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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX19
               Typ                            OX19 6015
               Radgröße                       6,0JX15 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                X2            OX19 6015 X2 / Ø63,4 - Ø56,1        4/100/56,1        45         615      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52711
               Herstellerzeichen              OX-ML, OX-M
               Radtyp und Ausführung          OX19 6015 (s.o.)
               Radgröße                       6,0JX15 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 52711*04




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110              -              RG.428
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              26             RG.430
                S03   Schraube M14x1,25            Kegel 60°        130              27,6           RG.431
                S04   Schraube M14x1,25            Kegel 60°        140              27,6           RG.431

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Honda
                                              MG Rover
                                              Mini/BMW
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Civic Coupé (VII)   88-92          195/60R15                                    A13 A19 A99
                EM2                                                                                   B03 Cpe S01
                e6*98/14*0080*..
                Honda Insight (II)        65             175/65R15      A31 R37                       A19 A99 Flh
                ZE2                       65             185/60R15      A90                           S01
                e6*2001/116*0130*..
                Honda Jazz (I)            57,61          185/55R15                                    A12 A19 A99
                GD1,GD5,GE2,GE3           57,61          195/50R15      A01 LK6                       S01
                e6*98/14*0088,87*..,      57,61          195/50R15      Z15
                e6*2001/116*0101*..,
                e6*2001/116*0102*..
                Honda Jazz (II)           66, 73         175/65R15      A90                           A19 A99 S01
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73         185/60R15      A12
                e6*2001/116*              66, 73         195/55R15      A01 A12 K1a
                0125, 0126, 0127,         66, 73         195/60R15      A01 A12 K1a
                0128, 0131, 0132*..
                Honda Jazz (II)           66, 73         175/65R15      A90                           A19 A99 S01
§22 52711*04




                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6       66, 73         185/60R15      A12
                e6*2007/46*               66, 73         195/55R15      A01 A12 K1a
                0010, 0011, 0013,         66, 73         195/60R15      A01 A12 K1a
                0014, 0015,0016*..
                - ab MJ 2011
                Honda Jazz (III)          75             185/60R15      A90                           A19 A99 Flh
                GK                        75             195/55R15      A12                           KOV S01
                e6*2007/46*0162*..        75             195/60R15      A12
                - incl. Facelift 2018     75             205/55R15      A01 A12 K1c
                Honda Jazz (IV)           72, 79         185/60R15      A31                           A19 A58 A99
                GR                        72, 79         195/55R15      A90                           Flh KOV S01
                e6*2007/46*0415*..        72, 79         195/60R15      A12
                - Hybrid                  72, 79         205/55R15      A01 A12 K1c K2b K5d

                Honda Jazz Hybrid (II)    65             175/65R15      A90                           A19 A99 S01
                GP1                       65             185/60R15      A12
                e6*2007/46*0012*..        65             195/55R15      A01 A12 K1a
                                          65             195/60R15      A01 A12 K1a
                Rover 2..,-25,MG ZR       55-107         185/55R15                                    A12 A19 A99
                RF, F                                                                                 B03 Npf S01
                H224,
                e11*93/81,
                2001/116*0016*..
                Mini One, Cooper, -S      65-85          175/65R15      A11                           A19 A99 B03
                Mini                      65-85          185/60R15      A12                           Cbo Flh S03
                e1*2001/116*              65-85          185/65R15      A12
                0231*08-..                65-85          195/55R15      A12
                - ab MJ 2007              65-85          195/60R15      A12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mini One, Cooper, -S          55-90        175/65R15    A33                              A19 A99 B03
                Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, -   55-90        185/60R15    A12                              Car Cbo Cpe
                N1                            55-90        185/65R15    A12                              Flh S04
                e1*2001/116*0343*..;          55-90        195/55R15    A12
                e1*2007/46*                   55-90        195/60R15    A12
                0369, 0370, 0593*..           55-90        205/50R15    A01 A12 K2b
                e1*2007/46*0371*00-09,        55-90        205/55R15    A01 A12 K2b
                e24*2007/46*0023*..
                - Mini/Clubman/Cabrio
                - Coupé/Roadster
                Mini One, Cooper, -S          55-85        175/65R15    A11                              A19 A99 B03
                R50, Mini                     55-85        185/60R15    A12                              Cbo Flh S02
                e1*98/14*0168*..,             55-85        185/65R15    A12
                e1*2001/116*                  55-85        195/55R15    A12
                0231*00-07                    55-85        195/60R15    A12
                - bis MJ 2006

               Allgemeine Hinweise
§22 52711*04




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 6

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
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               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6
               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
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               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
               (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52711 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55036119 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15 H2 Typ OX19 6015
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 6

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
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               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. März 2026




               Laux                                                                                    00464663.DOCX

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               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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