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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)



Nummer der ABE:             48490



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            6,5 J x 15 H2


Typ:                        ADV10 6515



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48490


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 48490

Die ABE-Nr. 48490 erstreckt sich auf die Sonderräder 6,5 J x 15 H2 , Typ ADV10 6515, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung) vom 11.11.2011
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 14 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus:
Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 11.11.2011
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 12.12.2011
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 18.11.2011
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48490

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ADV10
Typ                             ADV10 6515
Radgröße                        6,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           ADV10 6515 X2 / Ø63,4xØ56,1           4/100/56,1           39        600    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48490
Herstellerzeichen               ADV-M
Radtyp und Ausführung           ADV10 6515 (s.o.)
Radgröße                        6,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  RG.428
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 RG.430
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      27,6               RG.431

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                MG Rover
                                Mini/BMW
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic           77,92        185/55R15                                      A02 A04 A05
EJ6, EJ8              77,92        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e6*93/81*0013*..,                                                                 A14 A21 S01
e6*93/81*0014
Honda Civic           55-66        185/55R15                                      A02 A04 A05
EJ9                   55-66        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e6*93/81*0006*..                                                                  A14 A21 S01
Honda Civic           84           185/55R15                                      A02 A04 A05
EK1, EK3              84           195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e6*93/81*0008*..,                                                                 A14 A21 S01
e6*93/81*0007*..
Honda Civic           118          185/55R15    R37                               A02 A04 A05
EK4                   118          195/50R15    A01 K1a K45 R37                   A08 A09 A12
e6*93/81*0009*..      118          195/55R15    A01 K1a K45                       A14 A21 S01
Honda Civic           66-81        195/60R15                                      A02 A04 A05
EP1, -2, -4                                                                       A08 A09 A14
e11*98/14*                                                                        A21 A30 Flh
0173,0174,0188*..                                                                 S01
Honda Civic           66-81        195/60R15                                      A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   A08 A09 A14
e11*98/14*                                                                        A21 A30 Flh
0158-0161,0189*..                                                                 S01
Honda Civic           55-66        185/55R15                                      A02 A04 A05
MA8, MA9              55-66        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
G916, G917                                                                        A14 A21 S01
e11*93/81*
0018,0022*
Honda Civic           83           185/55R15                                      A02 A04 A05
MB1                   83-93        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
G918,                 93           195/55R15    A01 K1a K45                       A14 A21 S01
e11*93/81*0023*..
Honda Civic           55-92        185/55R15                                      A02 A04 A05
MB2, MB3, MB4         55-92        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e11*96/27*                                                                        A14 A21 S01
0067,0068,0069*..
Honda Civic           63-77        185/55R15                                      A02 A04 A05
MB7                   63-77        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e11*96/27*0071*..                                                                 A14 A21 S01
Honda Civic Aerod.    55,66,84     185/55R15                                      A02 A04 A05
MB8, MB9              55,66,84     195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e11*96/79*0087*..,                                                                A14 A21 S01
e11*96/79*0088*..
Honda Civic Aerod.    85-92        185/55R15                                      A02 A04 A05
MC1                   85-92        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e11*96/79*0089*..                                                                 A14 A21 S01
Honda Civic Aerod.    74-77        185/55R15    R37                               A02 A04 A05
MC3                   74-77        195/50R15    A01 K1a K45                       A08 A09 A12
e11*96/79*0091*..     74-77        195/55R15    A01 K1a K45                       A14 A21 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic Coupé      118           195/55R15   K1a K45                          A01 A02 A04
EM1                                                                               A05 A08 A09
e6*93/81*0060*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  S01
Honda Civic Coupé      88-92         195/60R15                                    A02 A04 A05
EM2                    88-92         205/55R15                                    A08 A09 A12
e6*98/14*0080*..                                                                  A14 A21 B03
                                                                                  Cpe S01
Honda Jazz             57,61         185/55R15   A01 K1a                          A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3        57,61         195/50R15   A01 K1c K2b K42 K56              A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*..,   57,61         205/50R15   A01 K1c K2b K42 K56 LK6          A14 A21 V15
e6*2001/116*0101*..,                                                              X51 S01
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   K1a R70                          A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   K1c K2b                          A05 A08 A09
e6*2007/46*            66, 73        195/55R15   K1c K2b K3b K5a K6a              A12 A14 A21
0010, 0011, 0013,      66, 73        195/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a              S01
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   K1a R70                          A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   K1c K2b                          A05 A08 A09
e6*2001/116*           66, 73        195/55R15   K1c K2b K3b K5a K6a              A12 A14 A21
0125, 0126, 0127,      66, 73        195/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a              S01
0128, 0131, 0132*..
Rover 2..,-25,MG ZR    55-107        185/55R15   K42                              A01 A02 A04
RF, F                  55-107        195/50R15   K42                              A05 A08 A09
H224,                  55-107        205/50R15   K42 K56                          A12 A14 A21
e11*93/81,                                                                        Npf S01
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS   55-110        185/55R15   R37 T81 T82                      A02 A04 A05
RT, T                  55-110        195/50R15                                    A08 A09 A12
H093,                  55-110        195/55R15                                    A14 A21 B03
e11*93/81*0014*..,     55-110        205/50R15   A01 K1a K2b K42 K45              V15 S01
e11*2001/116*0014*.
Mini                   55-90         175/65R15   R70                              A02 A04 A05
Mini-N, UKL-           55-90         185/60R15   A01 K2b                          A08 A09 A12
C,/K,/L,/B-L           55-90         185/65R15   A01 K2b                          A14 A21 B03
e1*2001/116*0343*..;   55-90         195/55R15   A01 K2b                          Car Cbo Flh
e1*2007/46*            55-90         195/60R15   A01 K2b                          S03
0369-0371,0593*..      55-90         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
- One, Cooper, -D/-S   55-90         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
- Clubman/Cabrio
Mini One, Cooper, -S   65-85         175/65R15   A30 R70                          A02 A04 A05
Mini                   65-85         185/60R15   A12                              A08 A09 A14
e1*2001/116*           65-85         185/65R15   A12                              A21 B03 Cbo
0231*08-..             65-85         195/55R15   A01 A12 K1a K1b                  Flh V15 S03
- ab MJ 2007           65-85         195/60R15   A01 A12 K1a K1b
                       65-85         205/50R15   A01 A12 K1c K2a K2b
                       65-85         205/55R15   A01 A12 K1c K2a K2b K32




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S   55-85         175/65R15     A30 R70                               A02 A04 A05
R50, Mini              55-85         185/60R15     A12                                   A08 A09 A14
e1*98/14*0168*..,      55-85         185/65R15     A12                                   A21 B03 Cbo
e1*2001/116*           55-85         195/55R15     A01 A12 K1a K1b                       Flh V15 S02
0231*00-07             55-85         195/60R15     A01 A12 K1a K1b
- bis MJ 2006          55-85         205/50R15     A01 A12 K1c K2a K2b
                       55-85         205/55R15     A01 A12 K1c K2a K2b K32
Mitsubishi Carisma     66            185/55R15                                           A02 A04 A05
DAO                    66            195/50R15                                           A08 A09 A12
e4*93/81*0005*..,      66            195/55R15     A01 K42 K56                           A14 A21 B02
e4*98/14*0005*..                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087611 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7
T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    4   195/55R15     205/50R15
Nr.    5   205/45R15     215/40R15
Nr.    6   205/55R15     225/50R15
Nr.    7   205/60R15     225/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X51     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. November 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96

Lambsheim, 10. November 2011




Laux                                                                    00172751.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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