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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          ADV10
                             Typ                             ADV10 6515
                             Radgröße                        6,5Jx15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             X2           ADV10 6515 X2 / Ø63,4xØ56,1           4/100/56,1          39         600    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      48490
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               ADV-M
                             Radtyp und Ausführung           ADV10 6515 (s.o.)
                             Radgröße                        6,5Jx15H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  RG.428
                             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 RG.430
                             S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      27,6               RG.431
                             S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                      27,6               RG.431

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Honda
                                                             MG Rover
                                                             Mini/BMW
                                                             Mitsubishi

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/60R15                                   A14 A21 A30
                             EP1, -2, -4                                                                       Flh S01
                             e11*98/14*
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/60R15                                   A14 A21 A30
                             EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   Flh S01
                             e11*98/14*
                             0158-0161,0189*..
                             Honda Civic (VII)       88-92         195/60R15                                   A12 A14 A21
                             Coupé                   88-92         205/55R15                                   B03 Cpe S01
                             EM2
                             e6*98/14*0080*..
                             Honda Jazz (I)          57,61         185/55R15   A01 K1a                         A12 A14 A21
                             GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         195/50R15   A01 K1c K2b K42 K56             V15 X51 S01
                             e6*98/14*0088,87*..,    57,61         205/50R15   A01 K1c K2b K42 K56 LK6
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             e6*2001/116*0101*..,
                             e6*2001/116*0102*..
                             Honda Jazz (II)         66, 73        175/65R15   K1a R70                         A01 A12 A14
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   K1c K2b                         A21 S01
                             e6*2007/46*             66, 73        195/55R15   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0010, 0011, 0013,       66, 73        195/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)         66, 73        175/65R15   K1a R70                         A01 A12 A14
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   K1c K2b                         A21 S01
                             e6*2001/116*            66, 73        195/55R15   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0125, 0126, 0127,       66, 73        195/60R15   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)        75            185/60R15   K1c                             A01 A12 A14
                             GK                      75            195/55R15   K1c                             A21 Flh KOV
                             e6*2007/46*0162*..      75            195/60R15   K1c                             S01
                             - incl. Facelift 2018
                             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        185/55R15   K42                             A01 A12 A14
                             RF, F                   55-107        195/50R15   K42                             A21 Npf S01
                             H224,                   55-107        205/50R15   K42 K56
                             e11*93/81,
                             2001/116*0016*..
                             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81 T82                     A12 A14 A21
                             RT, T                   55-110        195/50R15                                   B03 V15 S01
                             H093,                   55-110        195/55R15
                             e11*93/81*0014*..,      55-110        205/50R15   A01 K1a K2b K42 K45
                             e11*2001/116*0014*.
                             Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15   A30 R70                         A14 A21 B03
                             Mini                    65-85         185/60R15   A12                             Cbo Flh S03
                             e1*2001/116*            65-85         185/65R15   A12
                             0231*08-..              65-85         195/55R15   A01 A12 K1a K1b
                             - ab MJ 2007            65-85         195/60R15   A01 A12 K1a K1b
                                                     65-85         205/50R15   A01 A12 K1c K2a K2b
                                                     65-85         205/55R15   A01 A12 K1c K2a K2b K32


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     R70                                   A12 A14 A21
                             Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15     A01 K2b                               B03 Car Cbo
                             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15     A01 K2b                               Cpe Flh S04
                             e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A01 K2b
                             e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A01 K2b
                             0369, 0370, 0593*..     55-90        205/50R15     A01 K1a K1b K2b
                             e1*2007/46*0371*00-     55-90        205/55R15     A01 K1a K1b K2b
                             09,
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A30 R70                               A14 A21 B03
                             R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   Cbo Flh S02
                             e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12
                             e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A01 A12 K1a K1b
                             0231*00-07              55-85        195/60R15     A01 A12 K1a K1b
                             - bis MJ 2006           55-85        205/50R15     A01 A12 K1c K2a K2b
§ 22 48490, Erweiterung 07




                                                     55-85        205/55R15     A01 A12 K1c K2a K2b K32
                             Mitsubishi Carisma      66           185/55R15                                           A12 A14 A21
                             DAO                     66           195/50R15                                           B02 S01
                             e4*93/81*0005*..,       66           195/55R15     A01 K42 K56
                             e4*98/14*0005*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 7
                             Fortsetzung Allgemeine Hinweise

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 7
                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
                             dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 7
                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
                             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   4   205/55R15     225/50R15




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 7
                             Fortsetzung Auflage V15

                                    Vorderachse     Hinterachse

                             Nr. 5 205/65R15        225/60R15
                             Nr. 6 235/70R15        275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X51     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
                             zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 240 mm (belüftet) an Achse1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 8. März 2019




                             Laux                                                           00314289.DOC
                                                                                            RL-JR




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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