ABE: 47983
Design:
C 18
Radnummer:
C18 706 45 10
Daten:
7x16" ET45 LK5/114.3/67.1
CMS 607/04
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47983*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 EH2+
Typ: C18 706
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47983
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47983*01
Die ABE-Nr. 47983 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ C18 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) vom 19.02.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.02.2013
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 01.03.2013
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
20.02.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47983*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C18
Typ C18 706
Radgröße 7 J x 16 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum
(mm) (mm)
C18 706 607/11 CMS / SR02 Ø67,1 - Ø54,1 4/100/54,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR02 Ø67,1 - Ø54,1
C18 706 607/11 CMS / SR03 Ø67,1 - Ø56,1 4/100/56,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR03 Ø67,1 - Ø56,1
C18 706 607/11 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,5 4/100/56,6 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6
C18 706 607/11 CMS / SR05 Ø67,1 - Ø57,1 4/100/57,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR05 Ø67,1 - Ø57,1
C18 706 607/11 CMS / SR08 Ø67,1 - Ø59,1 4/100/59,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR08 Ø67,1 - Ø59,1
C18 706 607/11 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 4/100/60,1 35 625 1960 3/2010
35 02 607/11 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706 607/12 CMS / ohne Ring 4/108/65,1 25 625 1960 3/2010
25 35 607/12 JF / ohne Ring
C18 706 607/05 CMS / ohne Ring 5/100/57,1 46 650 2205 3/2010
46 53S 607/05 JF / ohne Ring
C18 706 607/01 CMS / ohne Ring 5/105/56,6 40 710 2205 3/2010
40 95 607/01 JF / ohne Ring
C18 706 607/08 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/108/60,1 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706 607/08 CMS / SR11 Ø67,1 - Ø63,4 5/108/63,4 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / SR11 Ø67,1 - Ø63,4
C18 706 607/08 CMS / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 5/108/65,1 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / SR13 Ø67,1 - Ø65,1
C18 706 607/08 CMS / ohne Ring 5/108/67,1 45 710 2205 3/2010
45 07 607/08 JF / ohne Ring
C18 706 607/10 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 45 710 2205 3/2010
45 91S 607/10 JF / SR22 Ø66,45 - Ø57,1
C18 706 607/10 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 710 2205 3/2010
45 91S 607/10 JF / ohne Ring
C18 706 607/04 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 5/114,3/56,6 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum
(mm) (mm)
C18 706 607/04 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1
C18 706 607/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR12 Ø67,1 - Ø64,1
C18 706 607/04 CMS / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / SR14 Ø67,1 - Ø66,1
C18 706 607/04 CMS / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 710 2205 3/2010
45 10 607/04 JF / ohne Ring
C18 706 607/02 CMS / ohne Ring 5/115/70,2 40 710 2205 3/2010
40 70 607/02 JF / ohne Ring
C18 706 607/07 CMS / SR11 Ø72,6 - Ø67,1 5/120/67,1 44 710 2205 3/2010
44 16 607/07 JF / SR11 Ø72,6 - Ø67,1
C18 706 607/07 CMS / ohne Ring 5/120/72,6 44 710 2205 3/2010
44 16 607/07 JF / ohne Ring
Kennzeichnung
KBA-Nummer 47983
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16EH2+
Einpreßtiefe ET .. (s.o.)
Gießereikennzeichen JF ww. CMS
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/100 46 650 2205
5/105 40 710 2205
5/115 40 710 2205
5/120 44 710 2205
5/108 45 710 2205
5/114,3 45 710 2205
4/108 25 625 1960
4/100 35 625 1960
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
4/100 195/40R16 35 625
4/108 195/40R16 25 625
5/100 195/45R16 46 650
5/105/56,6 205/55R16 40 710
5/108 195/60R16 45 710
5/114,3 195/50R16 45 710
5/120 195/55R16 44 710
5/105/56,6 185/50R16 40 710
5/120 185/50R16 44 710
5/115 185/50R16 45 710
5/112 185/50R16 45 710
5/100 185/50R16 46 650
4/108 195/45R16 25 625
5/108 185/50R16 45 710
5/114,3 185/50R16 45 710
4/100 195/45R16 35 625
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108 255/60R16 45 710
5/112 245/70R16 45 710
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,68 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012
durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Nord durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung (JF) - 28.03.2012
Anlage zur Radbeschreibung CMS + JF - 01.10.2012
Radzeichnung (JF) Blatt 1-3 54741670 A1-A3 13.09.2012
Beschreibung (CMS) 21.02.2011
Radzeichnung (CMS) J 607 000_C 31.12.2009
mit Änderung vom 16.03.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 001_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 002_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 007_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 004_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 008_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 010_C 04.01.2010
mit Änderung vom 10.02.2010
Radzeichnung (CMS) J 607 005_A 04.01.2010
mit Änderung vom 05.02.2010
Radzeichnung J 607 011 25.01.2010
Radzeichnung J 607 012 25.01.2010
Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012
Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012
Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000
mit Änderung vom 31.08.2001
Befestigungsmittelzeichnung 3714T05 12.09.2006
Verwendungen Anlagen 01 bis 23
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. Februar 2013
Haasis 00190651.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C18
Typ C18 706
Radgröße 7,0Jx16EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C18 706 607/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 710 2205
45 10 607/04 JF / SR12 Ø67,1 - Ø64,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47983
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.)
Radgröße 7,0Jx16EH2+
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Landrover
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord 113 205/50R16 K2b K56 A01 A02 A04
CL3, CL4 113 225/45R16 K1a K2b K42 K56 A05 A08 A09
e11*98/14*0165*.., A12 A14 A19
e11*98/14*0166*.. V16 S01
Honda Accord 103-140 205/55R16 A02 A04 A05
CL7, CL9, CN1 103-140 225/50R16 A01 K1c K2b K46 K56 A08 A09 A12
e6*2001/116*0091, A14 A19 Sth
0092, 0096*.. V16 S01
Honda Accord 110, 115 215/55R16 A12 A02 A04 A05
CU1,CU3 110, 115 215/60R16 A12 A08 A09 A14
e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A12 A19 B03 Lim
0113, 0115*.. 115 205/60R16 A90 S01
Honda Accord Coupe 147 205/55R16 A02 A04 A05
CG2 147 215/50R16 A01 K2b K56 A08 A09 A12
e6*95/54/0049*.. 147 215/55R16 A01 K2b K56 A14 A19 V16
147 225/50R16 A01 K1a K2b K42 K56 S01
Honda Accord Tourer 103-140 205/55R16 A02 A04 A05
CM1,CM2,CN2 103-140 225/50R16 A01 K1c K2c K42 K46 A08 A09 A12
e6*2001/116*0093, A14 A19 Car
0094,0097*.. V16 S01
Honda Accord Tourer 110, 115 215/55R16 A12 A02 A04 A05
CW1, CW3 110, 115 215/60R16 A12 A08 A09 A14
e6*2001/116* 110, 115 225/55R16 A12 A19 B03 Car
0120,0122*.. 115 205/60R16 A90 S01
Honda CR-V (I) 94,108 205/65R16 A02 A04 A05
RD1, RD3 94,108 215/60R16 A01 K1a K42 A08 A09 A12
e6*95/54*0044*.., 94,108 225/55R16 A01 K1c K2b K42 A14 A19 S01
e6*98/14*0076*.. 94,108 225/60R16 A01 K1c K2b K42
Honda CR-V (II) 110 205/65R16 A02 A04 A05
RD8 110 215/60R16 A01 K1c A08 A09 A12
e11*98/14*0190* 110 225/60R16 A01 K1c K2b K42 A14 A19 S01
00-01
Honda CR-V (II) 103-110 215/65R16 K1c A01 A02 A04
RD8, RD9 103-110 225/60R16 K1c K2b K42 A05 A08 A09
e11*98/14*0190*02-.. A12 A14 A19
e11*2001/116*0234*. S01
Honda CR-Z 84 195/55R16 A90 A02 A04 A05
ZF1 84 205/50R16 A12 A08 A09 A14
e11*2007/46*0100*.. 84 215/45R16 A12 A19 Cpe V16
84 225/45R16 A12 S01
Honda Civic 61-103 205/55R16 A02 A04 A05
FK1, FK2, FK3 61-103 215/55R16 A08 A09 A12
e11*2001/116* 61-103 225/50R16 A01 K1a K1b K42 A14 A19 Flh
0255*00-06, V16 S01
0256*00-06,
0257*00-05
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic 73, 104 195/60R16 A11 R37 A02 A04 A05
FK1, FK2, FK3 73-110 205/50R16 A90 T87 A08 A09 A14
e11*2001/116* 73-110 205/55R16 A90 A19 Flh V16
0255*07-.., 73-110 215/55R16 A12 S01
0256*07-.., 73-110 225/50R16 A12
0257*06-.. 73-110 235/50R16 A01 A12 K1c K5v
- Modell 2012
Honda Civic 4-Türer 92, 104 195/55R16 A02 A04 A05
FB1,FB2,FB7,FB8 92, 104 195/60R16 A08 A09 A12
e11*2007/46*0183*..; 92, 104 205/50R16 A14 A19 Sth
e11*2007/46*0184*..; 92, 104 205/55R16 S01
e11*2007/46*0185*..; 92, 104 215/55R16 A01 K3b K5a
e11*2007/46*0186*..
Honda Civic TypeS,R 73-148 205/55R16 A02 A04 A05
FN1, FN2, FN3, FN4 73-148 215/55R16 A01 K42 A08 A09 A12
e11*2001/116* 73-148 225/50R16 A01 K1a K1b K2b K42 K44 K56 A14 A19 Flh
0297,0306,0298, V16 S01
0334*..
Honda FR-V 92,103,110 205/55R16 A02 A04 A05
BE1, BE3 92,103,110 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46 A08 A09 A12
e6*2001/116*0099*.. A14 A19 V16
e6*2001/116*0100*.. S01
Honda FR-V 103 205/55R16 T89 A02 A04 A05
BE5 103 225/50R16 A01 K1c K2b K41 K45 K46 A08 A09 A12
e6*2001/116*0104*.. A14 A19 V16
S01
Honda HR-V 77-91 205/55R16 A02 A04 A05
GH1,2,3,4 77-91 205/60R16 A08 A09 A12
e6*98/14*0062, 77-91 215/55R16 A14 A19 S01
0063, 0067, 0068*..
Honda Prelude 136-147 205/50R16 K1a K2b K42 K56 A01 A02 A04
BB6 136-147 225/45R16 K1c K2b K42 K56 A05 A08 A09
e6*95/54*0037*.. A12 A14 A19
V16 S01
Honda Prelude 4WS 136 205/50R16 K1a K2b K42 K56 A01 A02 A04
BB8 136 225/45R16 K1c K2b K42 K56 A05 A08 A09
e6*95/54*0038*.. A12 A14 A19
V16 S01
Land Rover Freelan- 71-130 205/60R16 R37 T91 T92 142 A02 A04 A05
der 71-130 205/65R16 R37 T95 142 A08 A09 A12
LN, LND 71-130 215/60R16 R37 T94 T95 T99 142 A14 A19 S01
e11*96/79*0082*.., 71-130 215/65R16 142
e1*98/14*0134*..
Auflagen und Hinweise
142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
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A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Februar 2013 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010.
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. Februar 2013
Haasis 00190034.DOC
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