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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                                  QM Nr.:39020711504

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            EASY-R
                Typ                               CR021111
                Radgröße                          7,5J x 17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                4/100        CR021111 PCD 4x100 / Ø73,1 /          4/100/56,1         42        600    2040
                             56,1

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49265
                Herstellerzeichen                 GMP GROUP
                Radtyp und Ausführung             CR021111 ...(s.o.)
§ 22 49265*01




                Radgröße                          7,5J x 17H2
                Einpresstiefe                     ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                 28
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                 -
                S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°       130                 28
                S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°       140                 28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Honda
                                                  Mini/BMW

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Jazz              66, 73        195/45R17    K1c K2b K3b K5a K6a                   A01 A12 A14
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17    K1c K2b K3b K5b K6b                   A18 S03
                e6*2007/46*             66, 73        205/45R17    K1c K2b K3b K5b K6b
                0010, 0011, 0013,       66, 73        215/40R17    K1c K2b K3b K5b K6b
                0014, 0015,0016*..
                - ab MJ 2011
                Honda Jazz              66, 73        195/45R17    K1c K2b K3b K5a K6a                   A01 A12 A14
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17    K1c K2b K3b K5b K6b                   A18 S03
                e6*2001/116*            66, 73        205/45R17    K1c K2b K3b K5b K6b
                0125, 0126, 0127,       66, 73        215/40R17    K1c K2b K3b K5b K6b
                0128, 0131, 0132*..
                Honda Jazz              75            195/45R17    K1c                                   A01 A12 A14
                GK                      75            205/40R17    K1c K3a K3c K5b                       A18 Flh S03
                e6*2007/46*0162*..      75            205/45R17    K1c K3a K3c K5b
                Mini One, Cooper, -S    65-160        205/45R17    K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
                Mini                    65-160        215/40R17    K1c K2a K2b                           A18 Cbo Flh
                e1*2001/116*            65-160        215/45R17    K1c K2a K2b K32                       V17 S04
§ 22 49265*01




                0231*08-..              65-160        235/40R17    K2c K32 K42 K56 R03
                - ab MJ 2007            65-85         205/40R17    K1a K1b K2b
                                        65-85         225/35R17    K2c K32 K42 K56 R03
                Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17    K2b                                   A01 A12 A14
                Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17    K1a K1b K2b K42                       A18 Car Cbo
                C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17    K1a K1b K2b K42                       Cpe Flh V17
                e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17    K1a K2b T80 T81                       S05
                e1*2007/46*             55-90         225/35R17    K1c K2b K42
                0369, 0370, 0593*..
                e1*2007/46*0371*00-
                09,
                e24*2007/46*0023*..
                - Mini/Clubman/Cabrio
                - Coupè/Roadster
                Mini One, Cooper, -S    55-160        205/45R17    K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
                R50, Mini               55-160        215/40R17    K1c K2a K2b                           A18 Cbo Flh
                e1*98/14*0168*..,       55-160        215/45R17    K1c K2a K2b K32                       V17 S02
                e1*2001/116*            55-160        235/40R17    K2c K32 K42 K56 R03
                0231*00-07              55-85         205/40R17    K1a K1b K2b
                - bis MJ 2006           55-85         225/35R17    K2c K32 K42 K56 R03

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 49265*01




                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 7

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 49265*01




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
                dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
                vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
                zu befestigen.

                K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
                oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
                befestigen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 5 von 7

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49265*01




                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 6 von 7

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 49265*01




                Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. November 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 8. November 2016
§ 22 49265*01




                Schmidt                                                                      00259944.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim