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							Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 15.01.2018
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
D6 100442561        PCD 8x100+114.3             Ø72.2/Ø56.1                56,1     Kunststoff     650     2050    01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : MINI; R50
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : UKL-N1; UKL-K; UKL-L; MINI-N; MINI; UKL-C
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen      Auflagen zu Reifen            Auflagen
MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 85    205/40R17 8011A; 22B; 24M                 RS M12 x 1,5;
R50          e1*98/14*0168*..            55 - 125   205/40R17 80W
                                                                11A; 22B; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         55 - 160   205/45R17   11A; 22B; 24M; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/40R17 8311A; 22B; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P
                                                    215/45R17 8711A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M
MINI           e1*2001/116*0231*..       55 - 85 205/40R17 80   11A; 22B; 24M                 RS M14 x 1,25;
                                         55 - 125 205/40R17 80W 11A; 22B; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         55 - 160 205/45R17     11A; 22B; 24M; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                  215/40R17 83  11A; 22B; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P
                                                  215/45R17 87  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       72 - 90 205/40R17 80   11A; 244; 5DA                 Roadster; Cabrio;
UKL-C          e1*2007/46*0369*..        72 - 155 205/40R17 84  11A; 244                      Coupe; Frontantrieb;
                                                  205/45R17 84  11A; 244                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/40R17 83  11A; 244                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                  215/45R17 87  11A; 244                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S
MINI-N         e1*2001/116*0343*..       70 - 128 205/40R17 80W     11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
UKL-N1         e24*2007/46*0023*..                215/40R17 83      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                         70 - 141 205/40R17 84      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/45R17 84      11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                  215/40R17 83W     11A; 24M                  725; 729; 73C; 74A;
                                                  215/45R17 87      11A; 24M                  74P; 76S



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
MINI-N       e1*2001/116*0343*..       55 - 90 205/40R17 80         11A; 24D                 ab
UKL-L        e1*2007/46*0371*..        55 - 135 205/40R17 80W       11A; 24D; 5DA            e1*2001/116*0343*01;
                                                215/40R17 83        11A; 24D                 Nicht Clubman; Nicht
                                       55 - 155 205/40R17 84        11A; 24D                 Cabrio; bis
                                                205/45R17 84        11A; 24D                 e1*2007/46*0371*09;
                                                215/40R17 83W       11A; 24D                 Frontantrieb;
                                                215/45R17 87        11A; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17 80W             11A; 24M; 5DA            Nur Clubman; Kombi;
                                          215/40R17 83              11A; 24M                 Frontantrieb;
                                 70 - 141 205/40R17 84              11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/45R17 84              11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/40R17 83W             11A; 24M                 725; 729; 73C; 74A;
                                          215/45R17 87              11A; 24M                 74P; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                             GG6; ZE2
                                             110 Nm für Typ : EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92           205/40R17 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/45R17 84                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
EP1            e11*98/14*0173*..       66 - 81   205/40R17 80       5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..                 205/40R17 84                                12A; 51A; 71K; 721;
EP4            e11*98/14*0188*..                 205/45R17 84                                725; 73C; 74A; 74P
EU5            e11*98/14*0158*..
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61         205/40R17 80       11A; 362; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                                                                12A; 51A; 71K; 721;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                             725; 73C; 74A; 74P;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                             FFP



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73        195/45R17 81       11A; 24J; 24M            Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..                205/40R17 80       11A; 21P; 24J; 24M       Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,              205/45R17 84       11A; 21P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..                215/35R17 79       11A; 21P; 22I; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
GG2            e6*2001/116*0127*..,                                 24M                      725; 73C; 74A; 74P
               e6*2007/46*0015*..                215/40R17 83       11A; 21P; 22I; 24C;
GG3            e6*2001/116*0128*..,                                 24M
               e6*2007/46*0016*..
GG5            e6*2001/116*0131*..,
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65              195/45R17 81       11A; 21N; 24J            Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80  nicht Dieselmotor; 5DA                  nur Rover Streetwise;
RF           e11*93/81*0016*..         205/40R17 84                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/45R17     51G                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/40R17 83                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84                11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                    24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       74 - 130 205/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24M; 51G                 725; 73C; 74A; 74P
                                       76 - 110 205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                    24M; 367; 5DA




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84             11A; 21B; 22B; 24J;      Rover 45;
                                                                 24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    74 - 130 205/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M; 51G                 725; 73C; 74A; 74P
                                    76 - 110 205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 367; 5DA

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
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       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-14-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 608
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 15.01.2018
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FFP) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
     an der Vorderachse (innenbelüftet) nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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