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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55066209 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 1 von 5

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              Z7017
Radgröße                         7,0Jx17H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
11           Z7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1                4/100/56,1          48          540    1935
             Nr. 61

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       47726
Herstellerzeichen                AUTEC
Radtyp und Ausführung            Z7017 (s.o.)
Radgröße                         7,0Jx17H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5              Kegel 60°        110                    30,5
S03       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        130                    35
S04       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        140                    35
S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°        110                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Honda
                                 Mini/BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55066209 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz              66, 73        195/45R17                                            A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17     A01 K1a                                A08 A09 A12
e6*2007/46*             66, 73        205/45R17     A01 K1a                                A16 A82 S05
0010, 0011, 0013,       66, 73        215/40R17     A01 K1c K2b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73        195/45R17                                            A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17     A01 K1a                                A08 A09 A12
e6*2001/116*            66, 73        205/45R17     A01 K1a                                A16 A82 S05
0125, 0126, 0127,       66, 73        215/40R17     A01 K1c K2b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid       65            195/45R17                                            A02 A04 A05
GP1                                                                                        A08 A09 A12
e6*2007/46*0012*..                                                                         A16 A82 S05

Mini One, Cooper, -S    65-160        205/45R17                                            A02 A04 A05
Mini                    65-85         205/40R17                                            A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                               A16 A82 Cbo
0231*08-..                                                                                 Flh S03
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17                                            A02 A04 A05
Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17     A01 K2b                                A08 A09 A12
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17     A01 K2b                                A16 A82 Car
e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17     T80 T81                                Cbo Cpe Flh
e1*2007/46*                                                                                S04
0369-0371,0593*..
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        205/45R17                                            A02 A04 A05
R50, Mini               55-85         205/40R17                                            A08 A09 A12
e1*98/14*0168*..,                                                                          A16 A82 Cbo
e1*2001/116*                                                                               Flh S02
0231*00-07
- bis MJ 2006


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55066209 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 3 von 5

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55066209 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 4 von 5

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. August 2013 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Ab Herstellungsdatum Januar 2011 sind die Sonderräder ww. lackiert oder glanzpoliert.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2009.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47726 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55066209 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ Z7017
Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                  Seite 5 von 5

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. August 2013




Haasis                                                            00199241.DOC




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