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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            EASY-R
                             Typ                               EASY-R 167
                             Radgröße                          7,0J x 16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             PCD          EASY-R 167 PCD 4x100 /                4/100/56,1         40        600    2040
                             4x100        Ø67,1/56,1

                             Kennzeichnungen
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             KBA-Nummer                        51238
                             Herstellerzeichen                 GMP Group
                             Radtyp und Ausführung             EASY-R 167...(s.o)
                             Radgröße                          7,0J x 16H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                 28
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                 -
                             S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°       130                 33
                             S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°       140                 33

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Honda
                                                               MG Rover
                                                               Mini/BMW
                                                               Mitsubishi

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   A30 R37                         A14 A18 Flh
                             EP1, -2, -4             66-81         205/50R16   A12                             S02
                             e11*98/14*
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   A30 R37                         A14 A18 Flh
                             EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         205/50R16   A12                             S02
                             e11*98/14*
                             0158-0161,0189*..
                             Honda Civic (VII)       88-92         195/50R16   A30 R37                         A14 A18 Cpe
                             Coupé                   88-92         205/50R16   A12                             S02
                             EM2
                             e6*98/14*0080*..
                             Honda Jazz (I)          57,61         195/45R16   A01 K1c                         A12 A14 A18
                             GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         205/45R16   A01 K1c K2b K42 K56 LK6         V16 X51 S02
                             e6*98/14*0088,87*..,    57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 LK6
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             e6*2001/116*0101*..,
                             e6*2001/116*0102*..
                             Honda Jazz (II)         66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b             A01 A12 A14
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A18 S02
                             e6*2007/46*             66, 73        215/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0010, 0011, 0013,
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)         66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b             A01 A12 A14
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A18 S02
                             e6*2001/116*            66, 73        215/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0125, 0126, 0127,
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)        75, 96        195/50R16   K1c                             A01 A12 A14
                             GK                      75, 96        215/45R16   K1c K3a K3c K5b                 A18 Flh KOV
                             e6*2007/46*0162*..                                                                S02
                             - incl. Facelift 2018
                             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/45R16   T80 T84                         A12 A14 A18
                             RF, F                   55-107        205/45R16   A01 K1a K2b K42 K56             B03 Npf V16
                             H224,                   55-107        215/40R16   A01 K1a K2b K42 K56             S02
                             e11*93/81,              55-118        205/50R16   A01 K1a K2b K42 K56 R09
                             2001/116*0016*..
                             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16   R37 T80 T84                     A12 A14 A18
                             RT, T                   55-110        195/50R16   A01 K42 R37                     B03 S02
                             H093,                   55-110        205/45R16   A01 K42
                             e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16   A01 K42 R09
                             e11*2001/116*0014*.
                             Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16   K1a K1b                         A01 A12 A14
                             Mini                    65-160        205/50R16   K1c K2c K32                     A18 Cbo Flh
                             e1*2001/116*            65-160        215/45R16   K1a K1b K2b                     V16 S03
                             0231*08-..              65-160        225/45R16   K1c K2c K32 K56
                             - ab MJ 2007            65-85         195/50R16   K1a K1b R37
                                                     65-85         205/45R16   K1a K2b




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mini One, Cooper, -S    55-147        195/55R16    K2b                                   A01 A12 A14
                             Mini-N, UKL-            55-147        205/50R16    K1a K1b K2b K42                       A18 B03 Car
                             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        215/45R16    K1a K2b                               Cbo Cpe Flh
                             e1*2001/116*0343*..;    55-147        225/45R16    K1a K1b K2b K42                       V16 S04
                             e1*2007/46*             55-90         195/50R16    K2b
                             0369, 0370, 0593*..     55-90         205/45R16    K2b
                             e1*2007/46*0371*00-
                             09,
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16    K1a K1b                               A01 A12 A14
                             R50, Mini               55-160        205/50R16    K1c K2c K32                           A18 Cbo Flh
                             e1*98/14*0168*..,       55-160        215/45R16    K1a K1b K2b                           V16 S01
                             e1*2001/116*            55-160        225/45R16    K1c K2c K32 K56
                             0231*00-07              55-85         195/50R16    K1a K1b R37
                             - bis MJ 2006           55-85         205/45R16    K1a K2b
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Mitsubishi Carisma      66            195/45R16    K42 T80 T84                           A01 A12 A14
                             DAO                     66            205/45R16    K2b K42 K44 K56 K90                   A18 B02 V16
                             e4*93/81*0005*..,       66            215/40R16    K2b K42 K44 K56 K90                   S02
                             e4*98/14*0005*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                   Seite 4 von 8

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51238 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
                             dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                             zu befestigen.

                             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                             befestigen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                       Seite 6 von 8

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
                             bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X51     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
                             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55806516 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16H2 Typ EASY-R 167
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 29. Oktober 2018
§ 22 51238, Erweiterung 01




                             Pohl                                                                 00306247.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim