70             195/65R15   A30                                 A02 A04 A05
FD3                                                                                   A08 A09 A16
e11*2001/116*0271*.                                                                   A21 Lim S02
Honda Civic Sport      66-118         195/60R15   A33                                 A02 A04 A05
EP1,-2,-4, EV1         66-118         195/65R15   A12                                 A08 A09 A16
e11*98/14*                                                                            A21 Flh H5l
0173, 0174, 0188*..                                                                   S02
e11*2001/116*0198*.
Honda FR-V             92,103,110     195/65R15                                       A02 A04 A05
BE1, BE3               92,103,110     205/60R15                                       A08 A09 A12
e6*2001/116*0099*..                                                                   A16 A21 B03
e6*2001/116*0100*..                                                                   S02




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda FR-V             103            195/65R15                                            A02 A04 A05
BE5                    103            205/60R15                                            A08 A09 A12
e6*2001/116*0104*..                                                                        A16 A21 B03
                                                                                           S02
Honda HR-V             77-91          195/70R15     R09                                    A02 A04 A05
GH1,2,3,4              77-91          205/65R15                                            A08 A09 A12
e6*98/14*0062,         77-91          215/60R15                                            A16 A21 B03
0063, 0067, 0068*..                                                                        S02
Honda Integra          140            195/55R15     R35                                    A02 A04 A05
DC2                    140            205/50R15     R70                                    A08 A09 A12
e6*95/54*0052*..                                                                           A16 A21 S02
Honda Shuttle          110            195/65R15     A11 M+S T91 T95 Z24 123                A02 A04 A05
RA1, RA3               110            205/65R15     A12 123                                A08 A09 A16
e6*93/81*0002*..,      110            225/60R15     A01 A12 K2b R03 123                    A21 V15 S02
e6*95/54*0050*..
Land Rover Freelan-    71-130         195/80R15     A11 R09 T96 123                        A02 A04 A05
der                    71-130         205/70R15     A12 R37 T93 T95 T96 123                A08 A09 A16
LN, LND                71-130         215/65R15     A12 T00 T96 123                        A21 B03 S02
e11*96/79*0082*..,
e1*98/14*0134*..

Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

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K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z24      Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel-
ler die Verwendung der angegebenen Rädern/Reifen bescheinigt.

Z25      Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel-
ler die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bescheinigt.

Z70     Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse
2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2013 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2013.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515
Hersteller                   ProLine Wheels GmbH

                                                                                  Seite 7 von 7

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. Juli 2013




Haasis                                                            00197653.DOC




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