GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 1 von 8 Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL Via Luigi Galvani 8-12 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG) QM Nr.:39020711504 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell EASY-R Typ EASY-R 167 Radgröße 7,0J x 16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) PCD EASY-R 167 PCD 4x100 / 4/100/56,1 40 600 2040 4x100 Ø67,1/56,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51238 Herstellerzeichen GMP Group Radtyp und Ausführung EASY-R 167...(s.o) § 22 51238 Radgröße 7,0J x 16H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 33 S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 33 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda MG Rover Mini/BMW Mitsubishi Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic 66-81 195/50R16 A30 R37 A14 A18 Flh EP1, -2, -4 66-81 205/50R16 A12 S03 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic 66-81 195/50R16 A30 R37 A14 A18 Flh EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/50R16 A12 S03 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic Coupé 88-92 195/50R16 A30 R37 A14 A18 Cpe EM2 88-92 205/50R16 A12 S03 e6*98/14*0080*.. Honda Jazz 57,61 195/45R16 A01 K1c A12 A14 A18 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6 V16 X51 S03 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 215/40R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6 e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b A01 A12 A14 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a A18 S03 § 22 51238 e6*2007/46* 66, 73 215/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b 0010, 0011, 0013, 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b A01 A12 A14 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a A18 S03 e6*2001/116* 66, 73 215/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b 0125, 0126, 0127, 0128, 0131, 0132*.. Honda Jazz 75 195/50R16 K1c A01 A12 A14 GK 75 215/45R16 K1c K3a K3c K5b A18 Flh S03 e6*2007/46*0162*.. Rover 2..,-25,MG ZR 55-107 195/45R16 T80 T84 A12 A14 A18 RF, F 55-107 205/45R16 A01 K1a K2b K42 K56 B03 Npf V16 H224, 55-107 215/40R16 A01 K1a K2b K42 K56 S03 e11*93/81, 55-118 205/50R16 A01 K1a K2b K42 K56 R09 2001/116*0016*.. Rover 4..,-45, MG ZS 55-110 195/45R16 R37 T80 T84 A12 A14 A18 RT, T 55-110 195/50R16 A01 K42 R37 B03 S03 H093, 55-110 205/45R16 A01 K42 e11*93/81*0014*.., 74-130 205/50R16 A01 K42 R09 e11*2001/116*0014*. Mini One, Cooper, -S 65-160 195/55R16 K1a K1b A01 A12 A14 Mini 65-160 205/50R16 K1c K2c K32 A18 Cbo Flh e1*2001/116* 65-160 215/45R16 K1a K1b K2b V16 S04 0231*08-.. 65-160 225/45R16 K1c K2c K32 K56 - ab MJ 2007 65-85 195/50R16 K1a K1b R37 65-85 205/45R16 K1a K2b Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini One, Cooper, -S 55-147 195/55R16 K2b A01 A12 A14 Mini-N, UKL- 55-147 205/50R16 K1a K1b K2b K42 A18 B03 Car C,/K,/L,/B-L, -N1 55-147 215/45R16 K1a K2b Cbo Cpe Flh e1*2001/116*0343*..; 55-147 225/45R16 K1a K1b K2b K42 V16 S05 e1*2007/46* 55-90 195/50R16 K2b 0369, 0370, 0593*.. 55-90 205/45R16 K2b e1*2007/46*0371*00- 09, e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Mini One, Cooper, -S 55-160 195/55R16 K1a K1b A01 A12 A14 R50, Mini 55-160 205/50R16 K1c K2c K32 A18 Cbo Flh e1*98/14*0168*.., 55-160 215/45R16 K1a K1b K2b V16 S02 e1*2001/116* 55-160 225/45R16 K1c K2c K32 K56 0231*00-07 55-85 195/50R16 K1a K1b R37 - bis MJ 2006 55-85 205/45R16 K1a K2b Mitsubishi Carisma 66 195/45R16 K42 T80 T84 A01 A12 A14 DAO 66 205/45R16 K2b K42 K44 K56 K90 A18 B02 V16 e4*93/81*0005*.., 66 215/40R16 K2b K42 K44 K56 K90 S03 § 22 51238 e4*98/14*0005*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 4 von 8 Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. § 22 51238 B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 5 von 8 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K32 Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den § 22 51238 Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 6 von 8 K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. § 22 51238 S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 7 von 8 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer § 22 51238 des Fahrzeugs mitzuführen. X51 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 1. Dezember 2016 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55806516 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167 Hersteller G.M.P. GROUP SRL Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 1. Dezember 2016 § 22 51238 Schmidt 00261197.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim