GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515 Hersteller ProLine Wheels GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber ProLine Wheels GmbH Besselstraße 28 68219 Mannheim 49 02 0010801-4.WV Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ CX100.6515 Radgröße 6,5 J x 15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) W4 CX100.6515 W4/74,1 / 64,1 5/114,3/64,1 45 615 2140 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49530 Herstellerzeichen ProLine GERMANY Radtyp und Ausführung CX100.6515 (s.o.) Radgröße 6,5 J x 15 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Landrover Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515 Hersteller ProLine Wheels GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Accord 113 195/60R15 M+S A01 A02 A04 CL3 A05 A08 A09 e11*98/14*0165*.. A12 A16 A21 Z25 S02 Honda Accord 114 195/65R15 A33 A02 A04 A05 CL7 114 205/60R15 A12 A08 A09 A16 e6*2001/116*0091*.. 114 215/60R15 A12 A21 B03 Sth S02 Honda Accord Coupe 147 205/65R15 M+S A01 A02 A04 CG2 A05 A08 A09 e6*95/54/0049*.. A12 A16 A21 B03 K56 S02 Honda Accord Tourer 114 195/65R15 A33 A02 A04 A05 CM1 114 205/60R15 A12 A08 A09 A16 e6*2001/116*0093*.. 114 215/60R15 A12 A21 B03 Car S02 Honda CR-V (I) 94,108 205/70R15 A11 A02 A04 A05 RD1, RD3 94,108 215/65R15 A12 A08 A09 A16 e6*95/54*0044*.., 94,108 225/60R15 A01 A12 K1c K2b K42 Z70 A21 S02 e6*98/14*0076*.. 94,108 225/65R15 A01 A12 K1c K2b K42 Z70 Honda CR-V (II) 110 205/70R15 A13 A02 A04 A05 RD8 110 215/65R15 A12 A08 A09 A16 e11*98/14*0190* 110 225/60R15 A01 A12 K1c K42 A21 S02 00-01 110 225/65R15 A01 A12 K1c K42 Honda Civic 73, 104 195/65R15 A11 A02 A04 A05 FK1, FK2 73, 104 205/60R15 A33 A08 A09 A16 e11*2001/116* 73, 104 215/60R15 A12 A21 B03 Flh 0255*07-.., S02 0256*07-.. - Modell 2012 Honda Civic 4-Türer 92, 104 195/65R15 A90 A02 A04 A05 FB1,FB2,FB7,FB8 92, 104 205/60R15 A12 A08 A09 A16 e11*2007/46*0183*..; 92, 104 215/60R15 A12 A21 Sth S02 e11*2007/46*0184*..; e11*2007/46*0185*..; e11*2007/46*0186*.. Honda Civic Hybrid 70 195/65R15 A30 A02 A04 A05 FD3 A08 A09 A16 e11*2001/116*0271*. A21 Lim S02 Honda Civic Sport 66-118 195/60R15 A33 A02 A04 A05 EP1,-2,-4, EV1 66-118 195/65R15 A12 A08 A09 A16 e11*98/14* A21 Flh H5l 0173, 0174, 0188*.. S02 e11*2001/116*0198*. Honda FR-V 92,103,110 195/65R15 A02 A04 A05 BE1, BE3 92,103,110 205/60R15 A08 A09 A12 e6*2001/116*0099*.. A16 A21 B03 e6*2001/116*0100*.. S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515 Hersteller ProLine Wheels GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda FR-V 103 195/65R15 A02 A04 A05 BE5 103 205/60R15 A08 A09 A12 e6*2001/116*0104*.. A16 A21 B03 S02 Honda HR-V 77-91 195/70R15 R09 A02 A04 A05 GH1,2,3,4 77-91 205/65R15 A08 A09 A12 e6*98/14*0062, 77-91 215/60R15 A16 A21 B03 0063, 0067, 0068*.. S02 Honda Integra 140 195/55R15 R35 A02 A04 A05 DC2 140 205/50R15 R70 A08 A09 A12 e6*95/54*0052*.. A16 A21 S02 Honda Shuttle 110 195/65R15 A11 M+S T91 T95 Z24 123 A02 A04 A05 RA1, RA3 110 205/65R15 A12 123 A08 A09 A16 e6*93/81*0002*.., 110 225/60R15 A01 A12 K2b R03 123 A21 V15 S02 e6*95/54*0050*.. Land Rover Freelan- 71-130 195/80R15 A11 R09 T96 123 A02 A04 A05 der 71-130 205/70R15 A12 R37 T93 T95 T96 123 A08 A09 A16 LN, LND 71-130 215/65R15 A12 T00 T96 123 A21 B03 S02 e11*96/79*0082*.., e1*98/14*0134*.. Auflagen und Hinweise 123 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515 Hersteller ProLine Wheels GmbH Seite 4 von 7 A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee- ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug- ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs- sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus- ragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). H5l Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515 Hersteller ProLine Wheels GmbH Seite 5 von 7 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515 Hersteller ProLine Wheels GmbH Seite 6 von 7 V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 195/55R15 205/50R15 Nr. 5 205/45R15 215/40R15 Nr. 6 205/55R15 225/50R15 Nr. 7 205/60R15 225/55R15 Nr. 8 205/65R15 225/60R15 Nr. 9 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z24 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel- ler die Verwendung der angegebenen Rädern/Reifen bescheinigt. Z25 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel- ler die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bescheinigt. Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse 2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2013. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49530 nach §22 StVZO Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55054313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 15 H2 Typ CX100.6515 Hersteller ProLine Wheels GmbH Seite 7 von 7 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. Juli 2013 Haasis 00197653.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim