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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0567-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   AVO Fahrzeugtechnik
                               Cuisery Str. 1
                               67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MOTEC - Antares
Typ                            MCT1-7518
Radgröße                       7,5 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
4B             MCT1-7518 4B / Ø63,4-Ø56,1        4/100/56,1         38         580     1935

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              MOTEC
Radtyp und Ausführung          MCT1-7518 (s.o.)
Radgröße                       7,5 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               30
S03    Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°      130               serienmäßig

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 080567)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Honda
                               Mini/BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0567-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic            66-91         215/35R18         K42 K50 K90 T80 T84               A02 A04 A05
EP1, -2, -4                                                                              A06 A08 A09
e11*98/14*                                                                               A12 A14 A18
0173,0174,0188*..                                                                        Flh S01
Honda Civic            66-81         215/35R18         K42 K50 K90 T80 T84               A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                          A06 A08 A09
e11*98/14*                                                                               A12 A14 A18
0158-0161,0189*..                                                                        Flh S01
Honda Civic Coupé      88-92         215/35R18         K42 K50 K90                       A02 A04 A05
EM2                                                                                      A06 A08 A09
e6*98/14*0080*..                                                                         A12 A14 A18
                                                                                         Cpe S01
Mini One, Cooper, -S   65-160        205/40R18         K32 K49 K50                       A02 A04 A05
Mini                   65-160        215/35R18         K32 K49 K50 T80                   A06 A08 A09
e1*2001/116*           65-160        225/35R18         K32 K42 K49 K50 K56               A12 A14 A18
0231*08-..                                                                               Cbo Flh S03
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S   55-160        205/40R18         K32 K49 K50                       A02 A04 A05
R50, Mini              55-160        215/35R18         K32 K49 K50 T80                   A06 A08 A09
e1*98/14*0168*..,      55-160        225/35R18         K32 K42 K49 K50 K56               A12 A14 A18
e1*2001/116*                                                                             Cbo Flh S02
0231*00-07
- bis MJ 2006
Mini, Mini Clubman     70-141        205/40R18         K49 K50                           A02 A04 A05
Mini-N                 70-141        215/35R18         K42 K49 K50 T80 T84               A06 A08 A09
e1*2001/116*0343*..    70-141        215/40R18         G01 K41 K42 K44 K49 K50           A12 A14 A18
- One, Cooper, -D/-S   70-141        225/35R18         K41 K42 K49 K50                   Car Flh S03



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0567-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                       Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0567-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 4 von 5

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0567-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 12.Juli 2008




Tufan                                                                  00124873.DOC




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