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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47710 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081109 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TC 65638
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TC
Typ                               TC 65638
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
100          TC 65638 LK 100 / Ø64,0-Ø56,1          4/100/56,1          45          720    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47710
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             TC 65638 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                    -
S02       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                    28,5
S03       Schraube M14x1,25            60° Kegel      130                    35
S04       Schraube M14x1,25            60° Kegel      140                    35

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081109 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TC 65638
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic             66-81         195/50R16   R37                                 A02 A04 A05
EP1, -2, -4             66-81         205/50R16                                       A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                            A14 A19 Flh
0173,0174,0188*..                                                                     S01
Honda Civic             66-81         195/50R16   R37                                 A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         205/50R16                                       A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                            A14 A19 Flh
0158-0161,0189*..                                                                     S01
Honda Civic Coupé       88-92         195/50R16   R37                                 A02 A04 A05
EM2                     88-92         205/50R16                                       A08 A09 A12
e6*98/14*0080*..                                                                      A14 A19 Cpe
                                                                                      S01
Honda Jazz              57,61         195/45R16                                       A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         205/45R16   A01 LK6                             A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*..,    57,61         205/45R16   Z15                                 A14 A19 S01
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73        195/50R16   K1c K2b                             A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/45R16   K1a                                 A05 A08 A09
e6*2007/46*             66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A12 A14 A19
0010, 0011, 0013,                                                                     S01
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73        195/50R16   K1c K2b                             A01 A02 A04
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/45R16   K1a                                 A05 A08 A09
e6*2001/116*            66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A12 A14 A19
0125, 0126, 0127,                                                                     S01
0128, 0131, 0132*..
Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                       A02 A04 A05
Mini                    65-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b                     A08 A09 A12
e1*2001/116*            65-85         195/50R16   R37                                 A14 A19 Cbo
0231*08-..              65-85         205/45R16   A01 K2b                             Flh V16 S03
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S    55-147        195/50R16   A01 K2b M+S                         A02 A04 A05
Mini-N, UKL-            55-147        195/55R16   A01 K2b                             A08 A09 A12
C,/K,/L,/B-L            55-147        205/50R16   A01 K2b                             A14 A19 B03
e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/50R16   A01 K2b                             Car Cbo Cpe
e1*2007/46*             55-90         205/45R16                                       Flh V16 S04
0369-0371,0593*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                       A02 A04 A05
R50, Mini               55-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b                     A08 A09 A12
e1*98/14*0168*..,       55-85         195/50R16   R37                                 A14 A19 Cbo
e1*2001/116*            55-85         205/45R16   A01 K2b                             Flh V16 S02
0231*00-07
- bis MJ 2006




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47710 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081109 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TC 65638
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47710 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081109 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TC 65638
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47710 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081109 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TC 65638
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. Mai 2012 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47710 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55081109 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TC 65638
Hersteller                     Borbet GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. Mai 2012




Coen                                                                  00181134.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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