GUTACHTEN zur ABE Nr. 48383 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Cartigliana, 125/C
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell David
Typ 01874
Radgröße 7 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
202 01874 202 / S-Ø56.1 4/100/56,1 42 615 2010
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48383
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 01874 202
Radgröße 7 J x 16 H2
Einpresstiefe ET 42
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Innenstern-Mutter Kegel 60° 110 -
M12x1,5
S02 Innenstern-Schraube Kegel 60° 110 24
M12x1,5
S03 Innenstern-Schraube Kegel 60° 130 28
M14x1,25
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48383 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz 57,61 195/45R16 A01 K1c A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6 A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 215/40R16 A01 K1c K2b K42 K56 LK6 A14 A19 V16
e6*2001/116*0101*.., S01
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz 66, 73 185/55R16 K1c K2b R70 A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a A05 A08 A09
e6*2007/46* 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a A12 A14 A19
0010, 0011, 0013, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b S01
0014, 0015,0016*.. 66, 73 215/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b
- ab MJ 2011 66, 73 225/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b
Honda Jazz 66, 73 185/55R16 K1c K2b R70 A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a A05 A08 A09
e6*2001/116* 66, 73 205/45R16 K1c K2b K3b K5a K6a A12 A14 A19
0125, 0126, 0127, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5b K6b S01
0128, 0131, 0132*.. 66, 73 215/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b
66, 73 225/45R16 K1c K2b K3b K5b K6b
Mini 55-147 195/55R16 K2b A01 A02 A04
Mini-N, UKL- 55-147 205/50R16 K1a K1b K2b K42 A05 A08 A09
C,/K,/L,/B-L 55-147 215/45R16 K1a K2b A12 A14 A19
e1*2001/116*0343*..; 55-147 225/45R16 K1a K1b K2b K42 B03 Car Cbo
e1*2007/46* 55-90 195/50R16 K2b Flh V16 S03
0369-0371,0593*.. 55-90 205/45R16 K2b
- One, Cooper, -D/-S
- Clubman/Cabrio
Mini One, Cooper, -S 65-160 195/55R16 A02 A04 A05
Mini 65-160 215/45R16 A01 K1a K2b A08 A09 A12
e1*2001/116* 65-85 195/50R16 R37 A14 A19 Cbo
0231*08-.. 65-85 205/45R16 A01 K2b Flh S03
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S 55-160 195/55R16 A02 A04 A05
R50, Mini 55-160 215/45R16 A01 K1a K2b A08 A09 A12
e1*98/14*0168*.., 55-85 195/50R16 R37 A14 A19 Cbo
e1*2001/116* 55-85 205/45R16 A01 K2b Flh S02
0231*00-07
- bis MJ 2006
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48383 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48383 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55803711 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 01874
Hersteller O.Z. Spa
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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 16. Mai 2011 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben bzw.
Sternmuttern zu verwenden.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 16. Mai 2011
Pohl 00165960.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim