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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55063613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX03
Typ                             OX03 6015
Radgröße                        6,0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X2           OX03 6015 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1           45        615    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49480
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX03 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                  RG.428
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        26                 RG.430
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                        27,6               RG.431
S05   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                        27,6               RG.431

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                MG Rover
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55063613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic            118           195/50R15                                    A02 A04 A05
EK4                    118           195/55R15                                    A08 A09 A12
e6*93/81*0009*..       118           205/50R15   A01 K1a K2b K42                  A15 A19 S02
Honda Civic            66-81         195/60R15   R09                              A02 A04 A05
EP1, -2, -4                                                                       A08 A09 A15
e11*98/14*                                                                        A19 A30 B03
0173,0174,0188*..                                                                 Flh S02
Honda Civic            66-81         195/60R15                                    A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   A08 A09 A15
e11*98/14*                                                                        A19 A30 B03
0158-0161,0189*..                                                                 Flh S02
Honda Civic Coupé      118           195/55R15                                    A02 A04 A05
EM1                                                                               A08 A09 A15
e6*93/81*0060*..                                                                  A19 A30 B03
                                                                                  S02
Honda Civic Coupé      88-92         195/60R15                                    A02 A04 A05
EM2                                                                               A08 A09 A13
e6*98/14*0080*..                                                                  A15 A19 B03
                                                                                  Cpe S02
Honda Insight          65            175/65R15   A31 R37                          A02 A04 A05
ZE2                    65            185/60R15   A90                              A08 A09 A15
e6*2001/116*0130*..                                                               A19 Flh S02
Honda Jazz             57,61         185/55R15                                    A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3        57,61         195/50R15   A01 LK6                          A08 A09 A12
e6*98/14*0088,87*..,   57,61         195/50R15   Z15                              A15 A19 S02
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   A90                              A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A12                              A08 A09 A15
e6*2007/46*            66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a                      A19 S02
0010, 0011, 0013,      66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   A90                              A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A12                              A08 A09 A15
e6*2001/116*           66, 73        195/55R15   A01 A12 K1a                      A19 S02
0125, 0126, 0127,      66, 73        195/60R15   A01 A12 K1a
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid      65            175/65R15   A90                              A02 A04 A05
GP1                    65            185/60R15   A12                              A08 A09 A15
e6*2007/46*0012*..     65            195/55R15   A01 A12 K1a                      A19 S02
                       65            195/60R15   A01 A12 K1a
Rover 2..,-25,MG ZR    55-107        185/55R15                                    A02 A04 A05
RF, F                                                                             A08 A09 A12
H224,                                                                             A15 A19 B03
e11*93/81,                                                                        Npf S02
2001/116*0016*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55063613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    65-85        175/65R15     A11                                   A02 A04 A05
Mini                    65-85        185/60R15     A12                                   A08 A09 A15
e1*2001/116*            65-85        185/65R15     A12                                   A19 B03 Cbo
0231*08-..              65-85        195/55R15     A12                                   Flh S04
- ab MJ 2007            65-85        195/60R15     A12
Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15     A33                                   A02 A04 A05
Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15     A12                                   A08 A09 A15
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15     A12                                   A19 B03 Car
e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A12                                   Cbo Cpe Flh
e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A12                                   S05
0369-0371,0593*..       55-90        205/50R15     A01 A12 K2b
e24*2007/46*0023*..     55-90        205/55R15     A01 A12 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-85        175/65R15     A11                                   A02 A04 A05
R50, Mini               55-85        185/60R15     A12                                   A08 A09 A15
e1*98/14*0168*..,       55-85        185/65R15     A12                                   A19 B03 Cbo
e1*2001/116*            55-85        195/55R15     A12                                   Flh S03
0231*00-07              55-85        195/60R15     A12
- bis MJ 2006

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.



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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55063613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 4 von 6
A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55063613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2013 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55063613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. September 2013




Laux                                                                   00200612.DOC




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