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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100222 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55800925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ 19478
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MSW83
                Typ                            19478
                Radgröße                       7Jx17 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 551           19478 551 / Ø63,3-Ø56,1               4/100/56,1        42         625      2010

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100222
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19478 551
                Radgröße                       7Jx17 H2
                Einpresstiefe                  ET 42
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100222*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)            (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110             -             81720064
                 S02   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°          130             27,5          81720074
                 S03   Schraube M12x1,5              Kegel 60°          110             26            81720071
                 S04   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°          140             27,5          81720074

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Honda
                                               Mini/BMW
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Honda Jazz (II)            66, 73          195/45R17     K1c K2b                         A01 A12 A14
                 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6        66, 73          205/40R17     K1c K2b K3b K5a K6a             A21 S01
                 e6*2001/116*               66, 73          205/45R17     K1c K2b K3b K5a K6a
                 0125, 0126, 0127,          66, 73          215/40R17     K1c K2b K3b K5b K6b
                 0128, 0131, 0132*..



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100222 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55800925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ 19478
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Honda Jazz (II)            66, 73       195/45R17       K1c K2b                       A01 A12 A14
                 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6        66, 73       205/40R17       K1c K2b K3b K5a K6a           A21 S01
                 e6*2007/46*                66, 73       205/45R17       K1c K2b K3b K5a K6a
                 0010, 0011, 0013,          66, 73       215/40R17       K1c K2b K3b K5b K6b
                 0014, 0015,0016*..
                 - ab MJ 2011
                 Honda Jazz (III)           75, 96       195/45R17       K1c                           A01 A12 A14
                 GK                         75, 96       205/40R17       K1c                           A21 Flh KOV
                 e6*2007/46*0162*..         75, 96       205/45R17       K1c                           S01
                 - incl. Facelift 2018      75, 96       215/40R17       K1c K3a K3c K7b
                 Honda Jazz (IV)            72, 79       195/45R17       K1a K1b K2b                   A01 A12 A14
                 GR                         72, 79       205/40R17       K1c K2b K5d                   A21 A58 Flh
                 e6*2007/46*0415*..         72, 79       205/45R17       K1c K2b K5d                   KOV S01
                 - Hybrid

                 Honda Jazz Crosstar (IV)   72, 79       205/45R17                                     A12 A14 A21
                 GR                                                                                    A58 Flh KMV
                 e6*2007/46*0415*..                                                                    S01
§22 100222*00




                 - Hybrid

                 Mini One, Cooper, -S        65-160      195/45R17       K1a K2b R37                   A01 A12 A14
                 Mini                        65-160      205/45R17       K1a K2b                       A21 Cbo Flh
                 e1*2001/116*                65-160      215/40R17       K1a K1b K2b                   S02
                 0231*08-..                  65-160      215/45R17       K1a K1b K2b K32
                 - ab MJ 2007                65-85       205/40R17       K1a K2b
                 Mini One, Cooper, -S        55-155      205/45R17       K2b                           A01 A12 A14
                 Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, - 55-155      215/40R17       K2b                           A21 Car Cbo
                 N1                          55-155      215/45R17       K2b                           Cpe Flh S04
                 e1*2001/116*0343*..;        55-90       205/40R17       K2b T80 T81
                 e1*2007/46*
                 0369, 0370, 0593*..
                 e1*2007/46*0371*00-09,
                 e24*2007/46*0023*..
                 - Mini/Clubman/Cabrio
                 - Coupé/Roadster
                 Mini One, Cooper, -S        55-160      195/45R17       K1a K2b R37                   A01 A12 A14
                 R50, Mini                   55-160      205/45R17       K1a K2b                       A21 Cbo Flh
                 e1*98/14*0168*..,           55-160      215/40R17       K1a K1b K2b                   S03
                 e1*2001/116*                55-160      215/45R17       K1a K1b K2b K32
                 0231*00-07                  55-85       205/40R17       K1a K2b
                 - bis MJ 2006




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100222 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55800925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ 19478
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 6

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
§22 100222*00




                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100222 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55800925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ 19478
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 6

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 100222*00




                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100222 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55800925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ 19478
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 6

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser
                Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
                biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3c      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach
                oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.
§22 100222*00




                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6a       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100222 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Prüfbericht Nr.55800925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ 19478
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                 Seite 6 von 6

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 100222*00




                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 19. Februar 2025


                Pohl                                                                                     00441923.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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