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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               Z6015
Radgröße                          6,0Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
11           Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,1             4/100/56,1          44          560    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47723
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             Z6015 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund         Anzugsmoment        Schaftlänge (mm)
                                                      (Nm)
S02       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°    110                 -
S03       Schraube M12x1,5               Kegel 60°    110                 30,5
S04       Schraube M14x1,25              Kegel 60°    130                 35
S05       Schraube M14x1,25              Kegel 60°    140                 35
S06       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)    Kegel 60°    110                 -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic             66-81         195/60R15   R37                             A02 A04 A05
EP1, -2, -4                                                                       A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                        A16 A82 Flh
0173,0174,0188*..                                                                 S02
Honda Civic             66-81         195/60R15   R37                             A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                        A16 A82 Flh
0158-0161,0189*..                                                                 S02
Honda Civic Coupé       88-92         195/60R15   R37                             A02 A04 A05
EM2                     88-92         205/55R15                                   A08 A09 A16
e6*98/14*0080*..                                                                  A30 A82 B03
                                                                                  Cpe S02
Honda Insight           65            175/65R15   A31 R37                         A02 A04 A05
ZE2                     65            185/60R15   A90                             A08 A09 A16
e6*2001/116*0130*..                                                               A82 Flh S06
Honda Jazz              57,61         185/55R15                                   A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         195/50R15   A01 LK6                         A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*..,    57,61         195/50R15   Z15                             A16 A82 S02
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz              66, 73        175/65R15   A90                             A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   A12                             A08 A09 A16
e6*2007/46*             66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a                     A82 S06
0010, 0011, 0013,       66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz              66, 73        175/65R15   A90                             A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        185/60R15   A12                             A08 A09 A16
e6*2001/116*            66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a                     A82 S06
0125, 0126, 0127,       66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid       65            175/65R15   A90                             A02 A04 A05
GP1                     65            185/60R15   A12                             A08 A09 A16
e6*2007/46*0012*..      65            195/55R15   A01 A12 K1a                     A82 S06
                        65            195/60R15   A01 A12 K1a
Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15   A11                             A02 A04 A05
Mini                    65-85         185/60R15   A12                             A08 A09 A16
e1*2001/116*            65-85         185/65R15   A12                             A82 B03 Cbo
0231*08-..              65-85         195/55R15   A12                             Flh S04
- ab MJ 2007            65-85         195/60R15   A12
Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15   A33                             A02 A04 A05
Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15   A12                             A08 A09 A16
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15   A12                             A82 B03 Car
e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A12                             Cbo Cpe Flh
e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A12                             S05
0369-0371,0593*..       55-90         205/50R15   A01 A12 K2b
e24*2007/46*0023*..     55-90         205/55R15   A01 A12 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S   55-85         175/65R15     A11                                   A02 A04 A05
R50, Mini              55-85         185/60R15     A12                                   A08 A09 A16
e1*98/14*0168*..,      55-85         185/65R15     A12                                   A82 B03 Cbo
e1*2001/116*           55-85         195/55R15     A12                                   Flh S03
0231*00-07             55-85         195/60R15     A12
- bis MJ 2006

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 4 von 6

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 5 von 6

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2013 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderräder sind ww. frontpoliert.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55023109 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 6 von 6

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. August 2013




Haasis                                                                00198810.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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