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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018118 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Typ                              H7016
               Radgröße                         7,0JX16H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               -            H7016 LK100/Ø70,0x56,1mm            4/100/56,1          45          610    1990
                            Nr.43

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       51906
               Herstellerzeichen                AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung            H7016 (s.o.)
               Radgröße                         7,0JX16H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
§22 51906*03




               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                      30,5
               S02       Schraube M14x1,25              Kegel 60°      130                      35
               S03       Schraube M14x1,25              Kegel 60°      140                      35
               S04       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)    Kegel 60°      110                      -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Honda
                                                Mini/BMW

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018118 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Jazz (II)         66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                  A01 A12 A16
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/45R16   K1c K2b                              A21 S04
               e6*2001/116*            66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
               0125, 0126, 0127,       66, 73        215/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
               0128, 0131, 0132*..     66, 73        225/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
               Honda Jazz (II)         66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                  A01 A12 A16
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/45R16   K1c K2b                              A21 S04
               e6*2007/46*             66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
               0010, 0011, 0013,       66, 73        215/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
               0014, 0015,0016*..      66, 73        225/45R16   K1c K2b K3b K5b K6b
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (III)        75, 96        195/50R16   K1c                                  A01 A12 A16
               GK                      75, 96        205/50R16   K1c                                  A21 Flh KOV
               e6*2007/46*0162*..      75, 96        215/45R16   K1c                                  S04
               - incl. Facelift 2018   75, 96        225/45R16   K1c K3a K3c K5b
               Honda Jazz (IV)         72            195/50R16   A01 K1c K2b                          A12 A16 A21
               GR                                                                                     A58 Flh KOV
               e6*2007/46*0415*..                                                                     S04
§22 51906*03




               - Hybrid

               Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                        A12 A16 A21
               Mini                    65-160        215/45R16   A01 K1a K2b                          Cbo Flh S02
               e1*2001/116*            65-85         195/50R16   R37
               0231*08-..              65-85         205/45R16   A01 K2b
               - ab MJ 2007
               Mini One, Cooper, -S    55-147        195/55R16   K2b                                  A01 A12 A16
               Mini-N, UKL-            55-147        215/45R16   K2b                                  A21 Car Cbo
               C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         195/50R16   K2b                                  Cpe Flh V16
               e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/45R16   K2b                                  S03
               e1*2007/46*
               0369, 0370, 0593*..
               e1*2007/46*0371*00-
               09,
               e24*2007/46*0023*..
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupè/Roadster
               Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                        A12 A16 A21
               R50, Mini               55-160        215/45R16   A01 K1a K2b                          Cbo Flh V16
               e1*98/14*0168*..,       55-85         195/50R16   R37                                  S01
               e1*2001/116*            55-85         205/45R16   A01 K2b
               0231*00-07
               - bis MJ 2006




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018118 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 51906*03




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018118 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 6

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).
§22 51906*03




               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018118 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

               K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
               zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
               gen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
§22 51906*03




               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   185/50R16     205/45R16
               Nr.   2   195/40R16     215/35R16
               Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr.   4   195/50R16     215/45R16
               Nr.   5   205/45R16     225/40R16
               Nr.   6   205/50R16     225/45R16
               Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51906 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55018118 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ H7016
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 6 von 6

                        Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

               Nr. 8    205/60R16     225/55R16
               Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16     235/50R16
               Nr. 11   225/40R16     245/35R16
               Nr. 12   225/50R16     245/45R16
               Nr. 13   225/55R16     245/50R16
               Nr. 14   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 51906*03




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 10. Februar 2021




               Kocher                                                                 00360357.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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