Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49412*12




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH7070
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             12:07:04 UTC
                                                                                             05.02.2026
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49412*12




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     22.01.2026

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0156-13-WIRD/N12
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 49

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 49412*12




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 49412*12
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       03.02.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49412*12




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                           Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 16

                               Fahrzeughersteller              HONDA, ROVER




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               1143540641/FF       ZH7070/FF PCD114,3         Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff      705      2250    03/12
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
§22 49412*12




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: R4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                                            FN3; FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                                            110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                                            EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1;
                                                            RA3; RD1; RD3; RN1; RN3; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/50R17-89                  11A; 22B; 22L; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                225/45R17-90        11A; 22B; 22L; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24D                      74P; 75I; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                CN1          e6*2001/116*0096*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 75I; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90          11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 77E
               CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A;   24J; 51J         Kombi; Frontantrieb;
               CW3           e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94         11A;   24J; 51J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17 94        11A;   24J              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R17 96        11A;   21P; 24J; 24M    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76S; 76T;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/50R17 91          12Q                     mit
                                                          225/45R17 91          12Q                     Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76S; 77E
§22 49412*12




               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17      89                              CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17      87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17      91      11A; 26P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/45R17      91      11A; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/50R17 89             11A; 21P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 91             11A; 21P                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 77E; SC4

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                  nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91          51J                     e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                  nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76S;
                                                                                                        77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89          11A; 26P                ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W         11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91          11A; 26P                ab
                                                                                                        e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76S;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89      195/45R17   81     51J                     2-türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R17   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17   83     11A; 21P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/45R17   87     11A; 21P                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 77E
§22 49412*12




               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                11A; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/45R17 87                11A; 21P; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M; 54A                74P; 75I; 77E
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 24M; 51J      Stufenheck;
               CU3           e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94         11A; 24J; 24M; 51J      Frontantrieb;
                                                             225/50R17 94       11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/50R17 96       11A; 21P; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76S; 76T;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 81  205/40R17    80     5DA                     10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2          e11*98/14*0174*..               205/40R17    84                             12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4          e11*98/14*0188*..      66 - 118 205/45R17    84                             721; 725; 73C; 74A;
               EU5          e11*98/14*0158*..               215/40R17    83                             74P; 75I; 77E
               EU6          e11*98/14*0159*..               215/45R17           51G
               EU7          e11*98/14*0160*..
               EU8          e11*98/14*0161*..
               EU9          e11*98/14*0189*..
               EV1          e11*2001/116*0198*..




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EP3          e11*98/14*0175*.. 147           205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 83        11A; 21P; 22I           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R17           11A; 21P; 22I; 51G      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89              11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91              11A; 21P; 22I; 24M;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                51J                     721; 725; 729; 73C;
                                                            225/45R17 91        11A; 21B; 22I; 24M      74A; 74P; 75I; 76S;
                                                                                                        77E
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89        11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 91        11A; 21P; 22I; 24M;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                51J                     721; 725; 729; 73C;
                                                            225/45R17 91        11A; 21B; 22I; 24M      74A; 74P; 75I; 76S;
                                                                                                        77E
               FN4           e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17           11A; 21B; 22I; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76S;
                                                                                                        77E
§22 49412*12




               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
               RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 77E
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       225/50R17 94        11A; 22B; 24J; 24M      nur bis
                                                            225/55R17 97        11A; 22B; 24J; 24M      e11*98/14*0190*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 77E
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97        11A; 22I; 24J           ab e11*98/14*0190*02;
                                                            235/55R17 99        11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 77E
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       225/55R17 97        11A; 22I; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17 99        11A; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17     102                             ab
               RE6          e11*2001/116*0302*..          235/55R17     99      11A; 24J                e11*2001/116*0301*06;
                                                          235/60R17     102     11A; 24J; 27I           ab
                                                          245/55R17     102     11A; 24J; 27I           e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76S; 77E
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                               bis
               RE6           e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99        11A;   24J              e11*2001/116*0301*05;
               RE7           e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102       11A;   24J              bis
                                                            245/55R17 102       11A;   24J              e11*2001/116*0302*05;
                                                            255/50R17 101       11A;   24J; 24M         Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 49412*12




               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..             215/45R17   87      5ET                     12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..             215/45R17   91                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/45R17   90                              74P; 75I; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91       215/50R17-91        11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
               GH2          e6*98/14*0063*..                225/45R17 91        11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
               GH3          e6*98/14*0067*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
               GH4          e6*98/14*0068*..                                                            74P; 75I; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M; 367                74P; 75I; 77E
                                                            225/35R17-82        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                24D; 66V

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
               BB8          e6*95/54*0038*..                                    24C; 24D                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        215/45R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24C; 24D; 54A           74P; 75I; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                           Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                          Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/50R17 95                    11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
               RA3          e6*95/54*0050*..                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 75I; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 215/45R17 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
               RN3          e6*98/14*0082*..                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 75I; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..        88 - 134 215/50R17 91         11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                    26N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/55R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26N                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                225/50R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     74P; 75I; 76S; 77E
                                                                                    26N
                                                                235/50R17 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27I
§22 49412*12




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: R4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ZR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RZ           e6*2018/858*00266*.. 105            215/60R17 96                                Mit
                                                                225/55R17 97        11A; 26P                Radhausverbreiterung
                                                                225/60R17 99        11A; 26P                Serie; Frontantrieb;
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76S; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: R4




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 16
               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17                11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
               LND          e1*98/14*0134*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76S; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 49412*12




                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigun g oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 16
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 49412*12




               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 16
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 49412*12




                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                        Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 16
               66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 49412*12




                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dies er
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, di e serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 16


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FK1
                      Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49412*12




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FK
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49412*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      RU
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:      HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            27I                      x = 225              y = 250                 HA
                            27B                      x = 275              y = 300                 HA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49412*12




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27H                   x = 275        y = 300            8                HA
                            27F                   x = 275        y = 300           15                HA
                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA
                            26J                   x = 300        y = 300           25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FC
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49412*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                          Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      RE5
                      Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:      HONDA CR-V

                      Variante(n):      Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                            26B                          x = 260              y = 270              VA
                            26P                          x = 210              y = 220              VA
                            27B                          x = 330              y = 450              HA
                            27I                          x = 280              y = 420              HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 49412*12




                                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            27F                    x = 330        y = 450             15                HA
                            27H                    x = 330        y = 450              8                HA
                            26J                    x = 260        y = 270             15                VA
                            26N                    x = 260        y = 270              8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0156-13-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
               ANLAGE: 36                                                       Radtyp: ZH7070
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 22.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      RZ
                      Genehm.Nr.:       e6*2018/858*00266*..
                      Handelsbez.:      ZR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 255              y = 210                 VA
                            26B                      x = 305              y = 260                 VA
§22 49412*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen