GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55039016 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ROC Fertigung24 GmbH
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Auftraggeber ROC Fertigung24 GmbH
Im Sulzhau 4
72250 Freundenstadt
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ VX100PXV 6516
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X2 VX100PXV 6516 X2 / 63,3 / 56,1 4/100/56,1 45 580 2065
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50279
Herstellerzeichen ProLine
Radtyp und Ausführung VX100PXV 6516 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 86
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 44
S03 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27 43
S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27 43
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55039016 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ROC Fertigung24 GmbH
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Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Bereich Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A14 A21
EP1, -2, -4 66-81 205/50R16 Flh S01
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A14 A21
EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/50R16 Flh S01
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII) Coupé 88-92 195/50R16 R37 A12 A14 A21
EM2 88-92 205/50R16 Cpe S01
e6*98/14*0080*..
Honda Insight 65 185/55R16 A12 A14 A21
ZE2 Flh S01
e6*2001/116*0130*..
Honda Jazz (I) 57,61 195/45R16 A12 A14 A21
GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 LK6 S01
e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/45R16 Z15
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II) 66, 73 185/55R16 K1a A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b A21 S01
e6*2001/116* 66, 73 205/45R16 K1a
0125, 0126, 0127, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II) 66, 73 185/55R16 K1a A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b A21 S01
e6*2007/46* 66, 73 205/45R16 K1a
0010, 0011, 0013, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III) 75, 96 185/55R16 A12 A14 A21
GK 75, 96 195/50R16 A01 K1c Flh KOV S01
e6*2007/46*0162*.. 75, 96 205/50R16 A01 K1c
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz (IV) 72 185/55R16 A90 A14 A21 A58
GR 72 195/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b Flh KOV S01
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid
Honda Jazz Crosstar 72 185/60R16 A91 A14 A21 A58
(IV) Flh KMV S01
GR
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid
Honda Jazz Hybrid (II) 65 185/55R16 K1a A01 A12 A14
GP1 A21 S01
e6*2007/46*0012*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55039016 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ROC Fertigung24 GmbH
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Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Bereich Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S 65-160 195/55R16 A07 A12 A14
Mini 65-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b A21 Cbo Flh
e1*2001/116* 65-85 195/50R16 R37 S03
0231*08-.. 65-85 205/45R16 A01 K2b
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S 55-147 185/55R16 M+S A07 A12 A14
Mini-N, UKL- 55-147 195/50R16 A01 K2b M+S A21 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1 55-147 195/55R16 A01 K2b Cpe Flh S04
e1*2001/116*0343*..; 55-147 205/50R16 A01 K2b
e1*2007/46* 55-90 185/50R16
0369, 0370, 0593*.. 55-90 185/55R16
e1*2007/46*0371*00-09, 55-90 195/50R16 A01 K2b
e24*2007/46*0023*.. 55-90 205/45R16
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S 55-160 195/55R16 A12 A14 A21
R50, Mini 55-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b Cbo Flh S02
e1*98/14*0168*.., 55-85 195/50R16 R37
e1*2001/116* 55-85 205/45R16 A01 K2b
0231*00-07
- bis MJ 2006
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55039016 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ROC Fertigung24 GmbH
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Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55039016 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ROC Fertigung24 GmbH
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50279 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55039016 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ VX100PXV 6516
Hersteller ROC Fertigung24 GmbH
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M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 25. März 2021 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 25. März 2021
Kocher 00364333.DOC
sw
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim