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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.48848 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55030612 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         AS2
               Typ                            AS2-7017
               Radgröße                       7,0Jx17H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                X2            AS2-7017 X2 / Ø64 / Ø56,1           4/100/56,1        42         600      1995

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     48848
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          AS2-7017 (s.o.)
               Radgröße                       7,0Jx17H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 48848*13




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        110              26             ZP 003
                S02   Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°        130              27,5           Serienschraube
                S03   Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°        140              27,5           Serienschraube
                S04   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110              -              ZP 002

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Honda
                                              Mini/BMW
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48848 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55030612 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Jazz (II)               66, 73       195/45R17     K1c K2b                       A01 A12 A16
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6           66, 73       205/40R17     K1c K2b K3b K5a K6a           A18 S04
               e6*2001/116*                  66, 73       205/45R17     K1c K2b K3b K5a K6a
               0125, 0126, 0127,             66, 73       215/40R17     K1c K2b K3b K5b K6b
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (II)               66, 73       195/45R17     K1c K2b                       A01 A12 A16
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6           66, 73       205/40R17     K1c K2b K3b K5a K6a           A18 S04
               e6*2007/46*                   66, 73       205/45R17     K1c K2b K3b K5a K6a
               0010, 0011, 0013,             66, 73       215/40R17     K1c K2b K3b K5b K6b
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (III)              75, 96       195/45R17     K1c                           A01 A12 A16
               GK                            75, 96       205/40R17     K1c                           A18 Flh KOV
               e6*2007/46*0162*..            75, 96       205/45R17     K1c                           S04
               - incl. Facelift 2018         75, 96       215/40R17     K1c K3a K3c K7b
               Honda Jazz (IV)               72, 79       195/45R17     K1a K1b K2b                   A01 A12 A16
               GR                            72, 79       205/40R17     K1c K2b K5d                   A18 A58 Flh
§22 48848*13




               e6*2007/46*0415*..            72, 79       205/45R17     K1c K2b K5d                   KOV S04
               - Hybrid

               Honda Jazz Crosstar (IV)      72, 79       205/45R17                                   A12 A16 A18
               GR                                                                                     A58 Flh KMV
               e6*2007/46*0415*..                                                                     S04
               - Hybrid

               Mini One, Cooper, -S          65-160       195/45R17     K1a K2b R37                   A01 A12 A16
               Mini                          65-160       205/45R17     K1a K2b                       A18 Cbo Flh
               e1*2001/116*                  65-160       215/40R17     K1a K1b K2b                   S02
               0231*08-..                    65-160       215/45R17     K1a K1b K2b K32
               - ab MJ 2007                  65-85        205/40R17     K1a K2b
               Mini One, Cooper, -S          55-155       205/45R17     K2b                           A01 A12 A16
               Mini-N, UKL-C,/K,/L,/B-L, -   55-155       215/40R17     K2b                           A18 Car Cbo
               N1                            55-155       215/45R17     K2b                           Cpe Flh S03
               e1*2001/116*0343*..;          55-90        205/40R17     K2b T80 T81
               e1*2007/46*
               0369, 0370, 0593*..
               e1*2007/46*0371*00-09,
               e24*2007/46*0023*..
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupé/Roadster
               Mini One, Cooper, -S          55-160       195/45R17     K1a K2b R37                   A01 A12 A16
               R50, Mini                     55-160       205/45R17     K1a K2b                       A18 Cbo Flh
               e1*98/14*0168*..,             55-160       215/40R17     K1a K1b K2b                   S01
               e1*2001/116*                  55-160       215/45R17     K1a K1b K2b K32
               0231*00-07                    55-85        205/40R17     K1a K2b
               - bis MJ 2006



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48848 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55030612 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 48848*13




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48848 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55030612 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 6
               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).
§22 48848*13




               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser
               Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48848 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55030612 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6
               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
               biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3c      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6a       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.
§22 48848*13




               K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.48848 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55030612 (7. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 6
               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Februar 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 48848*13




               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 24. Februar 2026




               Wagner                                                                                 00463240.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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