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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48383 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                       O.Z. Spa
                                   Via Cartigliana, 125/C
                                   I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                   QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             David
Typ                                01874
Radgröße                           7 J x 16 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
202          01874 202 / S-Ø56.1                    4/100/56,1         42        615    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         48383
Herstellerzeichen                  OZ
Radtyp und Ausführung              01874 202
Radgröße                           7 J x 16 H2
Einpresstiefe                      ET 42
Herkunftsmerkmal                   Made in Italy
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Innenstern-Mutter            Kegel 60°       110               -
          M12x1,5
S02       Innenstern-Schraube          Kegel 60°       110                  24
          M12x1,5
S03       Innenstern-Schraube          Kegel 60°       130                  28
          M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Honda
                                   Mini/BMW

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz             57,61         195/45R16     A01 K1c                               A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3        57,61         205/45R16     A01 K1c K2b K42 K56 LK6               A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*..,   57,61         215/40R16     A01 K1c K2b K42 K56 LK6               A14 A19 V16
e6*2001/116*0101*..,                                                                     S01
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz             66, 73        185/55R16     K1c K2b R70                           A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        195/50R16     K1c K2b K3b K5a K6a                   A05 A08 A09
e6*2007/46*            66, 73        205/45R16     K1c K2b K3b K5a K6a                   A12 A14 A19
0010, 0011, 0013,      66, 73        205/50R16     K1c K2b K3b K5b K6b                   S01
0014, 0015,0016*..     66, 73        215/45R16     K1c K2b K3b K5b K6b
- ab MJ 2011           66, 73        225/45R16     K1c K2b K3b K5b K6b
Honda Jazz             66, 73        185/55R16     K1c K2b R70                           A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        195/50R16     K1c K2b K3b K5a K6a                   A05 A08 A09
e6*2001/116*           66, 73        205/45R16     K1c K2b K3b K5a K6a                   A12 A14 A19
0125, 0126, 0127,      66, 73        205/50R16     K1c K2b K3b K5b K6b                   S01
0128, 0131, 0132*..    66, 73        215/45R16     K1c K2b K3b K5b K6b
                       66, 73        225/45R16     K1c K2b K3b K5b K6b
Mini                   55-147        195/55R16     K2b                                   A01 A02 A04
Mini-N, UKL-           55-147        205/50R16     K1a K1b K2b K42                       A05 A08 A09
C,/K,/L,/B-L           55-147        215/45R16     K1a K2b                               A12 A14 A19
e1*2001/116*0343*..;   55-147        225/45R16     K1a K1b K2b K42                       B03 Car Cbo
e1*2007/46*            55-90         195/50R16     K2b                                   Flh V16 S03
0369-0371,0593*..      55-90         205/45R16     K2b
- One, Cooper, -D/-S
- Clubman/Cabrio
Mini One, Cooper, -S   65-160        195/55R16                                           A02 A04 A05
Mini                   65-160        215/45R16     A01 K1a K2b                           A08 A09 A12
e1*2001/116*           65-85         195/50R16     R37                                   A14 A19 Cbo
0231*08-..             65-85         205/45R16     A01 K2b                               Flh S03
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S   55-160        195/55R16                                           A02 A04 A05
R50, Mini              55-160        215/45R16     A01 K1a K2b                           A08 A09 A12
e1*98/14*0168*..,      55-85         195/50R16     R37                                   A14 A19 Cbo
e1*2001/116*           55-85         205/45R16     A01 K2b                               Flh S02
0231*00-07
- bis MJ 2006

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48383 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 5

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48383 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 5

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   185/50R16     205/45R16
Nr.    2   195/40R16     215/35R16
Nr.    3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.    4   195/50R16     205/45R16, 215/45R16
Nr.    6   205/50R16     225/45R16
Nr.    7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Mai 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben bzw.
Sternmuttern zu verwenden.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 16. Mai 2011




Pohl                                                                    00165960.DOC



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